StVO-Novelle 1997 - mehr Rechte für Radler
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Zum 1. September 1997 gab es neue Verkehrsregeln. Diese Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ebnete den Weg für einen sicheren und komfortablen Gebrauch des Verkehrsmittels Fahrrad. Jahrelange Überzeugungsarbeit des ADFC war nötig, bis sich der Silberstreif am Radlerhorizont zeigte. Einige Städte hatten die Neuerungen schon ausprobiert und für gut befunden.
Die wichtigsten Änderungen auf einem Blick:
- Kommunen können Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radler öffnen.
- Fahrradstraßen können eingerichtet werden.
- Busspuren dürfen bei entsprechender Kennzeichnung mitbefahren werden.
- Kinder können bis zum vollendeten 10.Lebensjahr auf dem Gehweg fahren.
- Seit 1.10.1998 müssen nur beschilderte Radwege benutzt werden.
- Neu im Angebot ist der Schutzstreifen.
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