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Rad- und Autofahrer sollen im Herbst Beleuchtung prüfen

ADFC und ACV fordern mehr Rücksicht

Datum: 08. Oktober 2009

Rad- und Autofahrer, die im Herbst mit defektem Licht unterwegs sind, riskieren nicht nur ihre Gesundheit. Die Bußgelder für eine fehlende oder nicht funktionierende Beleuchtung sind empfindlich. Radfahrer zahlen zwischen 10 und 25 Euro, Autofahrer müssen mit 10 bis 40 Euro rechnen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Automobil-Club Verkehr (ACV) empfehlen deshalb gemeinsam, die Beleuchtung an Fahrrad und Auto zu kontrollieren.

"Rund 30 Prozent der Radfahrer sind nach unseren Beobachtungen mit defekter oder nicht eingeschalteter Beleuchtung unterwegs", meint Karsten Hübener, Bundesvorsitzender des ADFC. Dabei biete der Fahrradhandel längst langlebige und wartungsarme Lichtsysteme an. Nabendynamos, die vor der Witterung geschützt im Laufrad sitzen, liefern dauerhaft Energie und aktuelle LED-Scheinwerfern kommen auf bis zu 60 Lux Beleuchtungsstärke. Straßenlaternen erreichen im Schnitt 10 Lux. Frühere Fahrradscheinwerfer mit Glühlampen (4 Lux) oder ältere Halogenlampen mit 7 Lux sind nicht mehr Standard. "Nach wie vor haben viele Radfahrer das Gefühl, auch ohne eingeschaltete Beleuchtung gesehen zu werden, weil sie selbst ja alle anderen Verkehrsteilnehmer erkennen", berichtet Hübener. Diesen Irrtum bemerken sie dann oft erst zu spät. Hübener rät dazu seine Lichtanlage bei den ADFC-Beleuchtungschecks oder in Fachwerkstätten überprüfen zu lassen.

ACV-Vizepräsident Lothar Maurer: "Eine funktionierende Beleuchtung am Auto ist gerade in der dunklen Jahreszeit ein absolutes Muss für die Sicherheit. Wer mit defektem Licht unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer." Um sicher zu sein, dass die Lichtanlage am Auto in Ordnung ist, empfiehlt der ACV einen Lichtcheck in der Fachwerkstatt, der noch bis Ende Oktober kostenlos angeboten wird. Eventuelle Mängel können dabei sofort und ohne großen Aufwand behoben werden.

Übrigens: Auch Fahrrad-Anhänger brauchen eine eigene Lichtanlage: Ein Fahrradanhänger muss bei Dunkelheit mit einer Schlussleuchte und nicht nur mit einem Rückstrahler ausgestattet sein, wenn das Rücklicht am Fahrrad nicht ständig sichtbar ist - etwa, weil es durch den Anhänger verdeckt wird.

Eine Übersicht der ADFC-Beleuchtungschecks steht auf: www.adfc.de/3901_1

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ACV-Logo

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ADFC Beleuchtungs-Check in Bonn

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BC 01
ADFC Beleuchtungs-Check in Bonn

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ADFC/Marcus Gloger
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Infobestellungen und Anfragen allgemeiner Art: ADFC-Infoline 0421/34629-0, E-Mail: kontakt@adfc.de
Nur für Presse: Bettina Cibulski, Tel. 0421/34629-15, E-Mail: presse@adfc.de


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