Alkohol und Radfahren © iStock | chabybucko
Keine Empfehlung für zusätzliche Promillegrenze
Die Verkehrsministerkonferenz im November 2013 ist ohne eine klare Empfehlung für eine zusätzliche Promillegrenze für Radfahrer zu Ende gegangen. Der ADFC meint, dass ein Votum für 1,1 Promille Klarheit geschaffen hätte.
Derzeit bleiben Radfahrende ohne Fahrfehler bei unter 1,6 Promille straffrei. Ab diesem Wert begehen sie sofort eine Straftat. Daher plädiert der ADFC für einen zusätzlichen Grenzwert, mit dem zunächst ein Bußgeld verhängt werden kann.
Der Vorschlag des ADFC war Grundlage der Ministergespräche. „Wir bedauern sehr, dass sich die Minister zu keinem klaren Votum durchringen konnten, aber immerhin wird das Thema weiter besprochen“, sagt Ludger Koopmann, stellvertretender ADFC-Bundesvorsitzender.
Gesetzesvorschlag vom ADFC
Wer mehr als ein Promille Alkohol im Blut hat, kann nicht mehr sicher Radfahren – und auch nicht mehr einsehen, dass das Fahrrad besser stehen bleiben sollte. Die Risikobereitschaft nimmt zu, das Unfallrisiko steigt und Unfälle haben schwerere Folgen.
Deshalb hat der ADFC dem Bundestag in einem entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgeschlagen, einen zusätzlichen Alkohol-Grenzwert von 1,1 Promille einzuführen. Dieser zusätzliche Gefahrengrenzwert soll das Problembewusstsein schärfen und verhindern, dass Radfahrer sich an den absoluten Grenzwert „herantrinken“.
Unterschiedliche Schwellenwerte
Unterschiedliche Schwellenwerte für Fahrrad und Kfz sind notwendig. Eine Gleichsetzung wäre nicht gerechtfertigt, da von Radfahrenden eine geringere Gefahr ausgeht. 0,5 Promille wären als Gefahrengrenzwert für das Fahrrad unverhältnismäßig niedrig; 1,6 Promille dagegen sind bereits ein Indikator für Alkoholmissbrauch.
Der absolute Grenzwert von 1,6 Promille bleibt bestehen – eine Studie der Universität Düsseldorf hat diese von Rechtsprechung und Rechtsmedizin gesetzte Grenze bestätigt.