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Spanien:
Kurzinformation für die Radtour

Zuletzt geändert am: 28.03.2011

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Inhaltsverzeichnis:


Straßen und Verkehr

Spaniens asphaltiertes Straßennetz ist vergleichsweise weitmaschig. Radlern bieten sich dennoch genügend verkehrsarme Nebenstraßen für eine individuelle Route an. Wer auch bereit ist, über Schotterwege zu fahren, steigert seine Auswahlmöglichkeiten enorm. Zu den stark befahrenen Strecken entlang der Mittelmeerküste gibt es allerdings wenig Alternativen.

Die Nationalstraßen ("N") sind durchweg nummeriert und kilometriert und in gutem bis sehr gutem Zustand. Sie sind nahezu perfekt beschildert und verfügen häufig sogar über einen Seiten- bzw. Mehrzweckstreifen, der von Radfahrern genutzt werden kann. Wer den höheren Lärmpegel akzeptiert, ist hier sogar relativ sicher aufgehoben.
Problematisch sind eigentlich nur stark befahrene Straßen im Umfeld von Flughäfen bzw. im Umkreis von manchen Städten.

Die Regionalstraßen werden nach der Region gekennzeichnet, in der sie sich befinden, also "A" für Andalucía, "EX" für Extremadura etc. Es gibt Regionalstraßen der 1. Kategorie, die eine orange unterlegte Nummer auf Wegweisern und Kilometertafeln besitzen. Sie sind meist sehr gut ausgebaut. Sonstige Regionalstraßen haben grün unterlegte Nummern. Ihr Ausbauzustand und ihre Verkehrsauslastung ist unterschiedlich, von sehr gut bis zur Schlaglochpiste.

Provinzialstraßen richten sich in ihrer Bezeichnung nach der Provinz (wie die Autokennzeichnung auch), also "GR" für Granada, "SE" für Sevilla etc. Ihre Nummern sind gelb unterlegt. Es sind zumeist abseits gelegene Nebenstraßen.

Autobahnen (autopista) und autobahnähnliche Schnellstraßen (autovia) bilden inzwischen ein weitgehend flächendeckendes Netz zwischen allen Großstädten. Während auf Autobahnen das Radfahren verboten ist, ist es auf den "autovias" erlaubt, sofern es keine örtlichen Verbote aus Gründen der Verkehrssicherheit dazu gibt.

Ausgewiesene, touristisch nutzbare Radwege laden in den Umgebungen einiger größerer Städte im Norden (wie auch in den Provinzen von Bilbao und Albacete) zu unterschiedlich ausgedehnten Radtouren ein. Besonders geeignet sind die rund 30 sog. "Vias Verdes", umgebaute alte Eisenbahntrassen, die sich in vielen Gebieten des Landes befinden. Aufgrund ihrer disparaten Lage eignen sie sich nicht zu ausgedehnten, mehrtägigen Radreisen. Aber wer eine Radtour durch größere Teile Spaniens plant, sollte diese Abschnitte wo immer möglich mit in den persönlichen Streckenverlauf aufnehmen.  Sie sind ohne Zweifel landschaftlich schön gelegen und ermöglichen herrlich Ausblicke (siehe www.viasverdes.com/mapa). In den Küstenregionen sind sie aufgrund der naturgemäß nur geringen Steigung (bis max. 3 %) optimale "Aufstiegshilfe", um in das höher gelegene Hinterland zu gelangen.

Besonderheiten für Radfahrer:
Das "Anti-Radler-Gesetz" vom November 1999, das auf viel Widerstand im In- und Ausland gestoßen ist (auch der ADFC hat sich in aller Öffentlichkeit deutlich gegen dieses Gesetz ausgesprochen), ist aufgrund der Proteste im Januar 2002 reformiert worden!
Danach gilt zwar weiterhin die Radwegebenutzungspflicht selbst dann, wenn sich der Radweg in einem schlechten Zustand befindet. Doch das Nebeneinanderfahren von Radlern ist wieder erlaubt, mit dem Ziel, dass die Radler so besser sichtbar sind.
Zwar wurde diese Regelung wohl vor allem in Bezug auf  Rennradlergruppen (organisierter Radsport) eingeführt, die als eine Einheit (dt. "Kolonne")  betrachtet werden und beispielsweise "in einem Block" in einen Kreisverkehr hinein- und herausrollen dürfen. Doch dürfte sich dies in der Praxis auch auf Radlergruppen beziehen, die langsamer fahren und deren Teilnehmerzahl eher gering ist.

Aufgrund zweier tödlicher Unfälle sehr bekannter Radrennsportler hat man auch die Regeln für das Überholen verschärft, da viele Fahrzeuge nur allzu selten den Sicherheitsabstand von 1,5 m einhalten: Autos müssen nun teilweise oder ganz auf die andere Fahrbahn wechseln, um ein sicheres Überholen zu gewährleisten.

Erstmals hat man auch die unterschiedlichen Radwegetypen im neuen Gesetz erfasst und definiert: Radfahrstreifen, geschützter Radweg, befahrbarer Gehweg, Radweg, befahrbarer Fußweg.

Fahrradanhänger zum Lastentransport sind dann zugelassen, wenn sie nur bei Tag gezogen werden, die Sicht nicht beeinträchtigen und die Geschwindigkeit  mind. 10% unterhalb der jeweils vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung liegt. - Fahrradanhänger zur Mitnahme von Kindern sind nicht gestattet (gemäß RD 1428/2003 vom 21.11.2003).

Die Mitnahme von Kindern auf Fahrrädern ist nach Aussage des Spanischen Touristenbüros in Berlin nur dann erlaubt, wenn sich das Kind in einem Kindersitz befindet, das am Lenker festgemacht ist (!) (Anmerkung: Diese Sitzposition widerspricht allen Empfehlungen aus Fachkreisen.)

Auf Grund der Gesetzesänderung des Gesetzes Nr. 1999 im Jahre 2002 müssen Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften Helme tragen. Spanien ist damit weiterhin eines von weltweit nur wenigen Ländern, das Radlern eine Helmpflicht auferlegt!

Übrigens: Spaniens Autofahrer hupen oft, bevor sie Radfahrer überholen.

Übersicht:

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