
E-Bike Versicherung ohne Selbstbeteiligung © ENRA
Anzeige: ENRA Versicherungen www.enra.eu
E-Bike Versicherung ohne Selbstbeteiligung
Elektrofahrräder werden bei Berufstätigen, Pendlenden und Familien immer beliebter: Sie sparen Zeit, umgehen Staus, schonen die Umwelt, steigern die Unabhängigkeit und die Anschaffungskosten machen sich auch noch ziemlich schnell bezahlt.
Mit wachsender Verbreitung steigt auch die Verantwortung — deshalb lohnt es sich, frühzeitig über Fahrradversicherung nachzudenken. Ein gut geschütztes Elektrorad bietet nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch Sicherheit für Sie und Ihre Familie.
ENRA: Professioneller Versicherungsschutz für Elektrofahrräder, Fahrräder und Fahrradanhänger
Wie gut eine Versicherung wirklich ist, zeigt sich meist erst im Schadenfall. Umso wichtiger ist es deshalb, von Anfang an auf einen Spezialversicherer zu setzen, der im Ernstfall schnell und zuverlässig handelt. ENRA bietet Ihnen ein komplettes Paket mit starken Leistungen. Dazu gehört, dass im Fall von Diebstahl, Teilediebstahl, Raub, Vandalismus, Pick-Up-Service und bei Reparaturen aller Art KEINE Selbstbeteiligung anfällt. Bei unserem Rundumschutz Plus gilt dies zusätzlich sogar für Verschleiß-Reparaturen. Sie können also im Schadenfall bei ENRA ganz entspannt bleiben, denn es kommen keine Kosten auf Sie zu.
Erfahrung, auf die Verlass ist
Seit über 40 Jahren steht ENRA für Versicherungslösungen rund um Elektroräder und Fahrräder. Als einer der wenigen Anbieter in Deutschland konzentriert sich ENRA ausschließlich auf diesen Bereich – und verfügt damit über eine besondere fachliche Tiefe. Mehr als eine Million Kundinnen und Kunden vertrauen bereits auf den Versicherungsschutz von ENRA. Im Schadenfall profitieren Sie von einer unkomplizierten, unbürokratischen und schnellen Abwicklung.
ENRA Bewertungen Mai 2026




Kein Callcenter, sondern echter Service
Wir gewährleisten den bestmöglichen Service, indem wir auf ein Call-Center verzichten. Bei ENRA gibt es keine endlosen Warteschleifen. Unser Service-Team, egal ob per Telefon oder per E-Mail, ist persönlich für Sie da und hilft Ihnen kompetent und professionell weiter bei Ihrem Anliegen rund um unsere Produkte, der Schadenabwicklung oder Fragen zur Versicherung. Gut zu wissen: In 80 Prozent der Schadenfälle erfolgt die Regulierung innerhalb von 48 Stunden. Unser Ziel ist es, Sie wieder mobil zu machen und Ihnen die Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, die Sie benötigen.
Das Rundumsorglos-Paket für Ihr Elektrorad – ohne Selbstbeteiligung
Unser Rundumschutz Plus für neue Elektroräder ist ein Rundum-Sorglos-Paket ohne Selbstbeteiligung. ENRA übernimmt die Kosten bei Diebstahl, Raub, Teilediebstahl und Vandalismus, sowie auch für Reparaturen, die durch Unfall, unsachgemäße Handhabung, Konstruktions- und Materialfehler entstanden sind. Der Rundumschutz Plus-Tarif für Ihr neues Elektrofahrrad enthält zusätzlich zum Rundumschutz sogar den Verschleiß ab dem 7. Monat. Beispielsweise für den Akku, wenn dessen Kapazität unter 50 Prozent fällt. Der europaweite Pick-up-Service (24 H/7 Tage) ist sorgt im Notfall für schnelle Mobilität, und das auch im Urlaub.
Auch gebrauchte und refurbished Bikes sind bei uns willkommen
Für Nutzer von gebrauchten (älter als 6 Monate), refurbished oder Zweite-Hand-Elektrorädern, Fahrrädern oder Anhängern bieten wir den umfangreichen Rundumschutz. Er sichert Sie nicht nur gegen Diebstahl ab, sondern umfasst auch Akku- und Elektronikschäden sowie Schäden durch Unfälle. Der Pick-up-Service sichert Ihre Mobilität ab der ersten Reifenpanne und sorgt so für ein unbeschwertes Fahrvergnügen. Durch die enge Zusammenarbeit mit Fachhändlerinnen und -händlern erhalten Kundinnen und Kunden schnellen, professionellen Service, damit Ihr Elektrorad sicher, verkehrstüchtig und einsatzbereit bleibt.
Optimaler Schutz und professionelle Leistungen, die überzeugen
DIEBSTAHLSCHUTZ
- Diebstahl
- Teilediebstahl
- Vandalismus
- Rechtsberatung
PICK-UP-SERVICE
- Rücktransport
- 24/7-Hotline
- europaweit
REPARATURSCHUTZ
- Unfallschäden
- Pannenschäden
- Sturzschäden
TECHNIKSCHUTZ
- Akku-Defekt
- Elektronikschäden
RUNDUMSCHUTZ PLUS
- Verschleiß
- Verschleißteile
- Akkuverschleiß
Viele Fahrräder sind versicherbar
Bei ENRA lassen sich neben neuen und gebrauchten Elektrofahrrädern auch Lastenräder, Therapieräder und Fahrradanhänger versichern. Fragen hierzu können Sie gerne uns oder Ihren Fachhändler kontaktieren. Wir arbeiten eng mit Fahrradfachhändlerinnen und -händlern zusammen: Gute Beziehungen zum Fachhandel sind für uns der Schlüssel zu stabilen Kundenbindungen und hoher Zufriedenheit. Sie bringen Ihr Rad in die Werkstatt — die Händlerin oder der Händler wickelt den Schaden schnell und unbürokratisch mit ENRA ab, damit Sie rasch wieder mobil sind und das Fahrradfahren weiterhin genießen können.
Eine schnelle Reaktion im Schadensfall ist wichtig
Im Schadenfall reagiert ENRA schnell: Vier von fünf Fälle sind binnen zwei Tagen geregelt. Dabei gibt es keinen Zeitwertabzug bei Komplettverlust. Sie haben den Vorteil, dass wir im Falle eines Diebstahls den ursprünglichen gezahlten Kaufpreis Ihres E-Bikes, Fahrrads oder Fahrradanhängers erstatten.
ENRA GmbH, Novesiastr. 38, 41564 Kaarst, Tel.: +49 (0)2131/124 36 0, E-Mail: info@enra.eu, www.enra.eu
Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
weiterlesenMit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.
Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.
Junge Menschen unter 27 Jahren finden im Jungen ADFC engagierte Fahrradfans, mit denen sie sich austauschen, Aktionen planen, netzwerken und gemeinsam Spaß haben können.
Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.
weiterlesenWie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.
weiterlesenDie Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
weiterlesenJa. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
weiterlesenMit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
weiterlesen