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Radverkehrsführung

Radweg oder Straße - BASt-Studie zu Unfallrisiko von Radfahrern

Ein Beitrag von Martin Glas, ADFC München, für die ADFC-Rundschau 2009-4 des ADFC Bayern:

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat vor kurzem eine neue Studie herausgebracht, in welcher sie das Unfallgeschehen auf Radverkehrsanlagen und die Flächennutzung an Straßen mit unterschiedlichen Radwegtypen (benutzungspflichtige Radwege, nicht benutzungspflichtige Radwege, Radstreifen sowie Schutzstreifen) untersucht hat. Darüber hinaus versuchte sie in einer breit angelegten Befragung sowohl auf der Straße als auch am Telefon herauszufinden, inwieweit Fahrradfahrern die für sie geltenden Verkehrsregeln bekannt sind und welche Motivation es gibt, gegen diese – bewusst oder unbewusst – zu verstoßen.

Die Studie umfasst ca. 130 Seiten, auf welchen viele der gewonnenen Erkenntnisse in tabellarischer oder graphischer Form dargestellt werden. Es sollen hier einige wesentliche Aspekte der Untersuchung erläutert werden:

  1. Die ermittelte Unfallhäufigkeit von Radfahrern auf allen untersuchten Radverkehrsanlagen war weitestgehend unabhängig vom Anlagentyp, es spielte also keine Rolle, ob der Radweg benutzungspflichtig war oder ob es sich lediglich um einen Schutzstreifen handelte. Die Bevorzugung eines baulichen Radwegs vor den anderen Typen zur Entmischung des Radverkehrs von den Kraftfahrzeugen kann aus dieser Studie also nicht gefolgert werden; benutzungspflichtige, baulich abgesetzte Radwege senken keinesfalls die Unfallzahl, lediglich die Unfalltypen sind andere.
  2. Der größte Teil von Radfahrern fährt auch auf nicht benutzungspflichtigen Radwegen, selbst wenn jene für sicheren und komfortablen Radverkehr baulich ungeeignet sind. Nur wenige machen von ihrem Recht Gebrauch, die Fahrbahn zu nutzen. Die Autoren der Studie führen dieses Verhalten darauf zurück, dass sich die meisten Radfahrer subjektiv auf dem Radweg sicherer fühlen oder aber gar nicht wissen, dass die allgemeine Benutzungspflicht schon vor über zehn Jahren aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gestrichen wurde.
  3. Auf baulichen Radwegen wurden im Mittel 20 Prozent „Geisterfahrer“ gezählt, also Radfahrer, die verkehrswidrig linksseitig auf einem nicht in dieser Richtung freigegeben Radweg fahren. Selbst bei Radstreifen konnten noch durchschnittlich 10 Prozent Falschfahrer festgestellt werden. Als Gründe für die Benutzung des Radweges in der verkehrten Richtung wurde häufig Bequemlichkeit oder aber die Unerreichbarkeit des auf der gegenüberliegenden Seite befindlichen rechten Radwegs angegeben. Dieses regelwidrige Verhalten ist jedoch durchaus gefährlich: die Autoren der Studie ermittelten, dass ca. ein Drittel aller Unfälle an den untersuchten Straßenabschnitten von diesen „Geisterfahrern“ (mit-)verursacht wurden.

Als Fazit geben die Autoren der Studie insbesondere den Verantwortlichen in den Verkehrsministerien, Straßenbauverwaltungen und Straßenverkehrsbehörden folgende Punkte mit auf den Weg:

  • Es kann keine Präferenz für einen bestimmten Typ von Radverkehrsanlage ausgesprochen werden, insbesondere nicht für einen baulich von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Auf letzterem ist die Zahl der Unfälle keinesfalls geringer als auf Radfahr- oder Schutzstreifen. Der Gesetzgeber hat darauf insofern schon reagiert, indem er in der zum 01. September 2009 in Kraft tretenden Änderung der StVO und ihrer Begleitvorschriften diese bisher bestehende Bevorzugung für bauliche Radwege komplett gestrichen hat.
  • Radwege werden vom größten Teil der Radfahrer benutzt, selbst wenn sie nicht durch entsprechende Verkehrszeichen als benutzungspflichtig gekennzeichnet wurden. Eine Vielzahl der heute aufgestellten Radwegschilder könnte folglich problemlos entfallen, ohne dass sich an der so genannten „Flächennutzung“ der Radfahrer etwas ändern würde.
  • Die Beachtung der technischen Vorgaben für den Radwegbau, also die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO), die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) u.a., beeinflusst maßgeblich die Unfallzahlen. Mit anderen Worten: wenn Behörden diese zum Teil verbindlichen Auflagen an die bauliche Ausgestaltung von Radwegen missachten, so besteht mit großer Wahrscheinlichkeit eine erhebliches Potenzial, als Radfahrer zu verunglücken. Gerade diese Botschaft muss den Verantwortlichen nahe gebracht werden, baulich unzureichende Radwege, womöglich noch als benutzungspflichtig ausgeschildert, werden laut dieser Studie schnell zu „Radfahrerfallen“.

Die komplette Studie kann bei der BASt über deren Internetseite in gedruckter Form bezogen werden
(www.bast.de → Publikationen → Berichte der BASt → Unterreihe Verkehrstechnik: V184). 


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