Der ADFC testet Fahrradabstellanlagen auf ihre Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit.

Der ADFC testet Fahrradabstellanlagen auf ihre Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit. © ADFC/ Jens Lehmkuehler

ADFC-empfohlene Abstellanlagen: Geprüfte Modelle

Die ADFC-Empfehlung gilt nur für Modelle in unten stehender Ausführung. Die Reihenfolge der Listung stellt keine Wertung dar.

Die ADFC-Empfehlungen sind nur gültig, wenn konstruktiv folgende Mindest-Abstände zwischen den eingestellten Fahrrädern eingehalten werden: 70 cm bei nur tiefer Radeinstellung und 50 cm bei abwechselnd hoch/tiefer Radeinstellung. Bei Fahrradgaragen beträgt die zu passierende lichte Weite mindestens 75 cm.

Bis 2016 hat der ADFC die Qualitätsprüfungen nach seiner Technischen Richtlinie TR6102-0911 durchgeführt. Im Mai 2016 wurde die DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme veröffentlicht und ist seitdem Grundlage der Prüfungen. Ihr Teil 1 (Anforderungen) beruht auf der Technischen Richtlinie des ADFC und übernimmt die oben genannten Mindestmaße. Er berücksichtigt außerdem die umfangreichen Erfahrungen mit Doppelstockparkern aus dem niederländischen Regelwerk Fietsparkeur. Auch die Anforderungen an Fahrradboxen wurden genauer gefasst.
Auf Anregung des ADFC hatte sich ein Arbeitskreis des Deutschen Instituts für Normung mit Vertretern aus der deutschen und niederländischen Industrie, Prüfinstituten, Verbraucherschutz und zeitweise aus Verkehrsplanung und Polizei zusammengefunden. Gemeinsam wurden in der DIN-Norm die Bewertungskriterien für Fahrradabstellanlagen auf den neuesten Stand gebracht. Teil 2 der DIN 79008 enthält die Prüfvorschriften.

Die frühere TR6102-0911 kann nach wie vor zur Information über die früheren Anforderungen und Prüfungen kostenlos heruntergeladen werden. Die zweiteilige DIN 79008 ist beim Beuth-Verlag zu beziehen (siehe nebenstehende Linksammlung).

Einzelne in der Liste nicht enthaltene Anbieter werben mit Aussagen wie „entspricht den Anforderungen des ADFC“ oder „entwickelt nach ADFC-Kriterien“. Ohne einen eindeutigen Hinweis auf die Prüfung durch den ADFC oder auf das ADFC-Qualitätssiegel ist dies nur eine unverbindliche Selbsteinschätzung.

Folgende Modelle haben die ADFC-Qualitätsprüfung bestanden:

 

Geprüft nach der ADFC-Richtlinie TR6102 in den Fassungen 09/2008 und 09/2011, soweit nicht anders angegeben (ab 2018 „Geprüft nach DIN 79008“):

ADFC-Prüf-Nr.

Prüfung (MM/JJJJ)

Lieferanten/Hersteller

Modell

ADFC-Empfehlung gilt für:

Seitenabstände:

Q2306

Geprüft nach DIN 79008

11/2023

STADTMÖBEL-DIREKT GmbH

Lero

Hoch-tief und tief/tief

h/t 50 cm t 70 cm

Q2305     

Q2304 Geprüft nach DIN

79008

10/2023

UBS Urban Bike Solutions

UBS Moon250ML

Tief – tief

70 cm

Q2303 Geprüft nach DIN 79008

06/2023

Badeko GmbH

Badeko Fahrradständer

Hoch/tief doppelseitig

50 cm

Q2302 Geprüft nach DIN 7900802/2023VELODEPO GmbHEinzelgarage, Doppelgarage./../.

Q2203 Geprüft nach DIN 79008

12/2022

Falco

FalcoFida

hoch / tief ein- und doppelseitig

50 cm

Q2202 Geprüft nach DIN 79008

11/2022

wsm

BikeHub Premiumhoch / tief ein- und doppelseitig

50 cm

Q2201 Geprüft nach DIN 79008

01/2022Zimmermann GmbHFS 60 / FS 65hoch / tief ein- und doppelseitig50 cm

Q2108 Geprüft nach DIN 79008

11/2021

BIK TEC GmbH

Bike Hotel

./../.
Q2107 Geprüft nach DIN 79008

10/2021

Kienzler Stadtmobiliar

Bike and Ride Box

Einstöckig und doppelstöckig

./.
Q2106 - Geprüft nach DIN 7900809/2021Gronard, ZieglerKappa Light, Missouri Lighthoch / tief und nur tief ein- und doppelseitigh/t 50 cm t 70 cm
Q2105 - Geprüft nach DIN 7900809/2021Gronard, ZieglerKappa, Missourihoch / tief und nur tief ein- und doppelseitigh/t 50 cm t 70 cm
Q2104 - Geprüft nach DIN 7900806/2021VelopAKonturEinseitig hoch / tief und doppelseitig hoch/tiefh/t 50 cm
t 70 cm
Q2103 - Geprüft nach DIN 7900804/2021ABESFahrradparker 480

hoch / tief und nur tief
ein- und doppelseitig

h/t 50 cm
t 70 cm
Q2102 - Geprüft nach DIN 7900803/2021Gronard, ZieglerFelix, Hedlandhoch / tief und nur tief
ein- und doppelseitig
h/t 50 cm
t 70 cm
Q2101 - Geprüft nach DIN 7900801/2021BIK TEC GmbHPrismahoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q2004 - Geprüft nach DIN 7900810/2020Orion BausystemeDoppelstockparker 5R+TOPhoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q2003 - Geprüft nach DIN 7900808/2020Orion BausystemeFahrradbox ARETUS mit Energiesäule./.75 cm
Q2003 - Geprüft nach DIN 7900808/2020Orion BausystemeFahrradbox ARETUS./.75 cm
Q2002 - Geprüft nach DIN 7900807/2020Orion BausystemeBETA XXLhoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q2001 - Geprüft nach DIN 7900801/2020wsmBikeBox 2./.75 cm
Q1801 - Geprüft nach DIN 7900802/2018ERLAU/RUDPedalo Radbox./.75 cm
Q1802 - Geprüft nach DIN 7900811/2018Velopa (NL)Easylift 500 Dhoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q120508/2012wsmBikeBox 1./.75 cm
Q120706/2012ZieglerCycle Uphoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q120602/2012Johannes TeekenOptimahoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q120101/2012Ziegler, GronardTacoma, Epsilon plushoch / tief nur tief einseitig doppelseitigh/t 50 cm t 70 cm
Q110404/2011Orion BausystemeAretus (Fahrradbox mit Energiesäule)./.75 cm
Q110304/2011Orion BausystemeBETA-Classico mit Seilhoch / tief doppelseitig50 cm
Q110204/2011Orion BausystemeDoppelstock Fahrradparker2 Ebenen jeweils hoch / tief doppelseitig50 cm
Q110104/2011Orion BausystemeBETA-XXLhoch / tief doppelseitig50 cm
Q100404/2010wsm4600 XBFhoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q100304/2010wsm4500 XBFhoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q100204/2010wsm2600 XBFhoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q100104/2010wsm2500 XBFhoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q090610/2009wsmBikeBox 3./.75 cm
Q090509/2009Ilco MetallL15hoch / tief und nur tief ein- und doppelseitigh/t 50 cm t 70 cm
Q150103/2015euroformELEGANCE 186hoch / tief50 cm
Q130707/2013Rasti, MecurityVelo-Uphoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q210609/20GronardKappa Lighthoch / tief und nur tief ein- und doppelseitigh/t 50 cm t 70 cm
Q120302/2012Gronard, RastiSophia, Alimanur tief ein- und doppelseitig 60°- und 90°-Einstellwinkel90°: 70 cm 60°: 58 cm
Q120202/2012Gronard, Rasti, Velopa(CH), ZieglerBWA-Parkerhoch / tief und nur tief ein- und doppelseitigh/t 50 cm t 70 cm
Q111312/2011Velopa (CH)/ GronardParc-Velo-Bike, Kimonhoch / tief einseitig50 cm
Q111012/2011Velopa (CH)Etage "2"-Claphoch / tief einseitig50 cm
Q110909/2011Bike & RideRondohoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q110809/2011Bike & RideBasic Plushoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q110709/2011Bike & RideForte Plushoch / tief ein- und doppelseitig50 cm
Q110609/2011Bike & RideForum F6 Doppelparkernur tief doppelseitig100 cm
Q110509/2011Bike & RideDuo Deck2 Ebenen hoch/tief einseitig50 cm
Q090309/2009Gronard, RastiLambdanur tief ein- und doppelseitig70 cm
Q090201/2009Gronard, Rasti, ZieglerArreta, Adelaidenur tief ein- und doppelseitig70 cm
Q090101/2009Gronard, Rasti, ZieglerFelix, Valero, Hedlandhoch / tief und nur tief ein- und doppelseitigh/t 50cm t 70cm
Q140209/2014Raddepot S&E GmbH, WienBikeboxx  
Q1401 - geprüft nach TR610207/2014VelopADoppelstockparker Easylift+  
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https://www.adfc.de/artikel/adfc-empfohlene-abstellanlagen-gepruefte-modelle

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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