Verkehrswende braucht Zeitenwende

ADFC, Allianz pro Schiene, IG Metall, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Zukunft Fahrrad legten auf einer Pressekonferenz ein gemeinsames Positionspapier vor.

Radverkehr in der Invalidenstraße in Berlin.
Radverkehr in der Invalidenstraße in Berlin. © Qimby/Philipp Böhme

Vor genau einem Jahr, am 10. Januar 2023, hatte die Bundesregierung zu ihrem ersten Mobilitätsgipfel eingeladen – allerdings nur die Autoindustrie. In der Folge kritisierten damals zahlreiche Verbände und Organisationen, die Verkehrswende sei längst noch nicht im Kanzleramt angekommen.

Auch ein Jahr später deutet sich keine Zeitenwende in der Verkehrspolitik der Bundesregierung an. Die Verkehrsarten werden weiter isoliert von einander betrachtet; ein Gesamtkonzept zur Mobilität in Deutschland ist nicht in Sicht.

Gewerkschaften, Schienen- und Fahrradverbände haben auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt, welche verkehrspolitischen Weichen die Ampel-Koalition in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode stellen sollte.

Gemeinsames Positionspapier vorgestellt

Für eine Verkehrswende braucht es aus Sicht der Organisationen mehr Anstrengungen der Regierung. Sie fordern eine flächendeckende Mobilitätsgarantie für alle Bürgerinnen und Bürger. Mobilität ist ein Grundbedürfnis aller Menschen.

„Mobilität und Verkehr stehen in Deutschland und Europa vor großen Veränderungen. Die anstehende Verkehrswende ist eine Gestaltungsaufgabe, die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in den kommenden Jahren gleichermaßen fordern wird“, heißt es im gemeinsamen Positionspapier. Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, machte den Anspruch in der Pressekonferenz deutlich: „Politik muss gestalten.“

Zum gemeinsamen Positionspapier

Flächendeckende Mobilitätsgarantie

In dem Positionspapier formulieren ADFC, Allianz pro Schiene, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), IG Metall und Zukunft Fahrrad erstmals gemeinsam Forderungen für das Gelingen der Verkehrswende.

Im Papier heißt es: „Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie. Das bedeutet definierte Mindeststandards im ganzen Land und einen gesetzlichen Anspruch auf Mobilitätsdienstleistungen.“ Dafür seien bessere Angebote im Umweltverbund erforderlich: „Ein durchgängiges Radwegenetz sowie sichere Radabstellanlagen, ein unkompliziertes Ticketsystem für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, deutlich erhöhte Regionalisierungsmittel und erheblich mehr Personal im öffentlichen Verkehr.“

 

Kritik an Blockadehaltung mancher Länder

Bei der Radinfrastruktur sieht das Bündnis großen Nachholbedarf. Der ADFC-Bundesvorsitzende Frank Masurat sagte: „Um das im Nationalen Radverkehrsplan vereinbarte Ziel von doppelt so viel Fahrradverkehr und gleichzeitig mehr Sicherheit für Radfahrende zu erreichen, muss die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz fahrradfreundlich reformieren.“

Masurat betonte, dass das aktuelle Gesetz die Kommunen beim Bau von sicheren und attraktiven Radwegen ausbremse. Es gab einen Gesetzesvorschlag vom Bundesverkehrsministerium für die geplanten Novellen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Entwurf zum StVG wurde vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat aber Ende November abgelehnt.

„Jetzt stehen einige Bundesländer mit vorgeschobenen Argumenten auf der Bremse. Es ist zynisch, dass sie die Privilegien des Autoverkehrs zulasten der Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern zementieren wollen“, so Masurat.

Appell an Bundesverkehrsminister: „Retten Sie die StVG-Reform“

Für das Fahrradland Deutschland müsse die Finanzierung von jährlich drei Milliarden Euro gesichert werden, die zu gleichen Teilen von Bund, Ländern und Kommunen getragen werden könnte. Zudem müsse ein Umdenken stattfinden und umweltschädliche Subventionen getrichen werden. Frank Masurat appellierte erneut an Bundesverkehrsminister Wissing: „Retten Sie die Reform, rufen Sie den Vermittlungsausschuss an!“

Verkehrswende bietet Chance für neue Arbeitsplätze

Für Jürgen Kerner, den Zweiten Vorsitzenden der IG Metall, war klar, dass es zur Verkehrswende auch gehöre, veränderte und neue Arbeitsplätze mitzudenken und deren Qualität zu sichern. „Die Verkehrswende hat das Potenzial für eine Beschäftigungsoffensive. Dafür braucht es eine aktive Industriepolitik und gute Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte von Unternehmen, die in der Transformation stecken“, sagte Kerner.

„Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, Arbeitsplätze in Deutschland und Europa zu fördern. Sie sollte per Gesetz sicherstellen, dass mindestens 50 Prozent der Busse und Bahnen ‚made in Europe‘ sind, wenn die öffentliche Hand Verkehrsdienstleistungen vergibt oder öffentliche Verkehrsunternehmen Fahrzeuge für den Personentransport beschaffen“, so Kerner weiter.

Mobiltätsbudget ermöglicht echte Wahlfreiheit

Es brauche Anreize, um auf nachhaltige Verkehrsmittel umzusteigen. „Bei allen steuerlichen Lenkungsinstrumenten im Verkehrssektor muss gelten, dass die am wenigsten klimaschädlichen Verkehrsmittel am stärksten gefördert werden. Die Bundesregierung könnte die steuerlichen Regelungen jederzeit entsprechend anpassen“, sagte Elena Laidler-Zettelmeyer, Leitung Strategische Kooperationen bei Zukunft Fahrrad.

Laidler-Zettelmeyer: „Anreize werden auch durch eine vereinfachte Besteuerung geschaffen. Eine unkomplizierte Anwendung eines Mobilitätsbudgets im betrieblichen Kontext schafft Wahlfreiheit und fördert den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel abseits vom Dienstwagen.“

Unternehmen brauchen Planungssicherheit

Vor allem aber müsse es ein eindeutiges Bekenntnis zu neuen Prioritäten in der Verkehrspolitik geben, so der EVG-Vorsitzende Martin Burkert: „Mobilität ist mehr als Automobilität. Autobahnen und Bundesstraßen hat Deutschland genug, Schienenstrecken und Radschnellwege zu wenig.“ Dieser neuen Priorisierung müsse auch eine andere Art der Finanzierung folgen. „Es braucht einen verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfonds nach Schweizer Vorbild, der für mehrere Jahre aufgestellt wird. Nur so gibt es eine sichere Finanzierungsgrundlage für die Verkehrswende“, so Burkert.

Dirk Flege von der Allianz pro Schiene ergänzt: „Finanzmittel aus dem Neubau von Bundesfernstraßen müssen zur Gegenfinanzierung umgeschichtet und Steuern im Mobilitätsbereich neu ausgerichtet werden.“

Nachbar Österreich hat umfassendes Mobilitätskonzept

Auf Nachfrage, wer ein solches Gesamtkonzept Mobilität ermöglichen müsste, erläuterte Dirk Flege, dass die Initiative vom Bundesverkehrsministerium ausgehen müsste, aber ein Kabinettsbeschluss sinnvoll sei. Er nennt als Beispiel Österreich, wo es ein umfassendes Mobilitätskonzept gibt.

Das Bündnis der Verbände und Gewerkschaften regt an, in Deutschland eine Mobilitätsgarantie einzuführen – so wie sie in Österreich und der Schweiz bereits existiert. „Das bedeutet Mindeststandards im ganzen Land und einen gesetzlichen Anspruch auf Mobilitätsdienstleistungen“, so Dirk Flege. „Die Verkehrswende ist auch eine Chance, dass vieles besser wird – ökologisch, ökonomisch und sozial.“

Neu sind die Forderungen nicht, aber notwendig für das Gelingen der Verkehrswende, denn der Verkehrssektor verfehlt seit Jahren in Deutschland seine Ziele. Es muss sich also etwas ändern.


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    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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