Österreich:
Kurzinformation für die Radtour
Zuletzt geändert am: 20.04.2009
PDF-Version dieser Seiten herunterladen »
Anregungen und Kommentare »
Inhaltsverzeichnis:
- Landeskunde für Radler
- Klima und Reisezeiten
- Straßen und Verkehr
- Anreise
- Fahrrad und öffentlicher Inlandsverkehr
- Fahrradaustattung und Ersatzteile
- Kulinarische Hinweise
- Unterkunft
- Verschiedenes
- Adressen und Informationsmöglichkeiten
- Karten
- Literatur
- Impressum
Straßen und Verkehr
Die zahlreichen Flusstäler Österreichs eignen sich zwar hervorragend zum Radfahren, bieten aber nicht immer den notwendigen Platz, um Auto- und Radverkehr getrennt verlaufen zu lassen. Daher bleibt es nicht aus, dass man mit dem Fahrrad immer wieder einmal auf verkehrsreiche Straßen ausweichen muss. Andererseits gibt es einsame Regionen, die mit einem weitverzweigten Straßennetz ausgestattet sind, das kaum von Kraftfahrzeugen benutzt wird.
Wenn Sie Österreich bereisen, sollten Sie sich bewusst sein, dass in einem anderen Land auch andere Gesetze herrschen. Hinsichtlich der Rechte von Fahrradfahrern gibt es ein paar Unterschiede zu Deutschland.
- Auf den sogenannten Fahrradüberfahrten, gekennzeichnet durch eine gelbe Blockmarkierung, haben Radfahrer Vorfahrt. Eine solche Überfahrt darf aber nur mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h befahren werden.
- Für ausgewiesene Radverkehrsanlagen (markierte Radwege etc.) herrscht Benutzungspflicht (im Fall der Unzumutbarkeit wird bei Nichtbefolgen und eventuellem Unfall individuell entschieden). Hier haben Radler prinzipiell Vorrang, beim Verlassen von Radfahranlagen allerdings immer Nachrang!
- Ein Kind bis zum Alter von acht Jahren darf auf einem Fahrrad mitgenommen werden (mit amtlicher Genehmigung noch ein weiteres).
- Das Mitführen von Kindern in Fahrradanhängern ist nicht mehr bewilligungspflichtig.
- Radfahrer dürfen an stehenden Kolonnen vorbeifahren, wenn genügend Platz vorhanden ist, auf normalen Straßen dürfen sie jedoch nicht nebeneinander fahren (mit Ausnahme von Radwegen und Wohnstraßen)
- Auch für Radfahrer gilt die 0,5 Promille Alkohol-Grenze!
« vorherige Seite (Seite 3 von 13) nächste Seite »
Übersicht:
Baltische Staaten • Belgien • Dänemark • England, Wales, Schottland • Finnland • Frankreich • Irland • Italien • Luxemburg • Niederlande • Norwegen • Österreich • Polen • Portugal • Rumänien • Schweden • Schweiz • Slowakische Republik • Spanien • Tschechische Republik • Ungarn



