Info über die Rechtsschutzversicherung für Mitglieder des ADFC e.V.
1. Versicherte Person
Versichert sind - ohne Namensnennung - alle Mitglieder des ADFC, auch Personen, die im Rahmen einer Familienmitgliedschaft als Mitglied gelten. Der Versicherungsschutz tritt frühestens einen Monat nach Beginn der Mitgliedschaft in Kraft. Als Mitglied gelten nur natürliche Personen.
2. Grundlagen des Vertrags
Grundlagen des Vertrags sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB'75/95) sowie die Besonderen Bedingungen und die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
3. Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherer nimmt die rechtlichen Interessen der Versicherten wahr und trägt bedingungsgemäß die hierbei entstehenden Kosten. Versicherungsschutz wird den versicherten Personen in der Eigenschaft als öffentlicher Verkehrsteilnehmer, z. B. als Radfahrer, Fußgänger und Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn, hierbei jedoch nur in Verbindung mit dem Fahrradtransport, gewährt.
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen im Rahmen des § 14 Abs. 1 ARB.
b) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes. Bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen und -bußen über 150 Euro sind Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren eingeschlossen, und zwar für insgesamt zwei Anträge je Versicherungsfall.
c) Der Versicherungsschutz wird nur subsidär gewährt, d.h., die Versicherung tritt nur dann ein, wenn
d) Mitversichert ist beim Schadenersatz-Rechtsschutz auch die Geltendmachung von Ansprüchen versicherter Personen untereinander, nicht jedoch bei Familienangehörigen, mit denen der Anspruchsteller in häuslicher Gemeinschaft lebt.
4. Versicherungssumme
Die Höchstleistung des Versicherers beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Die Gesamtleistung des Versicherers ist auf das doppelte im Jahr begrenzt.
5. Selbstbeteiligung
Von jedem Schaden übernimmt das versicherte Mitglied eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro.
6. Schadenmeldungen
Im Schadenfall hat die versicherte Person den Schaden unverzüglich an die Firma P & P Pergande & Pöthe GmbH, Schloßstr. 2-6, 22041 Hamburg, oder an den ADFC Bundesverband zu melden. Nach Prüfung der Mitgliedschaft erfolgt die Regulierung durch den Versicherer.
Die versicherten Personen sind mit Namen, Anschrift und Mitgliedsnummer zu benennen, so dass bei Eintritt des Versicherungsfalls kein Zweifel über die Zugehörigkeit zu dem versicherten Personenkreis entstehen kann.
7. Versicherungsnehmer
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
Bundesverband
vertreten durch die ADFC-Bundesgeschäftsstelle
Grünenstraße 120, 28199 Bremen
8. Versicherer
R + V Versicherung AG
Hinweis:
Diese Versicherung bietet keine komplette Vorsorge, da es sich hier nur um den Schutz bei der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer, Fußgänger und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel handelt. Falls keine private Versicherung besteht, bietet der ADFC über P & P Pergande & Pöthe unter www.pundpgmbh.de günstige Möglichkeiten.
Versichert sind - ohne Namensnennung - alle Mitglieder des ADFC, auch Personen, die im Rahmen einer Familienmitgliedschaft als Mitglied gelten. Der Versicherungsschutz tritt frühestens einen Monat nach Beginn der Mitgliedschaft in Kraft. Als Mitglied gelten nur natürliche Personen.
2. Grundlagen des Vertrags
Grundlagen des Vertrags sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB'75/95) sowie die Besonderen Bedingungen und die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
3. Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherer nimmt die rechtlichen Interessen der Versicherten wahr und trägt bedingungsgemäß die hierbei entstehenden Kosten. Versicherungsschutz wird den versicherten Personen in der Eigenschaft als öffentlicher Verkehrsteilnehmer, z. B. als Radfahrer, Fußgänger und Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn, hierbei jedoch nur in Verbindung mit dem Fahrradtransport, gewährt.
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen im Rahmen des § 14 Abs. 1 ARB.
b) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes. Bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen und -bußen über 150 Euro sind Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren eingeschlossen, und zwar für insgesamt zwei Anträge je Versicherungsfall.
c) Der Versicherungsschutz wird nur subsidär gewährt, d.h., die Versicherung tritt nur dann ein, wenn
- die versicherte Person keine anderweitige Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat oder
- kein anderer Versicherer zur Ersatzleistung verpflichtet ist oder herangezogen werden kann oder
- die Deckungssummen einer anderweitigen Rechtsschutzversicherung nicht ausreicht oder bereits ausgeschöpft ist.
d) Mitversichert ist beim Schadenersatz-Rechtsschutz auch die Geltendmachung von Ansprüchen versicherter Personen untereinander, nicht jedoch bei Familienangehörigen, mit denen der Anspruchsteller in häuslicher Gemeinschaft lebt.
4. Versicherungssumme
Die Höchstleistung des Versicherers beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Die Gesamtleistung des Versicherers ist auf das doppelte im Jahr begrenzt.
5. Selbstbeteiligung
Von jedem Schaden übernimmt das versicherte Mitglied eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro.
6. Schadenmeldungen
Im Schadenfall hat die versicherte Person den Schaden unverzüglich an die Firma P & P Pergande & Pöthe GmbH, Schloßstr. 2-6, 22041 Hamburg, oder an den ADFC Bundesverband zu melden. Nach Prüfung der Mitgliedschaft erfolgt die Regulierung durch den Versicherer.
Die versicherten Personen sind mit Namen, Anschrift und Mitgliedsnummer zu benennen, so dass bei Eintritt des Versicherungsfalls kein Zweifel über die Zugehörigkeit zu dem versicherten Personenkreis entstehen kann.
7. Versicherungsnehmer
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
Bundesverband
vertreten durch die ADFC-Bundesgeschäftsstelle
Grünenstraße 120, 28199 Bremen
8. Versicherer
R + V Versicherung AG
Hinweis:
Diese Versicherung bietet keine komplette Vorsorge, da es sich hier nur um den Schutz bei der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer, Fußgänger und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel handelt. Falls keine private Versicherung besteht, bietet der ADFC über P & P Pergande & Pöthe unter www.pundpgmbh.de günstige Möglichkeiten.
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