Niederlande:
Kurzinformation für die Radtour
Zuletzt geändert am: 18.04.2009
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Inhaltsverzeichnis:
- Landeskunde für Radler
- Klima und Reisezeiten
- Straßen und Verkehr
- Radfernwege
- Anreise
- Fahrrad und öffentlicher Inlandsverkehr
- Fahrradaustattung und Ersatzteile
- Verpflegung
- Unterkunft
- Verschiedenes
- Adressen und Informationsmöglichkeiten
- Karten
- Literatur
- Impressum
Straßen und Verkehr
Ein dichtes Straßen- und Radwegenetz überzieht das ganze Land. Radler sind in den Niederlanden allgegenwärtig, und das Fahrrad ist ein anerkanntes und akzeptiertes Verkehrsmittel.
Doch auch wenn die Niederlande als das Radfahrerland schlechthin gelten, so hat im täglichen Verkehrsgeschehen der "schnellere Verkehr" (Auto) oft Vorrang vor dem "langsameren" (Fahrrad). In der Vergangenheit hieß dies konkret: Fahrräder haben an Kreuzungen oder T-Verbindungen, deren Straßen gleichrangig sind, keinen Rechts-vor-links-Vorrang wie in Deutschland üblich! Seit 2001 aber ist diese Regelung aufgehoben, so dass an Kreuzungen für Radler wie für Autos gleichermaßen die Rechts-vor-links-Regel gilt! Doch auch hier gilt wie bei allen neu eingeführten Regeln, die alte Traditionen ändern sollen: Immer damit rechnen, dass Autofahrer die neue Verordnung nicht kennen und wie gewohnt auf ihrem vermeintlichen Recht bestehen.
Problematisch sind auch Straßen, die keine begleitenden Radwege (fietspad) besitzen. Hier überholen manche Autofahrer rücksichtslos und mit nur geringem Seitenabstand.
Erlaubt ist das Überholen von stehenden und langsam fahrenden Kfz. Ebenso dürfen Radfahrer zu zweit nebeneinander fahren, wenn der übrige Verkehr dadurch nicht behindert wird.
In den Niederlanden herrscht die Radwegebenutzungspflicht. Sie gilt inzwischen nicht mehr für Mopeds. Dennoch muss weiterhin mit vielen Mopeds auf Radwegen gerechnet werden.
Die Fahrradwegweisung ist vorbildlich. Auf Schildern von der Größe von Autowegweisern sind mit roter Schrift auf weißem Grund die direkten Verbindungen (Alltagswegweisung) und mit grüner Schrift die eher ruhigen Routen auf Nebenwegen (Freizeitwegweisung) gekennzeichnet.
Fahrradanhänger: Kinder bis zu einem Höchstalter von acht Jahren können auf dem Fahrrad oder im Anhänger mitgenommen werden.
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