Schweiz:
Kurzinformation für die Radtour
Zuletzt geändert am: 20.04.2009
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Inhaltsverzeichnis:
- Landeskunde für Radler
- Klima und Reisezeiten
- Straßen und Verkehr
- Anreise
- Fahrrad und öffentlicher Inlandsverkehr
- Fahrradaustattung und Ersatzteile
- Kulinarische Hinweise
- Unterkunft
- Verschiedenes
- Adressen und Informationsmöglichkeiten
- Karten
- Literatur
- Mountain-Bike-Code
- Impressum
Straßen und Verkehr
Die Straßen der Schweiz sind meist in einem guten bis ausgezeichneten Zustand. Auch die vielen Verbindungs- und Zubringerstraßen zu den Gebirgsdörfern sind asphaltiert. Lediglich auf Wanderwegen und auf Waldnutzungsstraßen stößt man auf Schotter oder wassergebundene Oberflächen.
In den Bergregionen gibt es immer wieder Serpentinenstrecken, Tunnel und steile, mitunter auch steinige Pfade, die dem Radwanderer volle Konzentration und hohes fahrerisches Können abverlangen.
Die neun nationalen Radwanderrouten im Veloland Schweiz sind mit einfacher und einheitlicher Wegweisung versehen worden. Die Routen sind von 1 bis 9 durchnummeriert und tragen zusätzlich einen geografisch orientierten, einprägsamen Namen. Neben dem Routensignet findet man auf den Radwegweisern bei Routenverzweigungen zusätzliche Ziel- und Entfernungsangaben. In bergigen Landesteilen informieren spezielle Tafeln über wesentliche Steigungen. Dabei werden die Länge der Steigungsstrecke und die zu überwindende Höhendifferenz in Metern angegeben.
Zusätzlich gibt es seit 2008 auch 55 neue regionale Routen, die mit einer zweistelligen Nummer markiert sind. Auch für MTBler ist inzwischen ein 14 regionale Routen umfassendes Angebot mit einer Gesamtstreckenlänge von insges. 3.300 km entstanden.
Die Wegweisung der Schweizer Radrouten wurde denn auch von den Radlern, die seither das Veloland Schweiz besucht haben, als durchweg vorbildlich und nachahmenswert bezeichnet. Dabei spielte vor allem die Einheitlichkeit und Durchgängigkeit der Routenbeschilderung eine entscheidende Rolle für ihre Wiedererkennbarkeit und den positiven Gesamteindruck.
Besondere Regeln für Radler: Radfahrer dürfen an stehenden Kolonnen vorbeifahren. Sie können bei geringem Verkehr auch zu zweit nebeneinander fahren. Auf dem Fahrrad darf von einem mindestens 16 Jahre alten Radler ein Kind bis zum Alter von 7 Jahren befördert werden. Anhänger dürfen mit Ladung max. 1 m breit, 1,20 m hoch und ab Hinterachse Fahrrad höchstens 2,50 m lang sein. Sie sind vorn und hinten mit gelben Rückstrahlern zu versehen. In ihnen dürfen – wenn sie gut geschützt sind – bis zu zwei Kinder mitgenommen werden. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf 80 kg nicht übersteigen.
Achtung: Velofahrer mit Anhänger dürfen Radwege nur benützen, wenn sie die übrigen Radfahrer nicht behindern.
Achtung: Ausländische Radler benötigen keine im Land sonst obligatorische Versicherungsvigniette! Im übrigen genießen ADFC-Mitglieder auch auf ihren Radtouren in der Schweiz Haftpflichtschutz.
Radfernwege
Das Veloland Schweiz besitzt ein vorbildlich ausgeschildertes nationales Radroutennetz, das alle Teile des Landes erschließt und verknüpft. Auf insgesamt 9 Routen, die zusammen 3.300 km umfassen, lässt sich das ganze Land in seiner Vielfalt und in seinen Ansprüchen per Fahrrad erkunden. Es gibt dabei sowohl Strecken für Anfänger und Familien, als auch für Bergfreunde und natürlich für alle anderen zwischendrin.
Die einzelnen Routen sind weiter unten unter „Karten" vermerkt. Infos zum groben Streckenverlauf bietet die Broschüre „Schweiz aktiv" (s. Lit.).
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