ADFC-Position Fahrradparkverbot
Seit einiger Zeit versuchen einige Städte, das Parken von Fahrrädern in bestimmten Bereichen zu verbieten. Gegen diese Bestrebungen hat der ADFC-Fachausschuss Radverkehr folgende Position formuliert.
Parkverbote für Fahrräder
- Das Problem von abgestellten Fahrrädern im öffentlichen Raum, die Fußgänger gefährden und diese oder Feuerwehrzufahrten behindern, ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Solche Fahrräder können demnach entfernt werden. Dies gilt ebenso für die Beseitigung sogenannter Schrotträder auf Grundlage des Abfallrechts.
- Eine ausreichende Anzahl komfortabler, kostenloser und zielnaher Abstellanlagen ist in der Regel geeignet, dauerhafte Missstände behindernden Fahrradparkens zu beheben und dient ebenso dem mit dem Nationalen Radverkehrsplan verfolgten Ziel, das nachhaltige Verkehrsmittel Fahrrad zu fördern.
- Die Einrichtung einer Fahrradstation enthebt weder Städte und Gemeinden noch die Bahn von der Verpflichtung, kostenfreie Alternativen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere für eine kürzere Parkdauer oder Bahnkunden, die außerhalb der Öffnungszeiten der Fahrradstation ihr Fahrrad abstellen oder abholen, sind sie unverzichtbar.
- Entsprechend der unter Punkt 1 bis 3 vorgebrachten Argumente werden Parkverbotszonen generell abgelehnt.
- In besonderen Situationen mit hohem Nutzungsdruck (z. B. Bahnhofsumfeld) sind zeitliche Reglungen denkbar, die die Nutzung auf 24 Stunden bzw. drei Tage beschränken.
Auszug aus dem Protokoll der Fachausschuss-Sitzung vom 26.6.2004:
In mehreren Städten laufen ausgehend von einer Initiative des Oberbürgermeisters der Stadt Lüneburg Interventionen gegen so genanntes wildes Fahrradparken. Das Anliegen wird inzwischen auch von der Stadt Münster unterstützt und vom Städtetag wohlwollend betrachtet. Es wird die Aufnahme von Parkverbotszonen für Fahrräder in die StVO gefordert. Entwürfe für entsprechende Schilder liegen bereits vor. Der Wunsch zur Regelung des Fahrradparkens in der StVO beschränkt sich nicht nur auf Bahnhofsvorplätze, sondern zielt auch auf die Beschränkung des Fahrradparkens in Innenstädten, an Unis...
Das Anliegen hat keine primäre verkehrliche Begründung, da bereits nach geltendem Recht sowohl Fahrräder, die eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, als auch Schrotträder entfernt werden können. Das Anliegen ist daher offensichtlich ästhetisch und finanziell motiviert. Oft wird bei der Gestaltung von Plätzen der ruhende Fahrradverkehr nicht berücksichtigt und die nachträgliche Aneignung des Raumes durch Radfahrer als optisch unbefriedigend empfunden. Dabei ist diese Form der Raumaneigung meist lediglich Ausdruck eines unzureichendes Angebot an zielnahen, kostenlosen Stellplätzen. Dieses Angebot kann auch durch Fahrradstationen nicht vollständig befriedigt werden.
Der Fachausschuss spricht sich klar gegen Parkverbotszonen für Fahrräder aus.
Er unterstützt eine schnelle Beseitigung von Schrotträdern, die vorhandene Stellplatzanlagen blockieren. Hier sollen die bestehenden Regelungsmöglichkeiten besser kommuniziert und neue Regelungen wie die der Stadt Münster (Fahrräder werden mit Bändern markiert und nach drei Tagen entfernt) auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden.






