(L)ICH(T) und DU(NKEL) Eine bundesweite ADFC-Initiative will – unterstützt vom Bundesverkehrsministerium – für bessere Beleuchtung an Fahrrädern sorgen. Statt Ermahnung und Bußgeld will der ADFC dabei konkrete Hilfestellung liefern, um beim Radfahrer Bewusstsein für mehr Verantwortung im Verkehr zu wecken: Mit kleinen Reparaturen und fachlichen Ratschlägen, erhöhter Aufmerksamkeit – und versierten Antworten.
Ende November, eine Grundschule in Bremen. Der ADFC-Landesverband prüft die Räder der 4. Klasse auf Herz und Nieren. Auftakt zu einer bundesweiten Kampagne, die für mehr Sicherheit und Sichtbarkeit am Fahrrad sorgen soll. Es folgen weitere Städte, die den offiziellen ADFC-Beleuchtungscheck kostenlos anbieten. Das Projekt erfährt von Anbeginn an viel Aufmerksamkeit – sogar Bremens Bürgermeister ist in die Grundschule gekommen. Ein paar Tage später spendieren in Aachen ADFC-Nikoläuse Belohnungen für Radler, die korrekt erleuchtet durchs winterliche Dunkel radeln. Auch in Kleinstädten wie Dannenberg in Niedersachsen und Bensheim an der Bergstraße starten erste Beleuchtungschecks – Tipps und Montagehilfe inklusive. Einige Beispiele für einen gelungenen Start: Doch die ADFC-Beleuchtungskampagne soll nachhaltig wirken, will im Winter wie Sommer Licht ins Dunkel der nächtlichen Radverkehrswege bringen. Viele Gründe für die eigene Nachlässigkeit Unzuverlässige Technik? Mangelnde Wartung? Fehlendes Bewusstsein? Die Gründe dafür, ohne funktionierende Fahrrad-Beleuchtung im Dunkeln unterwegs zu sein, können vielfältig sein. Mit seinen Beleuchtungschecks vor Ort will der ADFC Hilfe zur Selbsthilfe geben, über den neuesten Stand der Technik informieren – und dabei helfen, das Rad ins richtige Licht zu setzen. „Die Beleuchtungschecks mit praktischer Hilfe und konkreter Information kommen bei den Radfahrern gut an", sagt der ADFC-Bundesvorsitzende Karsten Hübener kurz nach dem Auftakt. Manche der Aktionen finden zusammen mit der Polizei, der Verkehrswacht oder örtlichen Fachbetrieben statt. Die ADFC-Beleuchtungsaktion 2006/2007 wird finanziell gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Manch einer fragt sich vielleicht: Ist denn eine solche Aktion heute überhaupt nötig? Braucht man hier wirklich noch Aufklärung, angesichts von zuverlässigen Nabendynamos und gleißend hellen Halogenscheinwerfern? Sanfter Druck manchmal nötig  |  | | Gereon Broil beim Beleuchtungs-Check in Bonn. Foto: Marcus Gloger
| “Nicht wenige lassen sich sogar erst durch den Anblick einer Uniform zum Anhalten bewegen”, sagt Bernhard Steinhaus, Vorsitzender des Bonner ADFC. Dort hat man schon seit einigen Jahren viel Erfahrung mit öffentlich wirksamen Licht-Aktionen gemacht - und arbeitet schon seit Jahren mit der Polizei zusammen (siehe auch Radwelt-Magazin, Ausgabe 1/07). Immer wieder bezieht Steinhaus zusammen mit der Polizei Stellung an einer Hauptverkehrsader in der Bundesstadt, zuletzt Mitte Januar. Trotz des sanften Drucks der Ordnungshüter steht auch hier die Hilfestellung im Vordergrund, inklusive angebotener Vor-Ort-Reparatur. Werkstatt-Teams der örtlichen Radstation sind mit vor Ort. „Die meisten Räder lassen sich mit ein paar Handgriffen wieder zum Leuchten bringen“, sagt Steinhaus. Von rund 140 Rädern, die der ADFC bei einer Aktion im Bonner Hofgarten zählte, waren 54 ohne funktionstüchtiges Licht unterwegs. In 40 Fällen löste eine neu eingesetzte Glühlampe das Problem. Nur jeder Zweite fährt mit korrekter Beleuchtung Wir machen die Probe aufs Exempel: Der Feierabend-Fahrradverkehr auf einem vielbefahrenen Bremer Radweg: Es ist dunkel – und neblig dazu. Sichtweite: Unter fünfzehn Metern. Nur wenige Radler sind da schon von Weitem gut erkennbar, und knapp die Hälfte von ihnen fährt gänzlich ohne Licht. Manch einer stoppt kurz, als er das ADFC-Team am Radweg stehen sieht – um sein Licht erst jetzt einzuschalten. Auch die Erfahrung in den ADFC-Beleuchtungschecks vor Ort bestätigt den Trend: Jedes zweite Schüler-Fahrrad weist bei der Beleuchtung technische Mängel auf. Auch deswegen sind Kinder und Jugendliche in der dunklen Jahreszeit besonders gefährdet, weiß ein Experte des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) im Interview zu berichten. Frage und Antwort „Darum also Beleuchtungschecks!“ Und zwar nicht nur im dunklen Winter. Denn funktionierendes Licht am Velo ist auch im Sommer gefragt – beim Ausflug oder auf dem nächtlichen Radweg zum Biergarten. Die ADFC-Beleuchtungschecks sollen deshalb übers ganze Jahr verteilt ihre Wirkung entfalten. Unsere Beispiele haben schon einige Antworten auf eine scheinbar einfache Frage geliefert. Stöbern Sie weiter auf unseren Seiten, um noch mehr zu erfahren: Über technische, rechtliche und praktische Aspekte des Radelns mit vernünftiger Lichtanlage – oder über Ansatz und Ablauf der ADFC-Beleuchtungschecks. Weitere Beispiele und Antworten finden Sie am Ende dieses Textes. Und wenn auch Sie eine konkrete Frage haben, die Sie hier beantwortet finden möchten – dann schreiben Sie uns! Unsere Experten vom ADFC-Fachausschuss Technik freuen sich auf Ihre Zuschriften unter beleuchtung@adfc.de. Was genau schreibt die StVZO im Wortlaut vor? Lichtanlagen benötigen offizielle Prüfzeichen. Von welchen Institutionen werden diese vergeben? 2006 scheiterte eine neue Ausrüstungsverordnung für Fahrräder. Welche Folgen hat dies für die Beleuchtung von Rädern?
Was genau schreibt die StVZO vor? Die Lichtanlage am Rad: Auszug aus StVZO, § 67: Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein (…). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie (…) verwendet werden (Batterie-Beleuchtung). (2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. (…) Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein. (4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit einer Schlussleuchte für rotes Licht, mindestens einem roten Rückstrahler, und einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. (5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein. (6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein (7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten gelben Speichenrückstrahlern des Vorder- und des Hinterrades oder ringförmig zusammenhängenden reflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorder- und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. (12) Rennräder bis 11 kg dürfen auch nur mit einer Batteriebeleuchtung ausgestattet sein, wobei das Licht auch am Tag mitzuführen ist.
Wer vergibt die offiziellen Prüfzeichen für Lichtanlagen? Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen sämtliche Beleuchtungskomponenten außer Kabeln – also Dynamo, Scheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren – „zugelassen“ sein. Die entsprechenden Prüfzeichen werden auf Antrag des Herstellers vom Kraftfahrt- Bundesamt in Flensburg vergeben. Sie werden erteilt, wenn die Komponenten den entsprechenden Vorschriften der so genannten „Technischen Anforderungen“ (TA) genügen. Diese TAs sind Anlagen zu § 22a der StVZO. Die Prüfungen selbst werden nicht durch das KBA, sondern durch unabhängige Institute wie etwa dem Lichttechnischen Institut der Uni Karlsruhe vorgenommen. Das KBA veranlasst in bestimmten Abständen Stichproben aus der Produktionsserie, um die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen. Neben den Vorschriften der StVZO und der zugehörigen TAs gibt es auf Europäischer Ebene die Regelungen der Economic Commission for Europe. Das ECE ist eine Institution der Vereinten Nationen. Für Fahrräder sind lediglich die Vorschriften ECE R 88 (retroflektierende Reifen für zweirädrige Fahrzeuge) sowie die ECE R 60 (Kontrolleinrichtungen Motorräder/Mopeds, durch Zusatzartikel Nr. 3 auf Fahrräder mit Hilfsmotor erweitert) jeweils nebst der Änderungen relevant. Die Prüfung nach ECE-Regelungen findet durch akkreditierte Prüfinstitute statt (wie etwa das LTI in Karlsruhe oder der TÜV Nord). Die Vergabe des entsprechenden Prüfzeichens erfolgt dann durch das KBA. Für Kraftfahrzeuge kann aufgrund der Prüfung nach ECE-Regelungen eine europaweit gültige Allgemeine Betriebserlaubnis ausgestellt werden."
Ausrüstungsverordnung abgelehnt – Folgen für die Praxis? Der im Frühjahr 2006 vom Bundesrat abgelehnte Entwurf zur technischen Ausstattung von Fahrrädern hätte – trotz einiger Mängel – dringend notwendige Verbesserungen gebracht. So aber blieben viele technisch überholte Regelungen in Kraft. Der abgelehnte Entwurf sah etwa vor, für neue Fahrräder eine Standlichtfunktion des Rücklichtes vorzuschreiben – mittlerweile gängiger Stand der Technik. Auch die Beleuchtung hätte sicherer werden können: An neuen Fahrrädern sollte sie in Zukunft paarweise verkabelt werden, statt den Rahmen und Anbauteile (Gepäckträger, Schutzbleche, Gabel) für die Rückleitung des Stroms zu nutzen. Mit zwei Leitungskabeln reduzieren sich Defekte an Lampen erheblich. Die Sonderregelung, nach der Fahrradfahrer an bis elf Kilogramm schweren Rennrädern statt eines Dynamos auch batterie- oder akkubetriebene Beleuchtungen verwenden dürfen, sollte auf Mountainbikes ausgeweitet werden, die nicht mehr als 13 kg wiegen. Dies hätte die Anpassung an eine weit verbreitete Praxis bedeutet. Schwacher Trost: Die Länderkammer hatte damals die Bundesregierung aufgefordert, auf Zweiradhersteller und -handel sowie die betroffenen Interessen- und Verbraucherverbände dahingehend einzuwirken, dass Verbesserungen bei der Sicherheitsausstattung von Fahrrädern auch ohne Verordnung vorgenommen werden. Denn bislang dürfen Händler zwar ein Fahrrad ohne Lichtanlage verkaufen, der Kunde hingegen zahlt ein Bußgeld, wenn er das Fahrrad ohne Licht in Betrieb nimmt. Anderseits kann auch ein Händler bestraft werden, wenn Lichtanlagen am Fahrrad angebracht sind, die kein amtliches Prüfzeichen tragen. Einige Probleme wären von dem Entwurf nicht gelöst worden: Bei der Bauartgenehmigungsuntersuchung von Dynamos sollte der Wirkungsgrad hochgenau vermessen werden, nicht jedoch die Funktionstüchtigkeit bei Nässe. Gerade bei Regen ist es aber besonders ärgerlich, wenn den Seitenläufer-Dynamos die mangelnde Griffigkeit am nassen Reifen zum Verhängnis wird und das Licht ausfällt. Mehr zur ADFC-Position finden Sie hier.
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