Radstafette zur IAA-Demo am 11.09. © iaa-demo.de

#Aussteigen – Klimaschutz statt Autolobby – Mobilitätswende jetzt!

Großdemo und Fahrradsternfahrt am 11. September 2021 zur IAA in München. Eine Zubringertour fährt von Frankfurt quer durch Baden-Württemberg in die bayerische Landeshauptstadt.

Unter dem Motto #aussteigen demonstriert am 11. September 2021 in München ein breites Aktionsbündnis aus ADFC, Attac, BUND, Campact, DUH, Greenpeace, NaturFreunde Deutschlands und VCD für eine echte Mobilitätswende. Geplant sind eine große Fußgängerdemo und eine Fahrradsternfahrt mit 17 Demozügen aus dem Münchner Umland zur zentralen Kundgebung in der Innenstadt. Erwartet werden zehntausende Teilnehmende aus ganz Deutschland.
Weitere Informationen und Updates sowie der geplante Routenverlauf: www.iaa-demo.de.

Zubringer aus Baden-Württemberg

Radstafette

Zur IAA rollen wir etappenweise mit dem Fahrrad von Frankfurt nach München. Die Radstafette verbindet den alten und neuen IAA-Standort. Jeden Abend werden die Radler*innen an ihren Zwischenstopps von lokalen Initiativen empfangen. In Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart und Ulm kann man sich jeweils um 18 Uhr dem Radkorso durch die Stadt anschließen – oder eine Tagesetappe bzw. die komplette Tourenwoche mitradeln. Höhepunkt der Tourenwoche ist die große Sternfahrt am Samstag, 11. September, von Augsburg nach München als Zieletappe.

Start in Frankfurt ist am Montag, 6. September. Die Tagesetappen werden mit rund 18 km/h gefahren. Die Demos am Abend sind dagegen eher gemütlich, sodass jede und jeder entspannt mitfahren kann.

Zubringer Bus ab Mannheim nach Augsburg

Für 45 Personen, die bei der Radsternfahrt und IAA Demo dabei sein möchten, aber nicht unter der Woche mitradeln können, hat der ADFC einen Zubringer Bus ab Mannheim nach Augsburg organisiert. Alle Haltepunkte und Abfahrtszeiten finden sich im ADFC Tourenportal. Wir bitten um zeitnahe Anmeldung und Reservierung. 

Bündnis fordert Mobilitätswende jetzt!

Das Aktionsbündnis kritisiert: „Kurz vor der Bundestagswahl will sich die Autolobby bei der IAA einen grünen Anstrich geben. Dabei verdienen BMW, Volkswagen, Daimler und Co. nach wie vor ihr Geld mit viel zu dicken Autos, die das Leben in den Städten ersticken. Und als ob es die Klimakrise nicht gäbe, steckt in den meisten immer noch ein Verbrennermotor. Das wollen wir nicht akzeptieren! Statt Alibi-Präsentationen müssen die Autokonzerne ihre komplette Produktion auf kleinere, klimafreundliche Fahrzeuge umstellen. Diesen Umstieg muss die nächste Bundesregierung mit einer Verkehrspolitik beschleunigen, die konsequent auf Rad-, Fuß- und öffentlichen Verkehr setzt. Dazu gehört auch die Halbierung des Autoverkehrs.“

Deshalb macht sich das Aktionsbündnis stark für:

  • Faire Verteilung des öffentlichen Raums mit Vorrang für Fuß, Rad- und öffentlichen Verkehr 
  • Gut ausgebauter, bezahlbarer ÖPNV, für alle und immer
  • Halbierung des Autoverkehrs und Klimaneutralität im Verkehr bis 2035
  • Sofortiger Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor, keine Plug-in-Hybride und großen E-SUVs
  • Sofortiger Stopp der Planung und des Baus von neuen Autobahnen und Bundesstraßen
  • Eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und eine Regelgeschwindigkeit 30 km/h innerorts

Über das Bündnis

Das Aktionsbündnis aus dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Campact, der Deutscher Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, NaturFreunde Deutschlands und dem ökologischen Verkehrsclub VCD hatte sich bereits 2019 zum friedlichen Protest gegen die letzte in Frankfurt stattfindende IAA zusammengefunden. Neu dabei ist in diesem Jahr das globalisierungskritische Netzwerk Attac. Das Bündnis der Umwelt- und Verkehrsverbände fordert eine echte Mobilitätswende mit deutlich reduziertem Autoverkehr und viel mehr Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr.

Rückblick 14.9.2020 Demo & Sternfahrt Frankfurt

Video: Rückblick: 14.9. Demo & Sternfahrt Vor die Tore der IAA in Frankfurt am Main | Wir sind 25.000 Für wirksamen Klimaschutz und die Verkehrswende!

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Bus-Zubringer IAA

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Radstafette Frankfurt

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Radstafette Mannheim

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Radstafette Karlsruhe

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Radstafette Stuttgart

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Radstafette Ulm

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    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

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    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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