Schwangere Frau schiebt ihr Rad und dreht den Kopf nach hinten zu einem Begleiter.

Radfahren in der Schwangerschaft ist gesundheitlich unbedenklich. © iStock/AleksandarNakic

Radfahren in der Schwangerschaft

Frauen, die auch während der Schwangerschaft Rad fahren, ernten oft Unverständnis. Dabei ist Radfahren weder für das Ungeborene noch die werdende Mutter gefährlich, und die Bewegung sogar von Vorteil.

Ende des 19. Jahrhunderts rieten Ärzte vom Radfahren in der Schwangerschaft ab mit der Begründung, es könne Frühgeburten auslösen. Das war nur eines von vielen fadenscheinigen Argumenten, um Frauen vom Radfahren abzuhalten, da es allgemein als unschicklich galt. Es gibt jedoch keine echten medizinischen Gründe dafür, das Rad stehen zu lassen, sobald eine Schwangerschaft eintritt. Internationale medizinische Richtlinien erwähnen das Radfahren grundsätzlich positiv. In Fahrradnationen wie Dänemark oder den Niederlanden fahren Frauen völlig selbstverständlich Rad – sogar mit einsetzenden Wehen ins Krankenhaus.

Radfahren auch in der Schwangerschaft gesund

Das Forschungsprojekt „Fördern und Stärken der Fahrradnutzung bei jungen Familien nach der Geburt von Kindern“, gefördert vom Bundesverkehrsministerium, hat sich mit dem Thema beschäftigt und kommt zu dem Schluss: „Radfahren ist auch während der Schwangerschaft eine empfehlenswerte körperliche Betätigung.“ Es belaste das Baby nicht, entlaste aber Gelenke und Beckenboden. Vielen Frauen empfinden das Radfahren als angenehmer gegenüber dem zu Fuß-Gehen.

Leichte sportliche Betätigung während der Schwangerschaft hat zudem zahlreiche Vorteile und schützt vor Schwangerschaftsdiabetes und Depressionen vor und nach der Entbindung. Daneben fallen körperliche Komplikationen während der Schwangerschaft geringer aus und die Geburten verlaufen mit weniger Komplikationen. Das hat die Sporthochschule Köln herausgefunden. Hochintensive Belastungen sollten jedoch die Ausnahme sein.

Einstellungssache

Um das Radfahren angenehm zu machen, sollte das Fahrrad so eingestellt werden, dass die Schwangere möglichst aufrecht sitzt. Ein gut gepolsterter oder gefederter Sattel dämpft Stöße vom Untergrund. Ein Fahrrad mit tiefem Einstieg erleichtert das Aufsteigen, gerade im letzten Schwangerschaftsdrittel fällt es vielen Frauen schwerer, das Bein über ein normales Oberrohr zu heben.

Oft wird vor der Sturzgefahr beim Radfahren gewarnt. Stürze können aber auch bei anderen Tätigkeiten passieren, vor allem, weil durch den sich ändernden Körperschwerpunkt das Gleichgewichtsgefühl beeinflusst wird. Es ist also grundsätzlich eine höhere Vorsicht geboten, auch beim Radfahren. Um das Sturzrisiko zu verringern, sollte zudem nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden. Bei winterlichen Verhältnissen gehören Spikereifen zur Pflichtausstattung.

Frauen wünschen sich bessere Infrastruktur

Grundsätzlich ist das Radfahren also auch während einer Schwangerschaft eine empfehlenswerte Art der Fortbewegung. Trotzdem haben viele Frauen Scheu davor, vor oder nach der Geburt mit dem Rad im Verkehr unterwegs zu sein, obwohl sie es gerne würden.

In einer Befragung im Rahmen des oben genannten Projekts äußerten viele Frauen Angst vor Unfällen und den Wunsch nach sicherer Radverkehrsinfrastruktur. Diese Forderung ist eine der zentralen Säulen, die das Projekt identifiziert hat, um mehr schwangere Frauen und junge Mütter aufs Fahrrad zu bringen. Die anderen beiden sind Wissensvermittlung und Möglichkeiten zur praktischen Erfahrung.

Weitergehende Informationen mit vielen praktischen Tipps zum Radfahren während der Schwangerschaft und zum Kindertransport finden sich auf der Projektseite und einer Broschüre auf  www.radfahren-mit-baby.de und auf der Seite der Sporthochschule Köln.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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