Bis zu 72 Millionen Fahrräder wollen in Deutschland sicher zu Hause untergebracht sein. Das stellt vor allem Mieter:innen vor Probleme: Wo dürfen ihre Fahrräder stehen – auf dem Hof, im Keller oder in der Wohnung?
Auf dem Land mobil ohne eigenes Auto? Oft hört man: Die Wege sind zu lang, der Bus kommt zu selten und mit dem Rad fühlt es sich viel zu oft viel zu unsicher an. Wie lässt sich das ändern, fragte sich das ADFC-Magazin Radwelt.
Wer im Alltag Rad fährt, wünscht sich einen guten Wetter- und Diebstahlschutz für das Fahrrad, vor allem beim längeren Abstellen. Wird das Fahrrad nur kurz geparkt, ist das Anschließen an einen Fahrradständer wichtiger als eine Überdachung.
Eine optische Belästigung ist kein ausreichender Grund, um abgestellte Fahrräder amtlich entfernen zu lassen. Das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen für den Fußverkehr ist erlaubt und stellt einen zulässigen Gemeingebrauch dar.
Für Fahrräder gibt es keine Parkverbote. Das Parken von Fahrrädern auf Gehwegen und Plätzen ist grundsätzlich erlaubt. Eine Stadt oder Kommune darf Fahrräder nicht einfach entfernen.