Hauptsache bequem: Bekleidung für Radreisen

Hauptsache bequem: Bekleidung für Radreisen. © ADFC/ Kathrin Schmidt

Kleidung für die Radtour

Für eine Radtour braucht man nicht unbedingt spezielle Bekleidung. Es reicht, wenn sie die Bewegung nicht einschränken und an den Nähten nicht scheuert. Warum Funktionsbekleidung trotzdem sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Wer auf eine längere Radreise geht, sollte neben der Fitness auch die passende Kleidung prüfen. Kleinigkeiten, die anfangs kaum auffallen, können den Genuss am Radfahren auf Dauer stören. Grundsätzlich gilt: In der Bekleidung soll man sich wohlfühlen, sie darf nicht einengen oder scheuern.

Das Zwiebelprinzip

Während der Tour darf die Kleidung nicht zu warm oder zu kalt sein. Lässt sie zu viel Wind durch, kühlt ein erhitzter Körper schnell aus. Radfahrende kleiden sich daher am besten nach dem Zwiebelprinzip. Statt einer dicken Schicht, regulieren sie das Körperklima mit Shirt, Pullover und Jacke – je nach Temperatur mit mehr oder weniger Kleidung. An heißen Tagen sollte eine Kopfbedeckung dabei sein.

Funktionskleidung aus synthetischen Fasern bietet beim Fahrradfahren einige Vorteile: In der Regel transportiert sie die Feuchtigkeit schnell vom Körper weg nach außen. Dadurch trägt sie sich angenehm auf der Haut und kühlt der Körper im Fahrtwind nicht aus.

Funktionsshirts trocknen nach dem Waschen sehr schnell. Das ist praktisch und reduziert das Gepäck. Je weniger Gepäck die Packtaschen belastet, desto entspannter fährt es sich. Lieber häufiger waschen und weniger mitnehmen, ist ein Grundsatz, den man auf Radreisen beherzigen sollte. Wer den sportlichen Look von Funktionskleidung nicht mag: Immer mehr Kollektionen lassen sich von Alltagsbekleidung kaum noch unterscheiden.

Jacken und Handschuhe

Besondere Vorteile bieten Jacken, die atmungsaktiv und gleichzeitig wind- und wasserdicht sind – eine winddichte Jacke ist auf langen Touren unerlässlich. Günstiges regendichtes Material wie gummibeschichtetes Nylon behindert dagegen die natürliche Atmung des Körpers, der darunter schnell ins Schwitzen gerät.

Jacken, Westen und auch Shirts sollten hinten länger geschnitten sein, damit sie auch bei vorgebeugter Haltung noch den kompletten Rücken abdecken. Aber auch natürliche Fasern wie Merinowolle haben ihre Vorteile: Sie sind leicht und tragen sich angenehm.

Winddichte, gepolsterte Handschuhe dürfen vor allem im Frühjahr und im Herbst nicht fehlen. Normale Fahrradhandschuhe kann man die übrige Zeit tragen. Sie dämpfen Stöße, die der Lenker vom Untergrund weitergibt, und verbessern den Griff beim Lenken und Bremsen. Bei einem Sturz schützen sie die schmerzempfindlichen Handballen.

Hosen und Schuhe

Hosen dürfen die Bewegung nicht einschränken und sollten bequem sein. Mit einem Reißverschluss über oder unter den Knien lassen sich lange Hosen schnell zur Shorts oder ¾-Hosen umwandeln. Gepolsterte Radhosen bieten auf langen Touren extra Sitzkomfort, es gibt sie auch als Hosen zum Unterziehen.

Wichtig sind feste, aber leichte Schuhe mit stabilen Sohlen, über die sich der Pedaldruck auf den ganzen Fuß verteilt. Radschuhe mit Klicksystemen übertragen die Kraft besser auf die Pedale und sorgen für einen runderen Tritt. Wer Klicksysteme noch nicht genutzt hat, sollte frühzeitig mit dem Üben beginnen, damit das Ein- und Ausklicken sicher funktioniert und auch im Ernstfall klappt.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

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    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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