Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Oberlandesgericht Düsseldorf ist Fahrradfreundlicher Arbeitgeber in Gold

Der ADFC NRW hat das Oberlandesgericht Düsseldorf als erstes Gericht bundesweit als Fahrradfreundlichen Arbeitgeber ausgezeichnet. Das Gericht erreichte direkt das Zertifikat in Gold.

Gruppe von neun Personen steht vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, in der Mitte wird das gerahmte Gold-Zertifikat „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" präsentiert, im Vordergrund stehen drei Fahrräder.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erhält das Gold-Zertifikat als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber vom ADFC NRW – als erstes Gericht bundesweit. © Oberlandesgericht Düsseldorf

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wurde am 16. Oktober 2025 vom ADFC Nordrhein-Westfalen als erster Justizstandort in Deutschland mit dem Zertifikat „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet. Das OLG Düsseldorf erreichte dabei den Gold-Standard – die höchste Auszeichnung.

Mit seinem Engagement setzt das Gericht das landesweite Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) vorbildlich um. Marc Zietan, im NRW-Landesvorstand zuständig für die Fahrradfreundlichen Arbeitgeber, sagt: „Unser Fahrradgesetz für NRW sieht vor, dass alle Landesbetriebe und Organe der Rechtspflege bis Ende 2026 barrierefreie, wettergeschützte Radabstellanlagen für einen Teil der Belegschaft schaffen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf zeigt mit seinem Einsatz für nachhaltige Mobilität, wie man Ziele in die Tat umsetzt.“

Was das Gericht auszeichnet

Nach den Standards des Fahrradfreundlichen Arbeitgebers bewertete die Jury mehrere Aspekte als herausragend:

  • Infrastruktur: Das OLG Düsseldorf bietet sichere, wettergeschützte und barrierefreie Stellplätze. Großzügige Umkleidekabinen mit Duschen ermöglichen den Beschäftigten, komfortabel mit dem Rad zur Arbeit zu kommen.
  • Fuhrpark und Koordination: Das Gericht hat Dienstfahrräder angeschafft, darunter ein Elektrofahrrad mit Wallbox. Ein Fahrradkoordinator sorgt dafür, dass das Thema dauerhaft Aufmerksamkeit erhält.
  • Engagement der Beschäftigten: Angehörige des Oberlandesgerichts nehmen seit mehreren Jahren mit einem eigenen Team an der Mobilitätskampagne „Stadtradeln“ teil. Zahlreiche Beschäftigte legen ihren Arbeitsweg regelmäßig per Rad zurück – manche bewältigen dabei Strecken bis zu 35 Kilometern.

Zertifizierte Arbeitgeber

Das EU-weite Siegel „Zertifizierter Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ vergibt der ADFC exklusiv in Deutschland. In Düsseldorf sind auch das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Uniklinik Düsseldorf und die Stadtwerke Düsseldorf „Fahrradfreundliche Arbeitgeber“. 

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