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Nordrhein-Westfalen:
Kurzinformation für die Radtour

Zuletzt geändert am: 06.04.2009

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Inhaltsverzeichnis:


Fahrrad und öffentlicher Verkehr

Bahnen: Alle Züge, die im Fahrplan mit dem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind, nehmen Fahrräder auf Fahrradkarte im Gepäckwagen/-abteil mit (ab sechs Personen: Gruppenanmelde- und Reservierungspflicht sowie Fahrpreisermäßigung). In Fernverkehrszügen (IC/EC) empfiehlt sich auch für Einzelreisende eine Stellplatzreservierung, die eine Mitnahme im gewünschten Zug sicherstellt. Hier gibt es pro Zug nur eine begrenzte Zahl an Plätzen und die können – insbesondere im Sommer – schnell vergeben sein.

Einzelreisende haben im übrigen die Möglichkeit, ihr Fahrrad auch in den Einstiegsräumen aller Nahverkehrszüge (RB, RE, RSB und Citybahn) mitzunehmen, sofern die Platzverhältnisse dies gestatten.

In den großen Verkehrsverbünden Rhein-Ruhr (VRR) und Rhein-Sieg (VRS) kann das Fahrrad auch in allen S-Bahnen sowie in vielen Straßen- und U-Bahnen mitgenommen werden (allerdings nicht während der Zeiten des Berufsverkehrs: 6.30 bis  9 Uhr bzw. 15.30 bis 18 Uhr ).

Die Deutsche Bahn betreibt eine bundesweit gültige Radfahrer-Hotline, die zu allen Themen rund um Fahrrad und Bahn Auskunft erteilt (s. Adr.). Außerdem informiert die kostenlose Broschüre der Bahn "Bahn&Bike" (s.Lit.) über alle Mitnahmebedingungen für Fahrräder in NRW. Auch die ca. 50 Fahrradmietstationen an oder in der Nähe von Bahnhöfen sind darin mit allen Kontaktdaten aufgeführt.

Radstationen in NRW
Seit 1996 fördert das Land NRW das Programm "Radstationen in NRW". Die eigens dafür eingerichtete ADFC Entwicklungsagentur für Fahrradstationen des Landesverbandes NRW berät Kommunen und erarbeitet Konzepte für die Erstellung dieser sog. Fahrradparkhäuser. Man kann hier sein Rad sicher und geschützt einstellen, reparieren lassen, andere Räder mieten uvm.
Mittlerweile gibt es in NRW 61 Radstationen mit rund 18.000 Stellplätzen. Weitere Infos: www.radstation-nrw.de

Busse: Einige Verkehrsgesellschaften führen an Wochenenden sowie wochentags außerhalb der Spitzenzeiten in ihren Bussen einzelne Fahrräder mit: z. B. VG Münster, Aachener Verkehrsverbund, Bonn SWB, Rhein-Sieg RVK. Im Regierungsbezirk Detmold nehmen die Busse der Verkehrsgemeinschaft VOW, VGL, MRV und VPH Fahrräder mit.

Übersicht:

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