Bußgeldkatalog für Radfahrer
Zusätzlich gilt: Bei Bußgeldern ab 40 Euro gibt es einen Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg.
Radfahren im betrunkenen Zustand ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit – ab 1,6 Promille – oder geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) kann der Radfahrer vor Gericht angeklagt werden. Nach dem Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr wird die Straßenverkehrsbehörde außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen und kann je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen.
Bußgeldkatalog für Radfahrer
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Bußgeldkatalog für Radfahrer
Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer
| Tatbestand | Bußgeld | Mit Behinderung anderer | Mit Gefährdung anderer | Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung |
| Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro |
| Benutzung des Radweges in nicht zugelassener Richtung | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro |
| Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro |
| Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs | 10 Euro | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro |
| Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren | 10 Euro | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro |
| Nebeneinander fahren | - | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro |
| Freihändig fahren | 5 Euro | - | - | - |
| Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen | 5 Euro | - | - | - |
| Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad | 5 Euro | - | - | - |
| Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit | 10 Euro | - | 20 Euro | 25 Euro |
| Bremsen, Klingel oder Reflektoren entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit | 10 Euro | - | - | - |
| Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung) | 25 Euro | - | - | - |
| Missachtung des Rotlichtsan der Ampel | 45 Euro | - | 100 Euro | 120 Euro |
| Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot | 100 Euro | - | 160 Euro | 180 Euro |
| Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert | 350 Euro | - | - | - |
| Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen (Vorrang von Fußgängern am Zebrastreifen missachtet) | 40 Euro | - | 50 Euro | 60 Euro |
| Fehlende Rücksichtnahme gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen | - | - | 40 Euro | 50 Euro |
(Zusammengestellt vom ADFC, Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes, 2009)




