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Bußgeldkatalog für Radfahrer

Für Telefonieren beim Radfahren sind 25 Euro Bußgeld fällig.
Der amtliche Bußgeldkatalog (genauer: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog) führt nicht alle Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern einzeln auf. Nicht ausdrücklich genannte Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld ab 40 Euro zahlen, werden bei Radfahrern und Fußgängern mit dem halben Regelsatz geahndet. Die Tabelle erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Verwarnungsgeld für Radfahrer beträgt zehn Euro, wenn der Bußgeldkatalog nichts anders bestimmt.


Zusätzlich gilt: Bei Bußgeldern ab 40 Euro gibt es einen Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg.

Radfahren im betrunkenen Zustand ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit – ab 1,6 Promille – oder geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) kann der Radfahrer vor Gericht angeklagt werden. Nach dem Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr wird die Straßenverkehrsbehörde außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen und kann je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen.

Bußgeldkatalog für Radfahrer
Download als pdf-Datei:
 Bußgeldkatalog für Radfahrer

Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer

Tatbestand

Bußgeld

Mit Behinderung anderer

Mit Gefährdung anderer

Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung

Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Benutzung des Radweges in nicht zugelassener Richtung

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs

10 Euro

15 Euro

20 Euro

25 Euro

Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren

10 Euro

15 Euro

20 Euro

25 Euro

Nebeneinander fahren

-

15 Euro

20 Euro

25 Euro

Freihändig fahren

5 Euro

-

-

-

Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen

5 Euro

-

-

-

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad

5 Euro

-

-

-

Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit

10 Euro

-

20 Euro

25 Euro

Bremsen, Klingel oder Reflektoren entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit

10 Euro

-

-

-

Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung)

25 Euro

-

-

-

Missachtung des Rotlichtsan der Ampel

45 Euro

-

100 Euro

120 Euro

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot

100 Euro

-

160 Euro

180 Euro

Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert

350 Euro

-

-

-

Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen (Vorrang von Fußgängern am Zebrastreifen missachtet)

40 Euro

-

50 Euro

60 Euro

Fehlende Rücksichtnahme gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen

-

-

40 Euro

50 Euro

(Zusammengestellt vom ADFC, Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes, 2009)


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