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Mit der Fahrradnovelle bietet sich Gemeinden die Möglichkeit, Einbahnstraßen durch ein Zusatzschild für Radelnde in beiden Richtungen zu öffnen. Radfahrer/-innen können dann Abkürzungen nehmen, ohne den Pfad der Tugend zu verlassen. Aber wirklich nur, wenn das Zeichen "Radfahrer frei" auch dort hängt. |
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Die geöffnete Einbahnstraße ist eine sichere Sache. Denn: Auch wer gegen den Strom radelt, muss sich an die Verkehrsregeln halten - rechts fahren und die Vorfahrt achten. |
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In Bremen, Saarbrücken und einigen anderen Städten haben die geöffneten Einbahnstraßen ihre Bewährungsprobe schon bestanden. Allen Unkenrufen zum Trotz gab es keine Unfälle aufgrund der Öffnung für Radfahrer. Auch die Erfahrungen in der mehr als dreijährigen Versuchsphase waren positiv, so dass die Regelung seit Anfang 2001 unbefristet gilt. |
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