Frankreich:
Kurzinformation für die Radtour
Zuletzt geändert am: 06.02.2010
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Inhaltsverzeichnis:
- Landeskunde für Radler
- Klima und Reisezeiten
- Straßen und Verkehr
- Anreise
- Fahrrad und öffentlicher Inlandsverkehr
- Fahrradvermietung
- Fahrradaustattung und Ersatzteile
- Kulinarische Hinweise
- Unterkunft
- Verschiedenes
- Adressen und Informationsmöglichkeiten
- Karten
- Literatur
- Impressum
Straßen und Verkehr
Frankreichs Straßen sind durchweg nummeriert. Das erleichtert die Orientierung sehr.
Grundsätzlich sollte man die Nationalstraßen ("N") wegen des starken Verkehrs und ihres autobahnähnlichen Ausbaus meiden. Vorzuziehen sind statt dessen die kleinen, gepflegten Departmentstraßen ("D"), die kaum von Autos befahren werden. Sie überziehen in einem dichten Netz das Land und bieten sich dem Radfahrer geradezu an.
Ausgesprochene Radrouten, die auch entsprechend ausgebaut und markiert wurden, gibt es in einigen Regionen des Landes, Tendenz steigend (z. B. an der Atlantikküste südlich der Gironde-Mündung, in Bourgund, entlang der Loire und an anderen Flüssen und Kanälen).
Stark im Kommen sind auch die sog. Voie Vertes, die es in zahlreichen Departementes gibt. Dabei handelt es sich um mehr oder weniger lange Strecken für den nichtmotorisierten Verkehr, insbes. Fußwanderer, Inline-Scater und Radfahrer. Sie befinden sich zumeist in landschaftlich schönen Regionen, sind aber meist Einzelstrecken und nur selten miteinander verknüpft (siehe: www.af3v.org/CarteAF3V/carte-detaillee.html).
Warnweste: Seit dem 1.10.2008 besteht in Frankreich für Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nacht und Nebel bzw. Starkregen die Pflicht zum Tragen einer Warnweste! Also: Gelbe Warnweste (einfachste Version reicht) ganz nach unten in die Packtaschen stecken.
Fahrradanhänger: Räder mit Anhänger für Kinder oder Gepäck sind auf allen Straßen Frankreichs erlaubt, auf denen auch der Radverkehr freie Fahrt hat. Es gibt keine Spezifikationen hinsichtlich der Ausstattung der Anhänger. Sie müssen nur von anerkannter Qualität sein (kompatibel mit den EU-Sicherheitsrichtlinien) und vorsichtig gezogen werden. Mehr gibt der entsprechende Gesetzestext dazu nicht her.
Als vor Jahren der "Code de la route" geändert wurde, hatte man den Teil über Fahrradanhänger schlicht vergessen, in diese neue Version zu übertragen. Dennoch ist die alte Formulierung noch gültig
In Frankreich darf nicht mehr als ein Kind auf einem Rad und und dürfen nicht mehr als zwei Kinder in einem Anhänger transportiert werden.
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