ADFC-Radreiseanalyse 2021

ADFC-Radreiseanalyse 2021 © ADFC / Marcus Gloger

ADFC-Radreiseanalyse 2021

Die ADFC-Radreiseanalyse zeigt, dass die Zahl der Radreisen 2020 um 35 Prozent gesunken, die Anzahl der Tagesausflüge per Rad aber um 40 Prozent gestiegen ist. 1,8 Millionen Bundesbürger*innen haben 2020 erstmals eine Radreise unternommen.

Reisen waren 2020 durch die Pandemie nur stark eingeschränkt möglich. Die ADFC-Radreiseanalyse zeigt, dass die Zahl der Radreisen 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent gesunken ist. Damit war der Radtourismus aber weniger stark betroffen als andere touristische Bereiche. Da Reisen 2020 so schwer planbar waren, stieg die Anzahl der Tagesausflüge per Rad um 40 Prozent an.

ADFC-Tourismusexpertin Janine Starke sagt: „2020 war ein besonders schwieriges Reisejahr und hat uns gezeigt, wie wichtig der Radtourismus für den Deutschland-Tourismus ist. Besonders die Zahl derjenigen, die zum ersten Mal eine Radreise unternommen haben, birgt großes Potenzial, denn die Radreisenden waren sehr zufrieden mit ihrer Reiseentscheidung und würden das Reiseziel zu 82 Prozent weiterempfehlen.“

Radreisende zufrieden mit ihrer Reiseentscheidung

77 Prozent der Radreisenden, die 2020 einen Radurlaub gemacht haben, planen auch 2021 einen Radurlaub. Sogar fast die Hälfte derer, die 2020 keinen Radurlaub gemacht haben, möchten in diesem Jahr einen unternehmen. Rund 70 Prozent planen mindestens eine Radreise für 2021, fast 80 Prozent wollen dabei in Deutschland bleiben.

Video: Die ADFC-Radreiseanalyse 2021 im ADFC-Youtube-Kanal

Der Anteil der Bevölkerung, die gelegentlich oder regelmäßig Rad fährt, lag 2020 mit 78 Prozent ähnlich hoch wie bei der letzten ADFC-Radreiseanalyse. Allerdings sagten mehr als die Hälfte der Teilnehmer*innen, dass sie das Fahrrad während der Pandemie häufiger genutzt haben: 32 Prozent für Ausflüge, 30 Prozent für Alltagswege, 19 Prozent für sportliche Aktivitäten und 15 Prozent für den Arbeitsweg. Rund 18 Prozent kauften sich 2019 ein neues Fahrrad.

40 Prozent mehr Tagesausflüge

31 Millionen Bundesbürger*innen haben 2020 mindestens einen Tagesausflug mit dem Rad unternommen. Das sind zwar drei Millionen weniger als 2019, dennoch nahm die Anzahl der Tagesausflüge kräftig zu: 2020 unternahmen die Menschen im Durchschnitt 16,4 Tagesausflüge in der Freizeit (2019: 10) und sechs Tagesausflüge im Urlaub (2019: 5).

Damit stieg die Anzahl auf insgesamt 464 Millionen Tagesausflüge (2019: 330 Mio.) und 64 Millionen Tagesausflüge im Urlaub (2019: 62 Mio.) – das ist ein Plus von 40 Prozent gegenüber 2019.

1,8 Millionen machten 2020 ihre erste Radreise

Weniger Radreisen im Corona-Jahr durch Beherbergungsverbote und Reiseeinschränkungen: Die Anzahl der Radreisenden sank 2020 um 1,9 Millionen auf 3,5 Millionen Bundesbürger*innen, die 2020 eine Radreise mit mindestens drei Übernachtungen unternommen haben. Das ist ein Minus von 35 Prozent. Mehr als die Hälfte der Radreisenden haben 2020 erstmals einen Radurlaub unternommen, das sind rund 1,8 Millionen Menschen.

Der Reisezeitraum hat sich 2020 von Mai/Juni auf Juli/August verschoben. Rund 40 Prozent gaben an, dass die Radreise der Ersatz für eine verschobene oder abgesagte Reise war. Für mehr als die Hälfte war die Radreise der Haupturlaub.

Kurzfristige Reiseentscheidungen durch Corona

Die Reiseentscheidungen wurden 2020 besonders kurzfristig getroffen: Rund 50 Prozent trafen sie maximal einen Monat vor Abreise, 20 Prozent sogar erst eine Woche vor Abreise. 76 Prozent der Radreisen wurden mit bis zu sieben Übernachtungen geplant, davon fiel etwa ein Drittel mit bis zu drei Nächten in den Bereich der Kurzreisen.

2020 hat sich der Anteil der Radreisen innerhalb Deutschlands auf 88 Prozent erhöht (+ 7 % gegenüber 2019). Auch wenn die meisten generell in Deutschland verreisen, gaben 48 Prozent an, wegen der Pandemie in Deutschland geblieben zu sein. Nur 21 Prozent der Radreisen 2020 fanden im Ausland statt (- 12 % im Vergleich zu 2019).

 

Die beliebtesten Radrouten und -regionen

Der Elberadweg ist zurück auf der Spitzenposition. Auf Platz 2 folgt der Weserradweg und auf dem dritten Platz befindet sich der Ostseeküsten-Radweg. Der MainRadweg liegt auf Platz 4 und der Donauradweg auf Platz 5. Mit Mosel- und Rheinradweg sind weitere bekannte Flussradwege unter den Top Ten vertreten.

Bei den Radregionen schafften es einige neu ins Ranking: Neueinsteiger Ostholstein landete auf Platz 1, gefolgt vom  Bodensee und dem Münsterland. Die Plätze 4 und 5 belegen das Aller-Leine-Tal und das Emsland. Neu im Ranking sind die Altmark auf Platz 6, gefolgt von Mittenwald (Oberbayern) und dem Nordschwarzwald. Damit zeigt sich ein Trend, den der ADFC durch seine erfolgreiche Kampagne #AbseitsRadeln vorangetrieben hat: Neben den klassischen Flussradwegen entdecken Radreisende verstärkt auch neue Regionen.

 

Bayern als Bundesland weiter vorne

Bei den Bundesländern führt Bayern wieder das Ranking an. Auf Platz 2 befindet sich Mecklenburg-Vorpommern, das drei Plätze gut machte, und auf Platz 3 Niedersachsen. Es folgen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Brandenburg verbesserte sich um zwei Plätze auf Platz 6, auch Thüringen, das Saarland und Berlin konnten sich verbessern.

Die ADFC-Radreiseanalyse findet seit 1999 jährlich statt. An der repräsentativen Onlinebefragung nahmen diesmal knapp 10.700 Bundesbürger*innen teil. Die Umfrage wird unterstützt von fahrrad.de.

In der blauen Medienbox finden sich weitere Materialien zur ADFC-Radreiseanalyse 2021 und das Webdossier zur ADFC-Radreiseanalyse.

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https://www.adfc.de/artikel/adfc-radreiseanalyse-2021

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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