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Neuigkeiten

Schriftzug "Werde Teil der Radvolution" in orange auf lila Hintergrund
Neuigkeit

ADFC startet neue Kampagne: Viva la RADvolution!

03.06.2023

Der ADFC ruft zur RADvolution auf! Denn: Wir wollen gute Straßen für alle und mehr Platz fürs Rad. Zum Weltfahrradtag am 3. Juni startet der ADFC seine neue Kampagne: die RADvolution. Der Verband fordert ein modernes Straßenverkehrsrecht.

Der ADFC ruft auf zur Radvolution und fordert mehr Recht fürs Rad.
Pressemitteilung

Zum Weltfahrradtag am 3. Juni: ADFC startet Kampagne „Radvolution“

Nr. 15/23, 02. Juni 2023

Zum Weltfahrradtag am 3. Juni 2023 startet der ADFC die Kampagne "Radvolution" und fordert mehr Recht fürs Rad.

Titelblatt des ADFC-Magazins Radwelt 2.2023: Frau in gelbem Pulli zeigt den Daumen nach unten.
Publikation

Radwelt-Ausgabe 2.2023

Die Radwelt berichtet aktuell über Themen rund ums Fahrrad und die Arbeit des ADFC. Das sind die Themen der Radwelt 2.2023, alle frei verfügbaren Artikel und weitere Informationen sind verlinkt.

Neuigkeit

Trauer in der Fahrradbranche: Bernhard Rohloff ist verstorben

30.05.2023

Bernhard Rohloff ist im Alter von 73 Jahren verstorben. Das teilte das von ihm und seiner Frau gegründete Unternehmen Rohloff AG mit.

Die legendäre ADFC-Sternfahrt in Berlin steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Mehr Recht fürs Rad - Viva la Radvolution!“
Pressemitteilung

Presse-Einladung: Große ADFC-Sternfahrt am 4. Juni / „Mehr Recht fürs Rad!"

Nr. 14/23, 25. Mai 2023

Einladung zur großen ADFC-Sternfahrt in Berlin am 4. Juni 2023 unter dem Motto „Mehr Recht fürs Rad - Viva la Radvolution!“

Vertreter:innen und Aktive des Radentscheid Bayern beim Bayerischen Verfassungsgericht
Neuigkeit

Radentscheid Bayern: Staatsregierung präsentiert eigenen Radgesetzentwurf

23.05.2023

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof prüft zurzeit den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“. Nun hatte der ADFC Bayern einen Termin vor Gericht und die Staatsregierung hat einen eigenen Gesetzentwurf präsentiert.

Viele Menschen stehen vor dem ADFC-Stand bei der Radverkehrskonferenz Velo-city.
Neuigkeit

ADFC auf der Velo-city in Leipzig

15.05.2023

Vom 9. bis 12. Mai tagte die weltgrößte internationale Radverkehrskonferenz Velo-city in Leipzig. Der ADFC präsentierte sich bei der Konferenz mit wertvollen inhaltlichen Beiträgen, einer starken Delegation und einem ansprechenden Stand.

Der Fyllingsdal-Tunnel im norwegischen Bergen: Die Visualisierung zeigt einen Radfahrer in der Mitte des Tunnel, wie er an der Attraktion Sonnenuhr vorbeifährt.
Neuigkeit

Spektakulärer Fahrradtunnel in Bergen eröffnet

10.05.2023

Im norwegischen Bergen verläuft der längste Fußgänger:innen- und Fahrradtunnel Europas durch einen Berg. Er soll das Verkehrsaufkommen in der Stadt verringern und mehr Menschen zum Radfahren animieren – und bietet auch einige optische Highlights.

Demoschild, das sichere Radwege für Kinder fordert
Neuigkeit

150.000 Menschen für kinder- und fahrradfreundliche Verkehrspolitik

08.05.2023

Es ist ein neuer Teilnahmerekord: Beim Kidical Mass-Aktionswochenende vom 5. bis 7. Mai 2023 eroberten 150.000 Menschen in über 500 Orten in Deutschland und weltweit die Straßen für eine kinder- und fahrradfreundliche Verkehrspolitik.

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Wie fahrradfreundlich ist eigentlich mein Ort?

ADFC-Fahrradklima-Test 2022: Das sind die Ergebnisse vor Ort

Key Visual Fahrradklima-Test 2022

Der ADFC ist die Fahrradlobby mit mehr als 220.000 Mitgliedern.
ADFC-Mitglied werden

Der ADFC will die Verkehrswende – mit dem Fahrrad im Mittelpunkt.
Zu den ADFC-Positionen

Mehr als 11.000 Menschen sind im ADFC vor Ort für besseren Radverkehr aktiv. Unser Ziel: Lebenswerte Städte mit viel mehr Radverkehr.
ADFC vor Ort

Rad- und Fußverkehr sind aktive Mobilität – das Herz der Mobilität der Zukunft. Es geht nicht nur ums Fahrrad – es geht vor allem um die Lebensqualität von Menschen. Der ADFC will von der autogerechten hin zur menschenfreundlichen Stadt.
Zum ADFC Fahrradklima-Test

Der ADFC will, dass die Mehrheit aller Menschen das Fahrrad künftig ganz selbstverständlich als Alltagsverkehrsmittel verwenden kann.
Verbrauchertipps für den Alltag

Video: ADFC ist für #MehrPlatzFürsRad

Termine

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 220.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 400 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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