Ist der ADFC-Mitgliedsbeitrag als Spende absetzbar?
Obwohl der ADFC-Bundesverband als gemeinnützig anerkannt ist, sind Mitgliedsbeiträge an den ADFC nicht steuerlich absetzbar, und zwar aus zweierlei Gründen: Mitgliedsbeiträge, aus denen überwiegend Leistungen für die Mitglieder erbracht werden, sind laut aktuellem Spendenrecht vom Abzug ausgeschlossen. Für die ADFC-Mitglieder gehören beispielsweise die Radwelt, die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung und die Angebote der örtlichen ADFC-Gliederungen zu diesen Leistungen.
Zum anderen ist der Abzug von Mitgliedsbeiträgen als Spende an Körperschaften, die den Sport fördern, ausgeschlossen (§ 10b Einkommensteuergesetz). Das gilt auch für den ADFC-Bundesverband, der wegen der Förderung von Gesundheitspflege, Unfallverhütung, Verbraucherberatung und Natur- und Umweltschutz sowie der Förderung des Sports als gemeinnützig anerkannt ist.
Spenden an den ADFC – auch an seine Gliederungen – sind hingegen steuerlich abzugsfähig. Als Beleg für das Finanzamt reicht bei Spendenbeträgen unter 200 Euro der Einzahlungsbeleg, bei höheren Spenden (und auf Wunsch auch bei Beträgen unter 200 Euro) erhält der Spender eine Spendenbescheinigung..
Spenden an den ADFC sind bequem möglich über unser Online-Formular »





