Der ADFC zur StVO-Novelle 2009
Am 1. September 2009 sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) in Kraft getreten. Aus formalen Gründen hat der Bundesverkehrsminister im April 2010 die Novelle der StVO für ungültig erklärt. Sein Ziel war, die Gültigkeit bestehender älterer Verkehrszeichen aufrecht zu erhalten. Damit sind aber auch die neuen Regelungen für den Radverkehr formal ungültig geworden. Mit einer überarbeiteten Novelle ist vor Herbst 2010 kaum zu rechnen. Nach einer ausdrücklichen Auskunft des zuständigen Referats im Bundesverkehrsministerium bleibt die Novelle der VwV-StVO von diesem Vorgang unberührt und weiterhin gültig. Damit bleiben wesentliche Teile der Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO standen (z. B. kein Vorrang von baulichen Radwegen, erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Hinweis auf die ERA).
ADFC-Position zur StVO-Novelle 2009:
adfc_position_stvo2009.pdf (1,4 MB)
Die Ausgabe 5.09 des ADFC-Magazins Radwelt befasst sich in zwei Artikeln mit der StVO-Novelle:
- Nussknacker
StVO-Novelle. Mühsam nährt sich das Eichhörnchen: Die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt Verbesserungen für Radfahrer. Doch noch immer bleiben viele Nüsse zu knacken. - Dieser Artikel ist auch online verfügbar:
StVO-Novelle 2009.pdf
- Genau genommen Novelle unter der Lupe.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt Verbesserungen für Radfahrer, doch einige der Regeln sind nicht ganz eindeutig gefasst und damit auslegungsbedürftig. Sie werden im Expertentipp in der Rubrik "Rad und Recht" genauer unter die Lupe genommen.- Dieser Artikel ist auch online verfügbar.
Informationen für das ADFC-Engagement vor Ort zur StVO-Novelle 2009 gibt's im Aktivenbereich (Anmeldung erforderlich).
Änderungen
Der Fachausschuss Radverkehr des ADFC hat den Änderungen, die den Radverkehr betreffen, die bisherigen Regelungen in einer Tabelle gegenübergestellt:
Info_StVONovelle_2009.pdf (2,4 MB)
Die vollständige nun gültige StVO finden Sie auf den Gesetzesseiten des Bundesjustizministeriums unter bundesrecht.juris.de/stvo/index.html oder als PDF
unter bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf.
Wesentliche Grundlage für die Anwendung der StVO durch Planer und Verwaltungen sind die zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO). Die vollständige zum 1.9.2009 in Kraft getretene Fassung ist online hier verfügbar: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz1
Die Änderungen, die den Radverkehr betreffen, finden sich in einer tabellarischen Gegenüberstellung mit den bisherigen Regelungen auch im bereits oben erwähnten Dokument:
Info_StVONovelle_2009.pdf (2,4 MB).
StVO-Novelle bei der Fahrradakademie
Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums informierte die Fahrradakademie die Kommunen und Verkehrsbehörden in einem Sonderprogramm in allen Bundesländern über Änderungen in der StVO im Bereich Radverkehr. Die Auftaktveranstaltung dazu fand am 29.09.2009 in Berlin statt. Die Folien der dort gehaltenen Vorträge enthalten viele Informationen und interpretieren die einzelnen Regelungen. Auch die Vorträge aus den StVO-Seminaren selbst stehen (mit Ausnahme der in den Bundesländern jeweils individuellen Ländervorträge) in einer erläuterten Fassung im Internet zum Download zur Verfügung:
www.fahrradakademie.de/stvo-novelle/.





