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23.10.2009
 

Anspruch auf Fahrradmitnahme im ICE wird Ende 2009 Gesetz

ADFC will Fahrgastrechte durchsetzen

 

Die Deutsche Bahn weigert sich seit Jahren, Fahrräder in ihren InterCityExpress-Zügen (ICE) zu transportieren. Selbst Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee konnte das Unternehmen bislang nicht dazu bringen, wenigstens eine Pilotstrecke einzurichten. Die Bahn handelt damit entgegen dem Willen von Rad fahrenden Kunden und der Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin. Mit der angekündigten Missachtung einer EU-Verordnung erhält diese kompromisslose Haltung eine neue Qualität. Der ADFC erwägt nun auch rechtliche Schritte, um die Fahrgastrechte durchzusetzen.

 

Am Ende des Jahres 2007 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die so genannte EU-Verordnung Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste veröffentlicht. Darin heißt es: „Die Eisenbahnunternehmen ermöglichen den Fahrgästen die Mitnahme von Fahrrädern im Zug, (...) wenn sie leicht zu handhaben sind, dies den betreffenden Schienenverkehrsdienst nicht beeinträchtigt und in den Fahrzeugen möglich ist.“ Gültigkeit erlangt diese Verordnung im Dezember 2009, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat allerdings eine frühere Umsetzung für Deutschland angekündigt. Da der Wortlaut der Verordnung keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Zugarten macht, verpflichtet sie die Eisenbahnunternehmen dazu, in allen Zügen Fahrräder zu transportieren – eben auch im deutschen ICE.

 

Doch die Deutsche Bahn AG fühlt sich von diesen Vorgängen nicht betroffen und macht für sich die in der Verordnung formulierte Ausnahmeregelung geltend. Joachim Fried, Konzernbevollmächtigter für Europäische Angelegenheiten, Wettbewerb und Regulierung, meint: „Aus dieser Regelung lässt sich keine generelle Rechtspflicht zum Transport von Fahrrädern ableiten.“ Das Unternehmen plant demnach weiterhin, den Fahrradtransport im ICE zu blockieren. Doch diese Interpretation der Verordnung stößt auf entschiedenen Widerspruch: „Die EU-Regelung ist kein Gummiparagraf, sondern lässt der DB keine Lücke, da die Ausnahmen für sie nicht ansatzweise gelten. Dass die Bahn eine faule Ausrede benutzen will, ist ihre Sache, unsere ist es, ihr dies nicht durchgehen zu lassen“, sagt Horst Hahn-Klöckner, Bundesgeschäftsführer des ADFC.

 

Andere Eisenbahnunternehmen machen es vor

 

Das sehen andere europäische Eisenbahnunternehmen offenbar ähnlich: Der französische TGV, der französisch-belgische Thalys, sogar der im Tunnel zwischen Großbritannien und dem europäischen Festland verkehrende Eurostar bieten mittlerweile die Möglichkeit, Fahrräder zu transportieren. Nur der DB passen Radfahrer in ihrem

  
Heidi Wright testet die Fahrradmitnahme im TGV
Premiumprodukt ICE offenbar nicht ins Bild. Dagegen wird der ADFC Beschwerde bei der Kommission einreichen und notfalls vor Gericht ziehen: „Die Bahn hat die Verordnung jetzt auf dem Tisch und muss ihre Neuanschaffungen danach ausrichten. Sie kann nicht neue Wagen ohne Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme bestellen und das dann als Ausrede benutzen, im ICE weiterhin keine Räder zu transportieren“, so Hahn-Klöckner. „Denn wenn die Unternehmen die Verordnung dadurch unterlaufen könnten, dass sie keine geeigneten Fahrzeuge beschaffen, bliebe von der Vorschrift nur eine leere Hülle.“ Eine solche Lesart widerspreche dem Grundsatz einer sinnvollen Gesetzesauslegung.

 

Aber auch der jetzige ICE-Bestand ist zu einem großen Teil ohne große Probleme umzurüsten. Benno Koch, Fahrradbeauftragter des Berliner Senats, hat die Entwicklung der ICEs begleitet. In einem Interview mit der Netzeitung vom 28. Juli 2008 erklärt er, die Typen ICE-T und ICE-3 seien von vornherein auf die Fahrradmitnahme ausgelegt. Auch hier bietet sich der Bahn also kein Schlupfloch.

 

Die Deutsche Bahn wird somit nicht umhin kommen, die neuen Regeln umzusetzen. Eine weitere Ausnahmeregelung, die ein anderer Paragraf der Verordnung zulässt, wird von der Bundesregierung selbst blockiert: Eine fünfjährige Übergangsfrist kann vereinbart werden, um die Regelungen umzusetzen. Dies ist für Länder mit einer ungenügenden Infrastruktur gedacht, und die Bundesregierung hat bereits deutlich gemacht, dass es in Deutschland keine solche Ausnahme geben werde. Ulrich Kasparick, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, antwortet in einer Anfrage des Bundestagsmitglieds Toni Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) vom 9. April 2008, ob ein Abweichen von der Verordnung geplant sei: „Ein solches Abweichen haben wir nicht vorgesehen.“

 

Unmut über Mehdorn wächst

 

Die Luft wird dünn für die Bahn: Ihre Verweigerungshaltung bezüglich der Fahrradmitnahme im ICE sorgt nicht nur bei Radfahrern für Unmut. Die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD) meint:
    
Gabriele Hiller-Ohm, MdB mit dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, Ernst Hinsken, MdB im Wirtschaftsministerium

Gabriele Hiller-Ohm (SPD) und Ernst Hinsken (CSU)

„Immer weniger Fahrräder werden im Fernverkehr befördert. Dieser Trend muss umgekehrt werden, um den wachsenden und besonders umweltfreundlichen Radtourismus in Deutschland nicht zu gefährden.“ Denn insbesondere Radtouristen leiden unter den immer weiter schrumpfenden Fahrradtransportmöglichkeiten im Fernverkehr der Bahn.

 

Dass sich das Unternehmen auch gegen einen Pilotversuch wehrt, stößt auf Unverständnis. „Schutzbehauptungen“ nennt der Bundestagsabgeordnete Jürgen Klimke (CDU) die Argumente der Bahn gegen den Fahrradtransport im ICE: „Eine Pilotstrecke soll doch gerade überprüfen, inwieweit eine Fahrradmitnahme im ICE von Bahnreisenden nachgefragt wird und von der Bahn wirtschaftlich betrieben werden kann.“ Mit der Weigerung, eine Pilotstrecke einzurichten, blockiert die Bahn die Möglichkeit, die eigenen Argumente zu untermauern. Ulrich Kasparick empfindet die Haltung der Bahn als „unbefriedigend“ und kündigt an: „Gerade aus diesem Grund wird die Bundesregierung der DB AG gegenüber aber auch auf dem Modellversuch, mit dem die Fahrradmitnahme im Hochgeschwindigkeitsverkehr getestet werden soll, bestehen.“ Und die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende ADFC-Vorsitzende Heidi Wright sagt, die Bahn begebe sich „in Sachen Fahrradmitnahme im ICE leider immer noch auf das Abstellgleis.“ Auch der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Hinsken (CSU), und der Präsident des Deutschen Tourismusverbandes, Reinhard Meyer, konnten die Verantwortlichen des Unternehmens nicht umstimmen.

 

Mit fadenscheinigen Argumenten gegen den Pilotversuch

 

Die Bahn argumentiert mit angeblichen Umbaukosten und Einnahmeverlusten durch den Wegfall von Sitzplätzen in Höhe von mehreren Millionen Euro. Angesichts der für die Fahrradmitnahme konstruierten Fahrzeuge und einer Auslastung der ICEs von unter 50 Prozent im Jahr 2007 eine wenig glaubwürdige Aussage. Dass Radreisende längere Aufenthaltszeiten im Bahnhof verursachen, scheint ebenso fraglich. Zudem behauptet die Bahn, ein solches Angebot sei für Kunden des ICEs nicht relevant. Das ist offenbar Mehdorns Wunschdenken – eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2007 spricht eine andere Sprache: 80 Prozent der Fahrgäste halten die Fahrradmitnahme im ICE für eine wichtiges Serviceangebot.

 

  
Auch der Bundestagsabgeordnete Jürgen Klimke (CDU)
setzt sich für die Fahrradmitnahme im ICE ein.

Doch die Bahn steuert konsequent in die andere Richtung: Seit Mitte der neunziger Jahre ist die Anzahl der in Fernverkehrszügen transportierten Fahrräder von mehr als 500.000 auf heute unter 250.000 pro Jahr gesunken. Immer mehr ICs und ECs werden durch ICEs ersetzt – eine kontinuierliche Reduzierung des Angebotes. Der ADFC schätzt, dass die Bahn bei einer Freigabe der ICEs im gleichen Zeitraum die Zahl der Radtransporte auf über eine Million hätte steigern können. Umso unverständlicher ist es, dass die Bahn sich auch gegen einen Test der Fahrradmitnahme im ICE vehement zur Wehr setzt.
 

 

Spätestens Ende 2009, wenn die EU-Verordnung in Kraft tritt, wird ein solches Pilotprojekt ohnehin nicht mehr ausreichen. Dann verlieren auch die fragwürdigen Argumente, mit der die Bahn bislang operiert, ihre Wirkung. Dann besteht ein Rechtsanspruch der Fahrgäste auf den Transport von Fahrrädern. Da es offenbar auch einen politischen Willen gibt, den ICE für die Mitnahme von Fahrrädern zu öffnen, schlägt Horst Hahn-Klöckner vor, die Zuschüsse des Bundes an die Bahn an die Umsetzung dieser Forderung zu knüpfen. „Die Zuschüsse sollten nur noch fließen, wenn die Bahn im Gegenzug ihre ICE-Züge für den Fahrradtransport freigibt.“

 

Um die Führung des Konzerns ohne derart radikale Maßnahmen zur Vernunft zu bringen, hat sich Hahn-Klöckner nun an Wolfgang Schaupensteiner gewandt. In seiner Funktion als Chief Compliance Officer der Deutschen Bahn AG ist er dafür verantwortlich, dass das Unternehmen sich an bestehendes Recht hält. In seinem Schreiben weist der Bundesgeschäftsführer des ADFC darauf hin, dass sich der Konzern auf bestem Wege dahin befindet, gegen Bundes- und EU-Recht zu verstoßen. Man darf gespannt auf die Reaktion von Schaupensteiner sein. Sollte auch dieser Vorstoß kein Einlenken der Bahn zur Folge haben, bleibt nur der Prozessweg, um den Radfahrern zu ihrem Recht zu verhelfen.

 

Text: René Filippek; Fotos: Chr. Rasch, Chr. Eckelt, Abgeordnetenbüro Hiller-Ohm, J. Klimke

 

 

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