Radreisende stellen heute hohe Qualitätsansprüche bei den Radrouten.

Radreisende stellen heute hohe Qualitätsansprüche bei den Radrouten. © ADFC/Marcus Gloger

ADFC-Qualitätsradrouten

Der ADFC klassifiziert Radfernwege und vergibt für ihre Qualität Sterne. Bis zu fünf Sterne sind möglich, je höher ihre Zahl, desto mehr Qualität wird Radreisenden auf der Strecke geboten. Mehr zu den ADFC-Qualitätsradrouten erfahren Sie hier.

Seit Jahren verzeichnet der Radtourismus eine kontinuierlich steigende Nachfrage. Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Radurlaub und stellen zunehmend Ansprüche an die Qualität der Route und des Angebotes vor Ort. Mit Blick auf die Vielzahl von Radfernwegen in Deutschland wird es daher immer wichtiger, die radtouristische Infrastruktur an die Bedürfnisse der Radtouristen anzupassen.

Bereits im Jahr 2006 entwickelte der ADFC ein Klassifizierungssystem, das anhand objektiver Kriterien einen einheitlichen Qualitätsstandard für Radfernwege definiert. Die detaillierte Erfassung im Rahmen der Klassifizierung dient Tourismusorganisationen und Routenbetreibern als Tool für das eigene Qualitätsmanagement.

In einem mehrstufigen Prozess werden die Stärken und Schwächen des radtouristischen Produktes identifiziert und entsprechende Handlungsfelder aufgezeigt. Das bei Auszeichnung erworbene Gütesiegel kann wiederum für qualitätsorientierte Kommunikationsmaßnahmen verwendet werden.

Vorteile der Klassifizierung auf einen Blick

  • Bundesweit anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
  • Einheitliche Qualitätskriterien und -standards
  • Tool für das radtouristische Qualitätsmanagement
  • Identifizierung von Stärken, Schwächen und Handlungsfeldern
  • Qualitätsversprechen gegenüber dem Radurlauber
  • Marketinginstrument und Wettbewerbsvorteil

Video: Erklärfilm zu den ADFC-Qualitätsradrouten

 

Grundvoraussetzungen für eine Klassifizierung

Damit sich ein Radfernweg dem Klassifizierungsprozess zur ADFC-Qualitätsradroute unterziehen kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Der Radfernweg muss eine Mindestlänge von 100 km aufweisen und sich aufgrund seiner touristischen Bedeutung von lokalen Radrouten abgrenzen.
  • Der Radweg muss über einen eindeutigen Namen und ein einheitliches Logo verfügen – sowohl in der Wegweisung als auch im Marketing.
  • Der Radfernweg muss einen Qualitätsbeauftragten haben, der sich für den Zeitraum der Auszeichnung um dessen (mindestens) gleichbleibenden Qualitätsstandard kümmert.

 

Der Auszeichnungsprozess in fünf Schritten

  • Erstinformation auf adfc.de
    Einen ersten Überblick über den Ablauf der Klassifizierung, die Bewertungskriterien und die zu erwartenden Kosten liefern die Informationen und Dokumente auf dieser Seite.
  • Telefonische Erstberatung
    Bei Interesse an einer Klassifizierung nimmt der Routenbetreiber Kontakt mit dem ADFC (vertreten durch IGS – Büro Radschlag) auf. In einem ersten Vorgespräch werden die Zugangskriterien und Grundvoraussetzungen abgefragt und geprüft.
    Kontakt: IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Niederlassung Büro Radschlag, Heinrich-Grüber-Str. 19, 12621 Berlin, Ansprechpartnerin Mandy Schwalbe-Rosenow, Tel: (0 30) 70 71 77 18 Mail: schwalbe-rosenow [at] igs-ing.de
  • Schulung eines Qualitätsbeauftragten
    Für den gesamten Radfernweg muss eine vom ADFC geschulte Person als Qualitätsbeauftragte*r bereitstehen. Diese Person ist für den Aufbau und die Sicherung eines nachhaltigen Qualitätsmanagements verantwortlich und dient als koordinierende Schnittstelle zwischen den Ansprechpartnern der Bereiche Tourismus und Infrastruktur.
  • Vor-Ort-Erhebung
    Im Anschluss an die Schulung des Qualitätsbeauftragten erfolgt die Zustandserfassung des Radfernweges durch eine Befahrung. Bei dieser Befahrung wird die Route anhand der Bewertungskriterien des ADFC untersucht.
    Für die Befahrung des Radfernweges gibt es entweder die Möglichkeit den ADFC zu beauftragen oder die Befahrung selbst durchzuführen. Im letzteren Fall wird die Befahrung durch den Qualitätsbeauftragten oder eine andere vom ADFC geschulte Person durchgeführt. Der ADFC nimmt im Anschluss an die selbst durchgeführte Befahrung eine Kontroll-Stichprobe.
  • Auszeichnung als ADFC-Qualitätsradroute
    Im Nachgang der Befahrung wird das Gesamtergebnis von bis zu 5 Sternen ermittelt. Ist der Routenbetreiber mit dem Ergebnis zufrieden, kann die Auszeichnung als ADFC-Qualitätsradroute erfolgen. Möchte der Routenbetreiber anhand der festgestellten Mängel weiter an der Verbesserung seines Angebotes arbeiten, muss er die Nachbesserungen innerhalb eines Jahres nachweisen, damit er sich mit einem verbesserten Ergebnis auszeichnen lassen kann.
    Die Auszeichnung zur ADFC-Qualitätsradroute ist für drei Jahre gültig. Während dieser Zeit sind jährliche Kontrollbefahrungen durchzuführen. 

 

Die Bewertungskriterien im Überblick

Die Bewertung des Radfernweges erfolgt aus Sicht der Radtourist*innen. Dabei wird der zum Erhebungszeitpunkt vorgefundene Zustand berücksichtigt. Grundlage für die Bewertung bilden acht Kriterien, die entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet werden. Aus der Summe der erreichten Punkte wird das Gesamtergebnis und die Anzahl der Sterne (1 bis 5) ermittelt, mit denen die Route ausgezeichnet wird. Eine Erläuterung der einzelnen Bewertungskriterien bietet die Übersicht im Downloadbereich.

Sind die geschulten Prüferinnen und Prüfer des ADFC auf einem Radfernweg unterwegs, nehmen sie ihn Meter für Meter unter die Lupe. Mit der Bestandsaufnahme erhalten die Verantwortlichen für die Route zusätzlich auch konkrete Hinweise, wo noch Verbesserungsbedarf besteht, um Radtouristen den besten Service zu bieten.

Das Gütesiegel ADFC-Qualitätsradroute ist gültig für drei Jahre. Entwickelt und in der Praxis getestet wurde es vom ADFC-Fachausschuss Tourismus. Welche Radfernwege aktuell das Gütesiegel tragen, finden Sie unter diesem Link.

Neben den ADFC-Qualitätsradrouten gibt es auch die ADFC-RadReiseRegionen. Hier ist eine komplette Region aus Sicht eines Radtouristen zertifiziert.

Kostenstruktur der Klassifizierung

Im Rahmen der Klassifizierung zur ADFC-Qualitätsradroute fallen folgende Kosten an:

  • Schulungskosten für den Qualitätsbeauftragten
  • Kilometerabhängige Erhebungs- bzw. Stichprobenkosten
  • Logonutzungs- und Kommunikationsgebühren

Eine detaillierte Aufschlüsselung und Erläuterung der Kosten finden Sie in der blauen Medienbox.

Für alle, die im Radurlaub auf Top-Qualität unterwegs sein möchten!

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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