Die ADFC-Radreiseanalyse 2018

Die ADFC-Radreiseanalyse 2018 © ADFC

Die ADFC-Radreiseanalyse 2018

76 % der Deutschen fahren Rad, 51 % davon nutzen das Fahrrad für Ausflüge & Reisen. Besonders der Bereich der Tagesausflüge hat 2017 weiter zugenommen. Mehr als jeder Zweite radelt ins Grüne, das entspricht rund 167 Millionen Tagesausflügen.

76 Prozent der Deutschen fahren Rad, 51 Prozent davon nutzen das Fahrrad für Ausflüge und Reisen. Besonders der Bereich der Tagesausflüge hat 2017 weiter zugenommen. Mehr als jeder Zweite radelt ins Grüne, das entspricht rund 167 Millionen Tagesausflügen in der Freizeit. Auch in den Ferien schwingen sich die Deutschen gerne aufs Rad, bei 99 Millionen Ausflügen im Urlaub nutzen sie das Fahrrad. Das ist das Ergebnis der ADFC-Travelbike-Radreiseanalyse 2018, die der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club heute auf der Internationalen Tourismus-Börse in Berlin vorgestellt hat. Insgesamt werden die Radreisen kürzer und spontaner, neben dem Naturerlebnis geht es vielen Reisenden darum, neue Regionen kennenzulernen.

2017 gab es erstmalig einen Rückgang der Radreisenden gegenüber dem Vorjahr. Grund hierfür waren Niederschlag und Extremwetter im Sommer. Trotzdem ist der Trend zum Fahrradfahren in der Freizeit ungebrochen. Aufgrund des Wetters gab es eine Verlagerung von Radreisen zu Kurzreise- und Tagestourismus.
Tourismusexpertin Louise Böhler: „Wir sehen, dass der Kurzreisetourismus weiterhin auf einem hohen Niveau ist: 4,5 Millionen Kurzreisende sind am Wochenende mit dem Fahrrad unterwegs, 3,1 Millionen unter der Woche. Zudem haben die Tagesausflüge deutlich zugenommen. Wir empfehlen den Regionen daher, sich auch auf Tages- und Kurzzeitreisende einzustellen.“

Tagesausflügler nutzen mehr Miet- und Elektrofahrräder

Zwei Drittel der Tagesausflügler starten direkt mit dem Fahrrad von ihrem Wohnort. Die Übrigen gelangen mit dem Auto, der Bahn oder dem ÖPNV zu ihren Startpunkten. Hierbei bleiben sie meist in ihrer Region und legen selten mehr als 60 Kilometer zurück. Mit dem Anstieg von Tages- und Kurzzeittourismus werden auch Mietfahrrad-angebote immer wichtiger. 40 Prozent der Tagesausflügler interessieren sich für Mieträder, davon 50 Prozent für Elektrofahrräder.
Tourismusexperte Frank Hofmann: „In einzelnen Regionen sehen wir im Mietfahrradmarkt gute Ansätze, doch deutschlandweit könnte flächendeckend noch viel mehr passieren. Neben einer guten Qualität müssen die Angebote verlässlicher und leichter auffindbar sein, es muss mehr aktuelle Räder geben sowie eine größere und bessere Auswahl.“

Kurzreisende: Jünger und weiblicher als Radreisende
Im Durchschnitt sind Kurzreisende jünger und unter ihnen befinden sich mehr Frauen. Sie fahren häufiger Sternetouren und mit 55 Kilometern am Tag durchschnittlich 10 Kilometer weniger als Streckenradler. Kurzreisende nutzen häufiger einen Pkw zur Anreise und haben ein höheres Interesse an Mieträdern. Der Anteil der Mountainbikes ist doppelt so hoch. Kurzreisen werden häufiger mit dem Partner unternommen.

Radtourismus bleibt weiterhin attraktiv

87 Prozent der Radreisenden von 2017 wollen 2018 wieder mit dem Rad losfahren. Gleichzeitig planen von denen, die im letzten Jahr keinen Radurlaub gemacht haben, 77 Prozent für 2018 eine Radreise. Tourismusexpertin Louise Böhler: „Für Streckenradler sind Radfernwege weiterhin interessant. Wir brauchen in Deutschland nicht mehr Radfernwege, sondern starke Leuchttürme mit guter Qualität.“

Starke Orientierung an Empfehlungen

Viele Radreisende orientieren sich bei der Planung an Berichten von Freunden und Familie. Für sie bleibt das Internet mit 86 Prozent für die Vorbereitung die wichtigste Informationsquelle. Klassische Karten sind unterwegs mit 60 Prozent weiterhin wichtig. Jeder zweite nutzt das Smartphone zur Navigation, komoot und Google Maps sind die beliebtesten Apps. Essentiell für die Orientierung vor Ort und entlang der Routen ist nach wie vor eine gute Wegweisung mit 74 Prozent.

Elberadweg bleibt Deutschlands Liebling

Zum 14. Mal in Folge liegt der Elberadweg in der Gunst der Radreisenden ganz vorn. Allerdings wird der Abstand zu den nachfolgenden Vier-Sterne-ADFC-Qualitätsradrouten Weser-Radweg und RuhrtalRadweg geringer. Neu auf Platz 5 ist der EmsRadweg. Die aktuelle Liste der zehn beliebtesten Radfernwege sowie Pressefotos finden Sie im Pressebereich auf der Internetseite des ADFC.

Beliebteste Radregionen

Nach Bayern liegen auf den drei Folgeplätzen Regionen im und um das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Tourismus-Expertin Louise Böhler: „Nordrhein-Westfalen oder auch das Ruhrgebiet haben verstanden, was wichtig ist: Sie setzen auf qualitativ hochwertige Angebote und innovatives Marketing. Außerdem betrachten sie Freizeit- und Alltagsverkehr zusammen. Das schafft Synergien. Der RS1 ist nicht nur für Alltagsradler, sondern auch für Radtouristen ein Highlight.“

Hintergrund zur Radreiseanalyse

Die ADFC-Travelbike-Radreiseanalyse ist eine repräsentative Online-Befragung unter 8.700 Bundesbürgern. Die Befragung wurde im Winter 2017/2018 zum 19. Mal durchgeführt, zum zweiten Mal gemeinsam mit dem Partner Travelbike. Als Radreise wurde eine Reise definiert, die das Radfahren als eines der Hauptmotive hat und mindestens drei Übernachtungen umfasst.

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https://www.adfc.de/artikel/die-adfc-radreiseanalyse-2018

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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