Sind Radwege breit und vom Kfz-Verkehr geschützt, steigen Groß und Klein gerne aufs Rad.

Sind Radwege breit und vom Kfz-Verkehr geschützt, steigen Groß und Klein gerne aufs Rad. © ADFC

Auf dem Weg zur lebenswerten Stadt

Berlin muss das Mobilitätsgesetz umsetzen, sein Verwaltungshandeln effektiver machen und die Verkehrswende bundesweit denken.

Das Mobilitätsgesetz umsetzen

  • Der Senat und die Bezirke stellen sicher, dass das Mobilitätsgesetz eingehalten wird. Dazu erstellt die Senatsverkehrsverwaltung auf Basis des Radverkehrsplans jährlich einen Bericht und veröffentlicht diesen. Dieser Bericht muss auch Informationen über die Aktivitäten des „Bündnis für den Radverkehr“ enthalten.
  • Der Senat beschließt den Radverkehrsplan und stellt die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Finanz- und Personalmittel bereit. Der Radverkehrsplan beinhaltet auch das berlinweite Radnetz, das Routen auf bevorrechtigten, mit modalen Filtern versehenen Fahrradstraßen im Nebenstraßennetz ebenso ausweist wie sichere Radverkehrsanlagen (RVA) an Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Radschnellverbindungen (RSV).
  • In fünf Jahren haben alle Hauptverkehrsstraßen eine sichere Radinfrastruktur. Bis jetzt hat nur rund die Hälfte der 1.600 km Hauptverkehrsstraßen in Berlin überhaupt eine Radfahrinfrastruktur.
  • Der Senat erstellt und beschließt unverzüglich ein neues Verkehrssicherheitsprogramm (VSP), das dem gesetzlichen Anspruch der „Vision Zero“ gerecht wird. Das Mobilitätsgesetz schreibt die „Vision Zero“, das Ziel von null Verkehrstoten und null Schwerverletzten, vor. Das VSP wird veröffentlicht, jährlich evaluiert und angepasst. Das bisherige VSP ist am 31.12.2020 ausgelaufen.

Berliner Verwaltungshandeln effektiver machen

  • Der Senat ergreift kurzfristig Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit in Berlin zu erhöhen und dem Ziel der „Vision Zero“ gerecht zu werden. Der Zeitraum, der für Änderungen an Lichtzeichenanlagen erforderlich ist, muss signifikant verkürzt werden. Dies kann z. B. durch Vertragsänderungen mit dem Generalübernehmer oder Prozessvereinfachungen erreicht werden.
  • Der Senat wertet die Unfallkommission auf: durch Aufstockung des Personals, Erweiterung von Kompetenzen und Einführung einer Berichterstattungspflicht an die Staatssekretär*innen.
  • Berlin erhöht seine jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben für den Radverkehr. Im internationalen Vergleich hinkt Berlin weit hinterher (Berlin hat 2018 pro Kopf 4,70 € für den Radverkehr ausgegeben, während bspw. Amsterdam und Kopenhagen im selben Jahr pro Kopf 11,00 € bzw. 35,60 € investiert haben.) Berlin hat hohen Nachholbedarf und sollte die jährlichen Ausgaben bis 2026 mindestens verdreifachen.
  • Um kostengünstiger und schneller im Sinne des Mobilitätsgesetzes agieren zu können, erproben Senat und Bezirke im Rahmen der gültigen Haushaltsordnung agile Verfahren in der Verwaltung. Dazu gehört die Einrichtung weiterer Pop-Up-Radwege und Pop-Up-Fahrradstraßen, die anschließend verstetigt werden.
  • Um eine schnellere Umsetzung des Mobilitätsgesetzes zu gewährleisten, werden Planung, Anordnung, Umsetzung und Unterhalt von Neubau, Ausbau und Umbau von Radinfrastruktur (Radschnellverbindungen (RSV), Vorrangnetz und Radverkehrsanlagen (RVA) an Hauptverkehrsstraßen (HVS)) in einer senats- und bezirksübergreifenden Organisationseinheit (z. B. infraVelo) gebündelt. Diese Organisation wird mit dem für die Umsetzung notwendigen Personal, Finanzen und Kompetenzen ausgestattet.
  • In den Bezirken wird das Personal in den Tiefbauämtern kurzfristig aufgestockt. Mehr Personal ist nötig, da die derzeitigen Kapazitäten nicht einmal ausreichen, um den Instandhaltungsstau abzuarbeiten. Für die Umsetzung der Verkehrswende müssen viele Straßen in großem Umfang umgebaut werden. Das ist nur möglich, wenn den Tiefbauämtern mindestens für die nächste Dekade deutlich mehr Personal zur Verfügung steht. Instandhaltung und Straßenumbau müssen gleichzeitig bearbeitet werden können.
  • In der Senatsverkehrsverwaltung wird das vorhandene Personal für die Umsetzung der Verkehrswende eingesetzt und entsprechend dem Bedarf aufgestockt.
  • Um mehr Bewerber*innen zu finden, wird der Stellenbesetzungsprozess auf Bezirks- und Landesebene stringenter gestaltet, Ungleichheiten zwischen Senat und Bezirken bei der Bewertung der Stellen werden aufgelöst.
  • Um Partizipation und Bürgerbeteiligung ergebnisoffen zu gestalten, spricht der Senat die relevanten Verbände sowie die allgemeine Öffentlichkeit frühzeitig und möglichst zielgruppendifferenziert an. Um Inklusion sicherzustellen, findet die Ansprache übergreifend statt und ist als aufsuchende Beteiligung (nicht angebotsorientiert) organisiert. Die Planungs- und Entscheidungsprozesse – und ihre Grenzen – werden transparent kommuniziert. Ziel ist eine partnerschaftliche Kooperation, bei der die Beteiligten mitentscheiden können.
  • In allen Bezirken gibt es digitale Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohner*innen im Bereich Verkehrswende, bspw. kann man den Bedarf an Fahrradbügeln (oder von Bänken, Sitzflächen mit Tischen, Grünflächen, Spielplätzen) unkompliziert digital im Bezirksamt melden.

Die Verkehrswende bundesweit denken

  • Das Land Berlin setzt sich über eine Bundesratsinitiative weiter dafür ein, dass die Höchstgeschwindigkeit in Städten von Tempo 50 auf Tempo 30 gesenkt wird.
  • Das Land Berlin setzt sich dafür ein, das Straßenverkehrsgesetz so zu ändern, dass Lastkraftwagen ohne Abbiegeassistent nicht mehr in geschlossene Ortschaften einfahren dürfen.
  • Das Land Berlin setzt sich weiterhin für die frühzeitige Einführung von verpflichtenden Abbiegeassistenten mit Kollisionserkennung und Not-Stopp ein – sowohl für neue als auch für bereits zugelassene Lastkraftwagen sowie Busse im Linien- und Gelegenheitsverkehr.
https://www.adfc.de/artikel/auf-dem-weg-zur-lebenswerten-stadt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt