Geisterrad in Dahlem

OLYMPUS DIGITAL CAMERA © ADFC Berlin

10.02.2022: #VisionZero-Demo und Geisterrad-Mahnwache in Dahlem

Erstmals in diesem Jahr ist eine Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen: Am 09.02.2022 erfasste ein Lkw-Fahrer die 81-Jährige Radfahrerin auf der Saargemünder Straße in Dahlem.

Am 09.02.2022 befuhr die 81-Jährige gegen 11:00 Uhr die Saargemünder Straße in Dahlem auf dem Schutzstreifen in Richtung Clayallee. Als sie zur Grundstückszufahrt an der Hausnummer 25 kam, wollte ein 27-jähriger Lkw-Fahrer mit seinem Sattelschlepper das Grundstück verlassen und auf die Saargemünder Straße nach links in Richtung Brümmerstraße fahren. Dabei erfasste der Lkw-Fahrer die Radfahrerin mit seinem Fahrzeug. Sie geriet unter die Zugmaschine und verstarb am Unfallort.

Mit einer #VisionZero-Fahrraddemonstration, einer Mahnwache und einer Kundgebung gedachten der ADFC Berlin e. V. und Changing Cities e. V. der Radfahrerin.

Die #VisionZero-Fahrraddemonstration am 10.02.2022 begann mit etwa 20 Teilnehmenden am Velokiez des ADFC in Kreuzberg. Mit der Demonstration bekräftigte der ADFC Berlin die Zielsetzung des Mobilitätsgesetzes, dass sich keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden ereignen dürften; an diesem Ziel müssen Politik und Verwaltung ihr Handeln ausrichten!

Nach der Mahnwache wurde die Fahrraddemonstration mit etwa 90 Teilnehmenden fortgesetzt. Bei der Abschlusskundgebung vor dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) waren noch etwa 30 Radfahrende anwesend.

 

Mahnwache und Aufstellung des Geisterrads

An der eigentlichen Mahnwache am Unfallort waren mehr als 200 Personen anwesend, darunter Nachbarn, Anwohnende und Unfallzeugen sowie die Bezirksbürgermeisterin Maren Schellenberg. In seiner Gedenkrede sprach Dirk Schneidemesser (Changing Cities) von der Leere, die der plötzliche Tod im Leben von Angehörigen und Freunden hinterließ, und sprach ihnen gegenüber von Solidarität und Beileidsbekundung der Anwesenden. Die übliche Bezeichnung „Verkehrsunfall“ hielt er für unpassend, weil ein Unfall ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis sei. Tatsächlich sei der Tod der Radfahrerin Folge von „Verkehrsgewalt“ und er kritisierte, dass diese Gewalt „von uns“, also von der Gesellschaft als Teil des Systems „Verkehr“ akzeptiert würde. Also kann und muss die Gesellschaft dieses System so ändern, dass Tote und Schwerverletzte nicht mehr hingenommen werden, sondern die #VisionZero Realität wird.

Nach der Ansprache gedachten die Anwesenden mit einigen Schweigeminuten der Getöteten. Anschließend stellten SuSanne Grittner (ADFC) und Kerstin Leutloff (Changing Cities) das Geisterrad auf. Mit Blumen und Kerzen gaben die Anwesenden ihrer Trauer Ausdruck.

Forderungen an den Verkehrsminister

Schon zum Amtsantritt von Verkehrsminister Wissing am 08.12.2021 hatte der ADFC zum Geisterrad am Volkspark Friedrichshain die #VisionZero-Demonstration am Verkehrsministerium abgeschlossen und die Forderungen nach schneller Einführung von Abbiegeassistenten mit Kollisionserkennung und Notstopp vorgetragen. In ihrer Rede am 10.02.2022 verwies SuSanne Grittner zunächst auf die Statistik mit der hohen Beteiligung von Lkw-Fahrern am Unfallgeschehen: Seit 2013 sind in Berlin 116 Radfahrende im Verkehr ums Leben gekommen, davon 53 durch Kollisionen mit Lkw; im Vorjahr waren es 6 Radfahrende (von 10 getöteten), und auch beim ersten tödlichen Unfall dieses Jahres war offensichtlich ein Lkw-Fahrer der Unfallverursacher. (In ganz Deutschland kamen seit 2013 bei insgesamt 3 949 getöteten Radfahrenden 699 durch Lkw-Fahrende ums Leben, im Vorjahr 57 von 344 und aktuell 4 von 25.)

Den üblichen Verweis aus der Politik, dass die EU ab 2022 für neue Lkw (genauer: für neue Typ-Zulassungen) Abbiegeassistenten verpflichtend vorsieht, ließ SuSanne nicht gelten, schon weil in der EU-Regelung Kollisionserkennung und Notstopp-Einrichtung fehlen. Vor allem handele es sich bei den „Unfallgegnern“ von getöteten Radfahrenden weit überwiegend um Fahrer aus Deutschland mit Lkw, die in Deutschland zugelassen seien. Dafür kann die deutsche Politik über die EU-Regelungen hinausgehen: „Zum Schutz der Radfahrenden müssen alle Lkw aus Deutschland unverzüglich mit geeigneten Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet und nachgerüstet werden – inklusive Kollisionserkennung und Notstoppsystem.“

Zu den Umständen des Unfalls

Schon die Meldungen zum Unfall in den Medien und bei der Polizei verursachten Kopfschütteln und Entsetzen, wie dieser Unfall geschehen konnte. Die Saargemünder Straße ist an der betreffenden Grundstückszufahrt sehr übersichtlich; die Richtungsfahrbahnen sind durch einen grünen Mittelstreifen getrennt, mit wenig Bäumen und ohne Sträucher; unmittelbar an der Zufahrt gibt es einen Fußgängerüberweg – die Sicht auf den Schutzstreifen für Radfahrende ist völlig frei. Wie sollte bei dieser Situation die Radfahrerin unter die Zugmaschine des Sattelschleppers geraten …

Am Rande der Mahnwache schilderte eine Augenzeugin ihre Beobachtungen: Zunächst hatte der Lkw-Fahrer offenbar „nur“ das Fahrrad erfasst: es hing vorn am Lkw. Die Radfahrerin kam offenbar von der Seite, stellte sich gestikulierend vor den Lkw und versuchte dadurch, den Fahrer auf sich und auf das Fahrrad aufmerksam zu machen. Der Lkw-Fahrer scheint weder auf die Frau geachtet noch in Front- und Rampenspiegel geschaut zu haben, sondern fuhr auf Höhe des grünen Mittelstreifens wieder an und überrollte die Frau. Inzwischen gab es wohl von Passant:innen auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite Handzeichen, auf die der Lkw-Fahrer schließlich reagierte: Er setzte sein Fahrzeug zurück – und überrollte die Frau ein zweites Mal. Eine Verkettung von Fahrfehlern und (Fehl-)Entscheidungen hat vermutlich zum Tod der Radfahrerin geführt.

Unabhängig von der tatsächlichen Unfallursache dürfte klar sein: Ein Lkw-Assistenzsystem mit Kollisionserkennung vorne und an den Seiten hätte vielleicht bereits das Erfassen des Fahrrads erkannt. Aller Wahrscheinlichkeit nach hätte das Überrollen und damit der Tod der Radfahrerin verhindert werden können.

https://www.adfc.de/artikel/10022022-visionzero-demo-und-geisterrad-mahnwache-in-dahlem

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt