Fahrradfahren im täglichen Verkehr

Lebenswert? Autos dominieren auf den Straßen. © ADFC | april agentur

Qualitätsanforderungen für Radwegenetze

Folge der autogerechten Stadtgestaltung: Der Rad- und Fußverkehr muss sich mit schmalen Restflächen begnügen. Der ADFC hat Qualitätskriterien für durchgehende, sichere und gut ausgebaute nutzerfreundliche Radwegenetz und Verbindungen aufgestellt.

Grundlegende Rahmenbedingungen für den Radwegeausbau

Als Folge der autogerechten Stadtgestaltung ist der Rad- und Fußverkehr in Deutschland heute im Wesentlichen auf schmalen Restflächen untergebracht. Durchgehende sichere Verbindungen für den Radverkehr und gut ausgebaute nutzerfreundliche Radwegenetze sind selten.

Im Wesentlichen erwartet Radfahrende daher, wenn überhaupt, eine bunte Mischung von teils sehr veralteten Radwegen und unterdimensionierten Markierungslösungen auf der Fahrbahn. Häufig sind diese extrem schmal, unklar gestaltet, zwingen zu Umwegen oder enden im Nichts.

Vier Punkte

Für die Einrichtung guter systematischer Radverkehrsnetze ist es somit grundlegend,

  • dass der öffentliche Straßenraum zugunsten der aktiven Mobilitätsarten zu Fuß und mit dem Fahrrad neu aufgeteilt wird und vorhandene Barrieren für diese Mobilitätsarten abgebaut werden. Voraussetzung dafür ist eine Abkehr vom bisherigen auto-affinen Planungsansatz, hin zu einer Planung von außen nach innen, welche die Bewohnbarkeit und Funktionsfähigkeit der Städte und Gemeinden in den Vordergrund stellt. Dazu wird zunächst den verletztlichsten Verkehrsteilnehmenden, also den Menschen, die zu Fuß und mit Fahrrad unterwegs sind, genügend Platz im Straßenraum eingeräumt, damit sie sicher unterwegs sein können. Ist dies gewährleistet, werden die verbleibenden Flächen für den Kfz-Verkehr justiert.
  • dass Fahrräder und Pedelecs als Alltagsverkehrsmittel bei der Netzplanung ernstgenommen werden, sodass sie mühelos für jede Art der Fortbewegung eingesetzt werden können: zur Arbeit und zur Schule ebenso wie zum Einkauf und in der Freizeit. Voraussetzung dafür ist eine angebotsorientierte Planung, die jede Straße zur fahrradfreundlichen Straße macht.
  • dass Radwegenetze eingerichtet werden, die sicher und komfortabel zu nutzen sind für Menschen unterschiedlichster Couleur, aus allen Altersgruppen und mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten. Sie sind so einladend gestaltet, dass Radfahren als Selbstverständlichkeit angesehen wird, die jeder tun kann, einfach und schnell.
  • dass flächendeckend Radverkehrsanlagen eingerichtet werden, die sorgfältig auf die spezifischen Anforderungen und Eigenschaften des Radverkehrs ausgerichtet sind (z. B. hohe Zeit- und Umwege-Sensibilität, spezielle Fahrdynamik, hohe Verlässlichkeit).

Hauptanforderungen an ein systematisches Radverkehrsnetz

Die Hauptanforderungen an ein systematsiches Radverkehrsnetz sind die Punkte Sicherheit, Kohärenz, also der Zusammenhang, die Durchgängigkeit und die Qualität des Netzes, die Direktheit der Wege, der Komfort und die Attraktivität des Netzes. Die Punkte werden im folgenden noch verdeutlicht.

Sicherheit
Gute Radwegenetze

  • sind verkehrssicher und werden auch von den Nutzer*innen auch so wahrgenommen. Sie besitzen daher eine hohe Nutzerakzeptanz.
  • maximieren durch eine fehlerverzeihende Gestaltung im Sinne der Vision Zero (Null Verkehrstote) die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und vermeiden dadurch tödliche und schwere Unfälle. Bei Bedarf räumen sie dazu dem Radverkehr Vorrang vor dem Kfz-Verkehr ein.
  • trennen Radverkehr und Kfz-Verkehr bei hohen Geschwindigkeiten (>30 km/h) und hohem Verkehrsaufkommen.
  • verfügen über sichere Kreuzungen.
  • bieten Radfahrenden immer eine bequeme Strecke, sind stressarm zu befahren und bieten ein hohes Maß an persönlicher/sozialer Sicherheit. Routen, die nachts befahren werden, sind beleuchtet.

Kohärenz
Gute Radwegenetze

  • sind engmaschig, lückenlos und durchgängig ohne Unterbrechung befahrbar.
  • verbinden alle Ausgangs- und Zielpunkte des Radverkehrs. Sie ermöglichen den direkten Zugang zu und innerhalb aller Zentren für Beschäftigung, Bildung, Einzelhandel, von kommunalen Einrichtungen und in den (Wohn-)Quartieren.
  • besitzen eine einheitliche Qualität:
    Sie sind durch die Verwendung einheitlicher Standards und Designs klar und eindeutig erkennbar und verfügen auf der gesamten Länge über eine konstante Qualität, einschließlich gut gelegener Fahrradabstellanlagen.
    Sie bieten ein einheitliches durchgehendes Schutzniveau und gewährleisten eine freie Routenwahl.
  • sind gut mit dem öffentlichen Verkehr verknüpft.

Direktheit
Gute Radwegenetze

  • basieren auf einer direkten Routenführung. Sie sind umwegefrei und logisch geführt.
  • machen den Radverkehr durch direkte Routenführungen und die Erteilung von Vorrang konkurrenzfähig zum Kfz-Verkehr.
  • orientieren sich an Wunschlinien, also möglichst direkten Verbindungen von Tür zu Tür. Sie beschränken Umwege und Zeitverzögerungen (an Kreuzungen) für den Radverkehr auf ein Minimum. So wird Radfahren zwischen Wohngebieten und zu wichtigen Zielen zur angenehmsten und einfachsten Art der Fortbewegung.

Komfort
Gute Radwegenetze

  • sind einfach und sicher befahrbar und gewährleisten einen schnellen Ablauf des Radverkehrs,
  • verfügen über gut ausgebaute Breiten und Kurvenradien. Sie vermeiden komplizierte Fahrmanöver und anspruchsvolle Steigungen.
  • besitzen eine glatte, rutschfeste Oberfläche und sind frei von Hindernissen.
  • sind in einem guten Unterhaltungszustand, werden entwässert, freigehalten von Verschmutzungen und Ablagerungen (einschließlich Winterdienst) und verhindern durch Grünschnitt das Zuwachsen.
  • sind unterbrechungsfrei und vermeiden enge Flächen, die mit dem Fußverkehr geteilt werden müssen.

Attraktivität
Gute Radwegenetze

  • sind attraktiv, interessant und gut gepflegt. Sie laden zum Radfahren ein.
  • sind so geplant und gestaltet, dass sie für Radfahrende zu jeder Tages- und Nachtzeit und wetterunabhängig attraktiv sind.
  • sind gut in ihre Umgebung integriert und komplettieren diese. Sie verbessern die Aufenthaltsqualität und die Stadtgestaltung und erhöhen die öffentliche Sicherheit.

Die Qualitätsanforderungen für Radwegenetze finden sich in der blauen Servicebox auch als PDF zum Herunterladen.

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https://www.adfc.de/artikel/qualitaetsanforderungen-fuer-radwegenetze

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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