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Einrohrrahmen bei Elektrofahrrädern können brechen

Das Pegasus Li-Tec1 gehört zu den zurückgerufenen E-Bikes (Katalog-Abbildung).

In einer Rückrufaktion der Zweirad-Einkaufsgenossenschaft ZEG sind 11.000 Elektrofahrräder zurückgerufen worden: Bei Produkten der Marke Pegasus wurden Rahmenbrüche gemeldet, so die ZEG. Da Elektrofahrräder größeren Belastungen ausgesetzt sind als Fahrräder ohne Motor, müssen die Rahmen entsprechend stabil gebaut sein. Dies kann bei den Modellen mit Einrohrrahmen nicht der Fall sein.


Fahrradsachverständiger Ernst Brust  

Nachgefragt

bei Ernst Brust, Fahrradsachverständiger der Firma Velotech.de


Herr Brust, Sie weisen seit einigen Jahren auf die Gefahren von zu schwach ausgelegten Einrohrrahmen und auch auf die mangelnde Qualität bei vielen Elektrofahrrädern hin. Fühlen Sie sich durch den Rückruf bestätigt?

Gott sei Dank scheint bislang niemand durch die Rahmenbrüche zu Schaden gekommen zu sein. Die Schäden sollen hinter der Verstärkung der Steuerkopf- oder vor der Verstärkung der Tretlager-Anbindung aufgetreten sein. An beiden potenziellen Bruchstellen hat der Hersteller zusätzlich die Kabelanbindung verbohrt – also direkt in der hochbelasteten Zone, weil dort das Kabel die Optik nicht stört.

Das ist doch an vielen Fahrräder Praxis. Warum also nicht an einem Pedelec mit Frontmotor?

Bei Pedelecs mit Frontmotor werden Rahmen und Vorderradgabel wesentlich stärker belastet als dies bei normalen Fahrrädern ohne Motor der Fall wäre. An der Vorderradachse zieht der Motor, die Vorderradbremse wirkt entgegen. Kurzzeitige Überschreitungen der zulässigen 250 Watt führen bei geringen Geschwindigkeiten zu besonders hohen Motordrehmomenten. Und weil der Fahrer nicht erneut mit Pedalkraft beschleunigen muss, bremst er beherzter, als er es mit einem Fahrrad tun würde, das er mit reiner Pedalkraft wieder beschleunigen müsste. Diese Kräfte muss das Fahrzeug ertragen.

Aber die Fahrzeuge werden doch auf diese Belastungen geprüft?

Problematisch sind die irreführenden Anforderungen an die dynamische Festigkeit der Vorderradgabel und des Rahmens der aktuellen DIN-EN-Normen. Einstufige Wechselbiege-Versuche mit zu geringer Kraft sind primitive Tests für billige Fahrräder. Sie decken nicht die wesentlich härteren Betriebslastungen an Pedelecs im normalen Gebrauch ab. Zusätzlich muss ein naheliegender Fehlgebrauch abgedeckt sein, auch die Überbelastung der Gabel durch Motormanipulationen. Größere Leistungen des Motors und höhere Geschwindigkeiten ergeben größere Belastungen der Vorderradgabel und des Rahmens.

Wie können sich Verbraucher denn dann schützen?

Im Mai 2010 haben wir im Arbeitskreis der GS-Prüfstellen für Fahrräder und für Pedelecs vereinheitlichte Prüfgrundsätze verabschiedet. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik hat daraufhin das GS-Zeichen auch für Pedelecs freigegeben, wenn diese die Tests bestehen, die Hersteller mit gleichbleibender Serienqualität fertigen und die Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes erfüllt sind. Dann bekommt das Fahrzeug das GS-Zeichen und es genügt den gesetzlichen Vorschriften und dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

ADFC-Empfehlung

Der ADFC hat das zuständige Kraftfahrtbundesamt informiert, um prüfen zu lassen, ob ausreichend wirksame Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit getroffen worden sind. Das KBA wird zur notwendigen Gefahrenabwehr nach eigener Aussage „die Rückrufaktion überwachen, damit eine möglichst vollständige Mängelbeseitigung an allen betroffenen Fahrrädern in Deutschland gewährleistet wird."

© ADFC 2010

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