ADFC-empfohlene Abstellanlagen
Der ADFC testet Fahrradabstellanlagen auf ihre Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit. Nur Anlagen, die die strenge Qualitätsprüfung bestehen, erhalten das Prüfsiegel „ADFC-empfohlene Qualität".
Die ADFC-Empfehlungen sind nur gültig, wenn konstruktiv folgende Mindest-Abstände zwischen den eingestellten Fahrrädern eingehalten werden: 70 cm bei nur tiefer Radeinstellung und 50 cm bei abwechselnd hoch/tiefer Radeinstellung. Bei Fahrradgaragen beträgt die zu passierende lichte Weite mindestens 75 cm.
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| Das Prüfsiegel (Muster) |
Bis September 2008 erfolgten die Qualitätsprüfungen nach der technischen Richtlinie TR6102-0101. Mit der neu formulierten Richtlinie TR6102-0908 wurden die Bewertungskriterien für Fahrradabstellanlagen verbessert und den heutigen Ansprüchen angepasst.
In dieser Richtlinie werden insbesondere die am Markt befindlichen breiteren Reifengrößen, Abmessungen von Fahrradschlössern und aktuelle Rahmenformen berücksichtigt. Weitere Informationen hierzu enthält die Broschüre „ADFC-empfohlene Abstellanlagen", die Sie hier herunterladen können:
Broschüre Abstellanlagen
Informationen für Betreiber
Für alle, die Fahrradabstellanlagen aufstellen und betreiben wollen, hat der ADFC Hinweise für Auswahl und Planung geeigneter Fahrradabstellmöglichkeiten zusammengestellt:
Hinweise zur Planung von Abstellanlagen
Weitere Downloads
Technische Richtlinie TR6102-0911:
TR6102_0911







