Kindgerechte Fahrradschlösser machen Spaß und vermitteln Wertschätzung fürs Material.

Kindgerechte Fahrradschlösser machen Spaß und vermitteln Wertschätzung fürs Material © www.abus.de | pd-f

Fahrradzubehör für Kinder

Radfahren macht mit dem passenden Zubehör noch viel mehr Spaß. Es gibt Kinderfahrradzubehör, das schön und praktisch ist. Es gibt aber auch Zubehör, von dem Eltern und Kinder lieber die Finger lassen sollten. Der ADFC erklärt, warum.

Fahrradschlösser

Kindgerechte Schlösser können spielerisch ans Abschließen heranführen. Für ältere Kinder eignen sich hochwertige Kabelschlösser, die lang genug sind, um das Rad nicht nur ab-, sondern auch anzuschließen. Da Schlüssel leicht verloren werden, sind Zahlenschlösser eine gute Alternative.

Generell gilt: Schwer, aber sicher sind Bügel-, Falt- und Panzerkabel- oder Kettenschlösser. Leichter und nicht so sicher sind Rahmen- und Kabelschlösser.

Klingeln

Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss jedes Fahrrad eine Klingel haben. Helltönend und robust sollte sie nicht so schnell den Geist aufgeben. Für Kinder gibt es sie in knalligen Farben und mit schönen Designs.

Funktionskleidung

Wie für Erwachsene bieten einige Hersteller kindergerechte Funktionsbekleidung an. Atmungsaktive Funktionsshirts, Radhosen mit Sitzpolstern und wetterfeste Funktionsjacken in bunten Farben machen Fahrradtouren angenehmer.

Fahrradtaschen und -körbe

Fahrradtaschen im Kleinformat und Kinderfahrradkörbe erlauben es Kindern, Trinkflasche, Stofftier und Co. auf eine Radtour mitzunehmen und unabhängig von den Eltern zu transportieren.

Für den Schulweg gibt es spezielle Gepäckträger-Körbe für Schultaschen. Sie sind breiter als normale Körbe, haben höhere Ränder und oft einen Riemen, damit die Tasche nicht rausfällt.

Auf Flaschenhalter, Hupen und Fahnen können Kinder gut verzichten

Nicht ans Kinderrad gehören Flaschenhalter, denn sie können Kinder beim Auf- und Absteigen behindern. Trinkflaschen sind besser in Rucksäcken oder Taschen aufgehoben.

An den Lenker gehört keine Spielzeuge wie großen Hupen oder Propeller. Sie lenken Kinder vom Verkehr ab und erhöhen die Verletzungsgefahr bei einem Sturz.

Bunte Signalfahnen an Kinderrädern sollen auf Kinder aufmerksam machen. Sie sind biegsam und schlagen leicht aus. Wenn Kinder auf Gehwegen fahren, könnte die Fahne leicht Passanten treffen. Auch auf bunte Signalfahnen sollte besser verzichtet werden.

Ungeeignetes Zubehör für Kinder
Ungeeignetes Zubehör für Kinder © www.pd-f.de | Kay Tkatzik

Keine Stützräder benutzen

Mit Stützrädern lernen Kinder das Radfahren nicht. Sie verhindern sogar, dass Kinder das für das Radfahren richtige Lenken, Anfahren und Anhalten lernen. Vor allem gewöhnen sich Kinder auf einem Kinderfahrrad mit Stützrädern eine falsche Kurvenfahrhaltung an: Sie verlagern ihr Gewicht nach außen statt nach innen. Sie machen also das genaue Gegenteil, so müssen sie – wenn die Stützräder abgeschraubt sind – das Kurvenfahren völlig neu lernen.

Die Stützräder führen dazu, dass das Kind immer das Körpergewicht auf eine Seite verlagert, sodass immer das Hauptrad und ein Stützrad belastet werden. Die Wunschvorstellung, dass das Kind auf dem Hauptrad balanciert und das Stützrad nur „stützend“ zum Einsatz kommt, erfüllt sich nicht.

Stützräder können sogar zu Gefahrenquellen werden – wenn diese etwa über die Bordsteinkante oder in ein Schlagloch absacken und das Rad umkippt. Mit Stützrädern können Kinder auch rückwärts rollen und so in gefährliche Situationen geraten.

 

Laufräder statt Stützräder

Laufräder sind die erste Wahl, wenn Kinder das Radfahren lernen wollen. Mit den Laufrädern lernen Kinder spielend ihr Gleichgewicht zu halten – das erleichtert ihnen später das Radfahren. Laufräder unterstützen zudem die kindgerechte Laufbewegung.

Laufräder müssen die richtige Höhe haben

Laufräder sollten in der Höhe so eingestellt sein, dass das Kind mit leicht abgespreizten und gestreckten Beinen auf den Boden kommt. Sitzt das Kind zu tief und müssen die Beine stärker angewinkelt werden, dann neigt das Kind dazu, die Füße sehr weit nach außen zu drehen, was auf Dauer Gelenke belasten kann.

Kinderlaufräder können in der Regel bis zum vierten oder fünften Lebensjahr benutzt werden. Danach kann das Kind problemlos auf ein Fahrrad passender Größe umsteigen, ohne sich mit Stützrädern abplagen zu müssen.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Haftung bei Schäden

Haftung bei Schäden

Haben Kinder an einem parkenden Auto Schaden verursacht oder sind durch einen Unfall mit einem Pkw Schäden entstanden,…

Fahrradgriffe gibt es in unzähligen Varianten.

Fahrradgriffe

Die Griffe bestimmen den Komfort und die Sicherheit auf dem Fahrrad wesentlich mit. Kein Wunder, dass es eine große…

Ein Gravelbike mit Packtaschen lehnt an einer Schutzhütte im Wald.

Bikepacking

Seit einigen Jahren etabliert sich ein neuer Radreisetrend: das Bikepacking. Statt eines Gepäckträgers wird das Fahrrad…

Eine Gruppe von Frauen und Männern fahren mit Gravelbikes hintereinander auf einem Waldweg.

Gravelbikes: Rennräder für alles

Die vielseitigen Gravelbikes haben sich als Allrounder innerhalb weniger Jahre einen festen Platz in der Fahrradwelt…

Gesehen und gefahren: Eurobike-Fundstücke

Vom 21. bis 25. Juni fand zum zweiten Mal in Frankfurt die internationale Fahrradmesse Eurobike statt. Sie konnte neue…

Gesehen und Gefahren: Tragende Rolle

Mit dem Fahrrad kommt man prima von A nach B und kann dabei einiges mitnehmen. Insbesondere mit den richtigen…

Freisteller eines verkehrssicheren Fahrrades beschriftet mit den nötigen Ausstattungsdetails.

Das verkehrssichere Fahrrad

Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit.…

Gemeinsam mit dem Rad zur Schule.

Fahrgemeinschaften für Schulen und Kitas

Wege zur Schule oder in die Kita werden viel zu oft mit dem vermeintlich sicheren Auto zurückgelegt. Der Schulweg mit…

 Entnahme eines Pedelec-Akkus am Mountainbike

Akku-Pflege und Nutzung

Der Pedelec-Akku versorgt den Motor mit elektrischer Energie. Je länger er durchhält, desto länger hält auch der…

https://www.adfc.de/artikel/fahrradzubehoer-fuer-kinder

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt