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Italien:
Kurzinformation für die Radtour

Zuletzt geändert am: 30.09.2011

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Inhaltsverzeichnis:


Straßen und Verkehr

Die Zersiedlung vieler Gegenden bewirkt viel Pendler- und Lieferverkehr. Andererseits sind die Zentren der meisten norditalienischen Städte "zona di traffico limitato" und mancherorts bestimmt das Fahrrad den Lebensrhythmus, wie z. B. in Parma und Ferrara.

In den bergigen Gegenden der Halbinsel sind ebene Straßen mit wenig Autoverkehr eher rar. In so manchem Tal hat allerdings eine "superstrada" die alte Talstraße deutlich entlastet und damit das Radfahren erleichtert.

Als Verkehrsmittel wird das Fahrrad fast nur in der Po-Ebene genutzt. Sportliches Radfahren ist dagegen auf der gesamten Halbinsel beliebt.

Die offizielle Straßenverkehrsordnung Italiens unterscheidet sich nur wenig von der anderer Länder – z. B. das Gebot, vor unübersichtlichen Kurven zu hupen. In Rom und weiter südlich, vor allem aber in und um Neapel, finden die offiziellen Regeln nur wenig, der Straßenverkehr einschließlich Radfahrern aber um so mehr Aufmerksamkeit. Lästig ist, dass süditalienische Städte nur wenig Neigung haben, den Auto- und Mopedverkehr einzudämmen, und nur wenig Geld, ihre Straßen in Stand zu halten.

Die Landstraßen sind insgesamt asphaltiert. Die vielen Gebirgsstraßen neigen jedoch dazu, abzusacken (frana = Erdrutsch) und Risse zu bekommen. Innerstädtische Straßen haben mancherorts grobe Pflasteroberflächen.

Im Aufbau befindet sich noch die Ciclopista del Sole vom Brenner bis nach Sizilien und Sardinien (3.000 km) als erste nationale italienische Radwanderroute in einem Netz, das einmal 14 Routen mit zusammen 15.000 km umfassen soll. Vom Brenner bis 30 km südlich von Rovereto findet man bereits eine sehr gut ausgebaute Route. Südlich davon gibt es nur eine lückenhafte oder sporadische Beschilderung der Route. Es gibt aber Planungsmöglichkeiten mit Landkarten und Reiseführern, die es einem ermöglichen, Italien weitgehend abseits des großen Autoverkehrs zu bereisen.

Informationen über das nationale Netz findet man unter http://www.bicitalia.org/cakebi/ (nur in italienisch). Eine Übersicht über alle Radwanderrouten in Italien findet man z. B. unter http://www.piste-ciclabili.com/ (mit "pista ciclabile" werden Radwanderwege auf braunen Schildern angezeigt).

Achtung: Entgegen früheren Mitteilungen ist das Mitführen eines Fahrradanhängers am Fahrrad (gemäß Art. 225 comma 7 des ital. Verkehrsgesetzes) gestattet, vorausgesetzt Fahrrad samt Anhänger sind zusammen nicht länger als 3 m lang. Außerdem darf die max. Breite 75 cm und die Höhe (einschl. Beladung) 1 m nicht überschreiten. Das Gewicht des Anhängers darf nicht größer als 50 kg sein. Nachts ist der Anhänger mit einem Lichtsignal auszustatten. Diese Regelung gilt sowohl für Lasten- als auch für Kinderanhänger.

Nach der 2010 erfolgten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten neue Verhaltensregel für Radfahrer. Danac h muß jeder, der nach Anbruch der Dämmerung mit dem Rad unterwegs ist, eine Warnweste tragen. Und für Kinder bis 14 Jahre gilt die Helmtragepflicht.

Übersicht:

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