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England, Wales, Schottland:
Kurzinformation für die Radtour

Zuletzt geändert am: 20.04.2009

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Inhaltsverzeichnis:


Straßen und Verkehr

In ganz Großbritannien gilt Linksverkehr, auch für Radler! Am Kreisverkehr (roundabout) hat derjenige Vorfahrt, der sich im Kreis befindet. Hier gilt: rechts vor links! Dagegen gibt es kein allgemeines Vorfahrtsrecht, da die Vorfahrt an jeder einzelnen Kreuzung angezeigt wird: entweder durch das Schild "Vorfahrt gewähren" (Give Way) oder durch "Halten" (Stop).

Das Radfahren auf sogenannten Motorways (z.B. M1, M25) ist nicht erlaubt. Die trunk roads [z.B. A1(T) oder A3(T)] sind stark befahrene Hauptverkehrsstraßen und sollten, wo immer möglich, gemieden werden. Gleichfalls sollte man Alternativen zu den "A"-roads (z.B. A23) suchen, mit Ausnahme der Strecken, die durch verkehrsarme, ländliche Gebiete führen (insbesondere in Wales und Schottland). Dort sind sie so ruhig, dass man gut auf ihnen radeln kann.

"B"-roads sind in der Regel immer angenehmer als "A"-roads. Unklassifizierte Straßen und Nebenstraßen (lanes) sind vielfach die beste Wahl für Radwanderer.

Viele schmale Straßen sind von hohen Hecken umgeben, die die Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge stark beeinträchtigen. Daher auf kurvigen und bergigen Strecken besonders vorsichtig fahren.

Die meisten Nebenstraßen sind asphaltiert und haben in Abständen von einigen hundert Metern Ausweichmöglichkeiten (passing places). Insbesondere an der Küste und in hügeligen Gegenden kommen kurze, extrem steile Abschnitte vor (teilweise bis über 20%).

Einige Autobahnbrücken (z. B. Dartford, Humber, Firth of Forth ...) haben einen gut ausgebauten Radweg bzw. bieten einen kostenlosen Mitnahmeservice per Auto an.

Spezielle Regeln für Radfahrer: In Großbritannien gibt es keine Radwegebenutzungspflicht. Ist kein Radweg vorhanden, dürfen Radfahrer stattdessen nicht den Bürgersteig benützen, sondern müssen auf der Straße fahren. Das Vorbeifahren an stehenden Kolonnen ist für Radler erlaubt.

Für das Fahren im Dunkeln muss das Rad mit den notwendigen Reflektoren ausgestattet sein sowie Vorder- und Rücklicht haben.

Für den Transport von Kindern auf dem Fahrrad oder in einem Anhänger gibt es keine Regeln oderVerbote. Für diesen Fall ist auch das Mindestalter des Fahrers nicht festgelegt.

Vorhandene Radwege dürfen übrigens von Mofas nicht benutzt werden.

Übersicht:

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