Kinder auf Gehwegen
Um nicht gleich unter Autorädern zu landen, benötigen gerade die "kleinen Wilden" im Straßenverkehr besonders viel Schutz. Als "Anfänger" im Verkehr gehören sie auf den Gehweg - weil sie die Gefahren noch nicht richtig abschätzen, vom Rad abspringen statt zu bremsen und es neben der Fahrbahn viele spannende Dinge zu sehen gibt, die sie ins Schleudern bringen können.
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Bislang mussten Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren, wenn kein Radweg vorhanden war, jetzt müssen sie immer auf dem Gehweg bleiben. Für die Älteren erlaubt der Gesetzgeber diesen Platz weitere zwei Jahre (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) für sich zu beanspruchen. Sie dürfen ab 8 Jahren selbst entscheiden, wann sie sich sicher genug für den Radweg oder die Straße fühlen.
Für radelnde Eltern ist der Gehweg immer tabu. Sie müssen ihre Sprösslinge vom Radweg oder der Straße aus im Auge behalten.
Die "Zeit der Wahl" zwischen dem achten und dem zehnten Lebensjahr sollten Eltern und Kinder nutzen, um auf wenig befahrenen Straßen zu trainieren. Damit sie Schritt für Schritt der Verkehrssicherheit näher kommen.





