Elektrorad-Akku am Arbeitsplatz aufladen
Wer mit dem Elektrorad zur Arbeit fährt, darf seine Akkus im Betrieb nur mit Zustimmung des Arbeitgebers aufladen. Ein Arbeitnehmer, der den Ladestrom ohne Erlaubnis entnimmt, riskiert seine fristlose Kündigung.