Am 12.09.2022 aufgestelltes Geisterrad

Am 12.09.2022 aufgestelltes Geisterrad © ADFC Potsdam | A.D.Schultze

Fahrradunfälle in Potsdam mit tödlichem Ausgang - Geisterräder mahnen

Es gab Ende Juli wieder einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang. Die Chronik der tödlichen Radunfälle spricht für sich. Jeder Verkehrstote ist einer zu viel und Geisterräder mahnen alle Verkehrsteilnehmer zu mehr Vorsicht und Rücksichtnahme.

Verkehrsunfälle mit tödlichem Ende für Radfahrende

Potsdamer Liste seit 2013:

  • Pappelallee 2013
  • Nauener Tor 2015
  • Charlottenstraße 2017
  • Konrad-Wolf-Allee 2017
  • Zeppelinstraße 2019
  • Rudolf-Breitscheid-Straße 2020
  • Heinrich-Mann-Allee 2020
  • Nuthedamm 2021
  • Luisenplatz 2022
  • Am Neuen Palais 2022

Schwierig für alle Beteiligten sind Unfälle, die mit einer schweren Verletzung enden. Auch nach weniger folgeschweren Unfällen ist es nicht selbstverständlich, dass die Opfer nach den Unfall vollständig genesen – sei es körperlich oder mental.

 

Pappelallee 2013

Am Morgen des 15. April  2013 fuhr eine 23 Jahre alte Radlerin auf dem Fahrradstreifen, der auf dem Fußweg verläuft und in beide Richtungen führt. Sie kollidierte in Höhe der August-Bonness-Straße mit einem abbiegenden LKW

Prozess nach tödlichem Radunfall Lkw-Fahrer muss sich vor Gericht verantworten - Potsdam - PNN

Nauener Tor 2015

Eine 19-jährige Radlerin fuhr am Mittag des 03.November 2015 von der Kurfürstenstraße in Richtung Hegelalle, als sie von einem LKW übersehen wurde, der in die Friedrich-Ebert-Straße rechts abbog.

Unfall am Nauener Tor in Potsdam: Schwerer Verkehrsunfall: 19-jährige Radfahrerin stirbt - Potsdam - PNN

Charlottenstraße 2017

Ein 72-jähriger Fahrradfahrer blieb am 11. Juli 2017 in den Straßenbahngleisen hängen und stürzte so stark, dass er ins Krankenhaus gebracht wurde. Zwei Tage danach starb er dort.

Konrad-Wolf-Allee 2017

Am Mittag des 22. September 2017 fuhr ein Radfahrer von der Konrad-Wolf-Alle Richtung Havel-Nuthe-Center. Er kollidierte mit der Straßenbahn und überlebte den Unfall nicht.

Polizeibericht für Potsdam: Zwei schwere Unfälle, ein toter Radfahrer - Potsdam - PNN

Zeppelinstraße 2019

Am 16. Dezember 2019geriet eine 73 Jahre alte Radfahrererin auf die Tramgleise und kollidierte mit der Tram. Sie wurde mehrere Meter mitgeschleift. Tage später im Krankenheis erliegt sie den Folgen des Unfalls.

76 Jahre alte Radfahrerin verstorben

Rudolf-Breitscheid-Straße 2020

In Höhe des Rathauses Babelsberg fuhr am 23. März 2020 ein LKW in Richtung Griebnitzsee. Dort kam es zum Unfall mit einem 44 Jahre alten Radfahrer, der dies nicht überlebte.

Polizei sucht Zeugen: 44-Jähriger stirbt bei Radunfall - Potsdam - PNN

Heinrich-Mann-Allee 2020

Am Bahnhof Rehbrücke kam es am 27. November 2020 zu einem Umfall zwischen einer Radlerin und einem Linienbus. Der Bus ist aus der dortigen Wendeschleife gefahren und kollidierte mit der Fahrradfahrerin. Sie überlebte den Unfall nicht.

Zusammenstoß mit Bus in Rehbrücke: Radfahrerin bei Unfall tödlich verletzt - Potsdam - PNN

Nuthedamm 2021

Im Industriegebiet Süd in Potsdam fuhr am 31. März 2021 gegen 11 Uhr ein 51-jähriger Fahrradfahrer die Straße am Buchhosrt, die weiter in den Nuthedamm führt. Ein LKW bog in ein Industriegelände rechts ab und übersah den Fahrradfahrenden, der noch am Unfallort seinen Verletzungen erlag.

Radfahrer stirbt nach Zusammenstoß mit LKW

Luisenplatz 2022

Die Fahrerin eines Kleintransporters hat am 10. April 2022 gegen beim Rechtsabbiegen auf der Schopenhauerstraße zur Allee nach Sanssouci einen Radfahrer erfasst. Dieser ist noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen erlegen.

Mahnwache am 16.04.2022

Am Neuen Palais 2022

Eine Autofahrerin ist auf der Straße Am Neuen Palais zwischen Park und Bahnhof Park Sanssouci auf die Gegenfahrbahn gekommen und hat einen Radfahrer erfasst. Der etwa 50-jährige überlebte diesen Unfall nicht.

MAZ vom 25.07.2022

 

Ist Fahrradfahren im Potsdamer Verkehr sicher?

Die Umfrage im Fahrradklimatest 2020 des ADFC ergibt eine unterdurchschnittliche Gesamtnote für Potsdam. Klar ist, dass sich ein ungutes Gefühl aber auch dann entwickeln kann, wenn bereits alle Möglichkeiten eines sicheren Verkehrs ausgeschöpft wurden. Verkehrstote sprechen jedoch für sich und gerade die Fahrradinfrastruktur muss hier die Sicherheit erhöhen.um die Folgen des Fehlverhaltens von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern so gering wie möglich zu halten. Darauf deuten die Meldungen hin, dass sich täglich mindestens ein Radunfall ereignet, mal durch Fremdverschulden, mal durch eigene Unachtsamkeit.

Radunfälle BB 2020

Um das Risiko von Radunfällen zu verringern, hegen wir einen Wunsch: Lasst uns besser für die eigene Sicherheit sorgen! Das bedeutet konzentriertes defensives Fahren und auch einmal auf ein klares Recht zu verzichten; denn was nutzt unser Recht am Ende, wenn wir zu Schaden, schlimmstenfalls zu Tode kommen?

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Geisterrad am Luisenplatz

Geisterrad am Luisenplatz

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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