Die Siegerstädte des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020

Wie immer mit Spannung erwartet: Die Ranglisten des ADFC-Fahrradklima-Tests. Welche Städte haben in den einzelnen Größenkategorien am besten abgeschnitten? Welche Städte haben den größten Sprung nach vorne gemacht?

Üblicherweise findet die Präsentation der Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests und die Auszeichnung der Siegerstädte mit Vertreter*innen der Städte und weiteren Gästen im Bundesverkehrsministerium statt. In diesem Jahr musste die Zeremonie etwas anders ausfallen. Die Gäste waren per Videokonferenz zugeschaltet, während Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg die Ehrungen vornahmen.

Scheuer nannte in der Eröffnungsrede sein Haus das "Bundesministerium für Radverkehr" in Anspielung auf die Radverkehrsförderung, die das Bundesministerium dem Radverkehr zukommen lässt, unter anderem mit Fördermitteln in Rekordhöhe. "Am Geld scheitert es nicht, jetzt müssen wir sehen, dass die Maßnahmen auf der Straße ankommen. Deutschland Fahrradland ist keine Phantasie, sondern wird immer mehr zur Realität", so der Minister weiter.

ADFC-Bundesvorsitzender Ulrich Syberg bedankte sich beim Minister für die Unterstützung durch das BMVI. Er nannte einige Daten des ADFC-Fahrradklimatest 2020: "Die Durchschnittsnote von 3,9 ist kein gutes Zeichen, da besteht noch sehr viel Luft nach oben." Dafür sei die Teilnahme an der Umfrage überwältigend: Etwa 230.000 Teilnehmer*innen bedeuten einen Zuwachs von 36 Prozent. Alle Städte über 50.000 Einwohner*innen haben genug Stimmen gesammelt, um in die Wertung zu kommen - ein großer Erfolg.

ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagte zum Abschluss: „Seit Corona ist überdeutlich geworden: Die Menschen in Deutschland wollen mehr Radfahren – und zwar auf guten, breiten Radwegen. Häufige Alltagserfahrung ist aber immer noch: Radwege sind zu schmal, zugeparkt oder durch Baustellen unterbrochen. Dass Städte nicht Jahrzehnte brauchen, sondern auch schnell fahrradfreundlicher werden können, zeigen Frankfurt am Main, Berlin und Düsseldorf. Wir brauchen jetzt flächendeckende Radwegenetze im ganzen Land. Das Fenster der Gelegenheit ist sperrangelweit offen!“     

Alle Ergebnisse

Das Städteranking und alle weiteren Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020 zum Download finden Sie hier. Dazu gibt es eine interaktive Ergebniskarte zum schnellen Auffinden der Ergebnisse einzelner Städte.

 

Wachablösung bestätigt

Beim ADFC-Fahrradklima-Test 2018 hatte Karlsruhe den langjährigen Spitzenreiter Münster als fahrradfreundlichste Großstadt abgelöst. Daran hat sich nichts geändert – Münster konnte sich den Titel nicht zurückholen. Mit einer Durchschnittsnote von 3,07 bleibt Karlsruhe damit in der Städtegröße 200.000 bis 500.000 Einwohner*innen vorne und wird damit auch als fahrradfreundlicher beurteilt als Bremen mit der Note 3,57. Die Hansestadt ist in der Kategorie ab 500.000 Einwohner*innen Spitzenreiterin. Hinter Münster gelangt Freiburg im Breisgau erneut auf den dritten Platz.

Bei den Großstädten über 500.000 Einwohner*innen kommen hinter Bremen Hannover und Frankfurt am Main ins Ziel. Frankfurt schafft es damit erstmals aufs Treppchen und wird für viel Engagement belohnt: In Zusammenarbeit mit dem Radentscheid Frankfurt wurde der Stadtverordnetenbeschluss „Fahrradstadt Frankfurt am Main“ beschlossen und mit Leben gefüllt – es gibt neues Personal für Radverkehrsbelange, neue Radspuren wurden eingerichtet, 4.000 neue Fahrradabstellplätze geschaffen und vieles mehr. Göttingen bleibt bei den Großstädten mit 100.000 bis 200.000 Einwohner*innen auf Platz eins, gefolgt von Erlangen und Heidelberg.

Die Spitzenreiter der kleineren Städte

Je kleiner die Städte, desto häufiger kommen Orte aus klassischen Fahrradregionen in die Wertung. In der Kategorie 50.000 bis 100.000 Einwohner*innen siegt Nordhorn vor Bocholt und Konstanz. Die beiden Erstplatzierten tauschen damit gegenüber 2018 die Plätze, während Konstanz die dritte Platzierung hält.

In der Kategorie 20.000 bis 50.000 Einwohner*innen behauptet sich Baunatal auf dem obersten Treppchen, während Meckenheim und Westerstede die Plätze zwei und drei neu erobern. Bei den Städten bis 20.000 Einwohner tauschen die beiden Erstplatzierten ebenfalls die Platzierungen: Wettringen schneidet dieses Mal am besten ab, gefolgt von Reken und Rutesheim, das sich neu in der Spitzengruppe einfindet.

Aufholer

Besonderes Augenmerk liegt auf den Städten, die die größten Fortschritte beim Fahrradklima gemacht haben. Denn hier hat sich in aller Regel am meisten für Radfahrende getan. Bei den Städten über 500.000 Einwohner*innen ist das Frankfurt am Main. Die Stadt hat sich dadurch auch gleich aufs Treppchen katapultiert.

Größte Überraschung ist wahrscheinlich Wiesbaden, das bei den Großstädten den größten Fortschritt machte. Und das nun bereits zum zweiten Mal in Folge. Dass es noch nicht für einen Spitzenplatz reicht, liegt daran, dass sich Wiesbaden tatsächlich von ganz unten auf den Weg gemacht hat. Ein gutes Beispiel dafür, dass konsequentes Engagement sich lohnt – auch von einer beinahe hoffnungslos wirkenden Position heraus.

Der ADFC-Fahrradklima-Test 2020 wartete zudem mit einer neuen Kategorie auf: Die Auszeichnung ging an die Stadt Berlin, deren Maßnahmen während der Corona-Pandemie von den Teilnehmer*innen besonders positiv bewertet wurden.

https://www.adfc.de/artikel/die-siegerstaedte-des-adfc-fahrradklima-tests-2020-8

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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