Mahnwache 25.03.2022 am Knoten Falckensteinstraße/Schlesische Straße

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25.03.2022: #VisionZero-Demo und Geisterrad-Mahnwache in Kreuzberg

Am 23.03.2022 verstarb ein 71-jähriger Radfahrer am Knoten Falckensteinstraße/Schlesische Straße an den Folgen einer Kollision mit dem Transporter eines 41-jährigen.

Im dritten Monat des Jahres 2022 betrauern wir bereits den dritten Menschen, der auf dem Fahrrad fahrend so schwer verletzt wurde, dass er am 23.03.2022 an den Folgen einer Kollision verstarb: Am 18.03.2022 vormittags befuhr ein 71-jähriger Radfahrer den Knoten Falckensteinstraße/Schlesische Straße, von Norden kommend. Im Kreuzungsbereich kollidierte er mit einem Transporter eines 41-Jährigen.

Mit einer #VisionZero-Fahrraddemonstration, einer Mahnwache und Kundgebungen gedachten der ADFC Berlin e.V. und Changing Cities e.V. des Radfahrers.

25.03.2022 (Freitag)
16:45 Uhr
Start der #VisionZero-Demo
ADFC-Velokiez, Möckernstraße 47, Kreuzberg

#VisionZero-Demo zum Unfallort Falckensteinstraße/Schlesische Straße

17:30 Uhr
Gedenken und Geisterrad-Aufstellung
am Unfallort Falckensteinstraße/Schlesische Straße in Kreuzberg
Koordinaten der Unfallstelle: 52.500099756/13.443961807

anschließend
Fortsetzung der #VisionZero-Demo zu SenUMVK

ca. 18:30 Uhr
Abschlusskundgebung
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK)
Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin

Der Unfallort

Die Kreuzung Falckensteinstraße/Schlesische Straße fällt, bezogen auf die Unfallzahlen, nicht auf. Aber in unmittelbarer Nähe befindet sich an der Oberbaumbrücke die Zählstelle mit den höchsten Zahlen für den Radverkehr; sehr dicht liegen zwei Unfallschwerpunkte – Schlesisches Tor und die Kreuzung Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Straße/Am Oberbaum. Sehr viele Radfahrende nutzen die Falckensteinstraße als Verbindung zwischen Oberbaumbrücke und Görlitzer Park / Kreuzberg / Neukölln – wie auch der Getötete. Schon wegen des starken Verkehrs lohnt sich ein genauerer Blick auf die Kreuzung.

  • Die Falckensteinstraße wird an dieser Stelle aktuell durch die Baustelle eines Gebäudes zweckentfremdet. Der Radverkehr wird in beiden Richtungen mit schlechter Sicht um die Baustelle herumgeführt.
  • Die Sicht auf die Fahrbahn ist auch wegen parkender Kraftfahrzeuge beeinträchtigt; durch die Baustelle wurde das noch schlechter.
  • Als Hilfe für die Querung der Schlesischen Straße könnte die (Bettel-)Ampel für den Fußverkehr dienen; aber die steht etwas versetzt und ist in Nord-Süd-Richtung kaum zu sehen.
  • Angesichts des starken Radverkehrs sind sowohl die Ausweitung der Ampel auf den Radverkehr als auch die Beschränkung des Verkehrs auf der Schlesischen Straße auf Tempo 30 angemessen.

Mit der #VisionZero-Demonstration brachte der ADFC das Geisterrad zum Unfallort. Mit der Fahrraddemonstration bekräftigte der ADFC Berlin die Zielsetzung des Mobilitätsgesetzes, dass sich keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden ereignen dürften und dass die Politik im Bund und im Land danach handeln müsse. Bereits beim Start am ADFC-Velokiez beteiligten sich 50 Radfahrende an der Demo.

Mahnwache und Aufstellung des Geisterrads

Bei der Mahnwache waren etwas mehr als 100 Personen anwesend. Dirk Schneidemesser (Changing Cities) wies in seiner Rede vor allem auf den starken Verkehr am Unfallort und in der Umgebung hin und leitete daraus die Notwendigkeit ab, die Übersichtlichkeit und den Schutz für die Radfahrenden zu verbessern. Wenn ein Kraftfahrer kurzzeitig unaufmerksam ist, hat er selten gravierende Folgen zu erwarten. Es dürfe aber nicht sein, dass Unaufmerksamkeit eines Radfahrers zu dessen Tode führe.

An die Gedenkrede schlossen sich einige Schweigeminuten an. Anschließend stellten Kerstin Leutloff (Changing Cities) und SuSanne Grittner (ADFC) das Geisterrad auf. Mit Blumen und Kerzen gaben die Anwesenden ihrer Trauer Ausdruck.

Zögern der Berliner Politik

Nach der Mahnwache wurde die #VisionZero-Demonstration weitergeführt zur Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK). An der Schlusskundgebung nahmen noch etwa 80 Radfahrende teil.

In ihrer Rede kritisierte SuSanne Grittner (ADFC) die Arbeit der Unfallkommission nach den letzten tödlichen Unfällen: Seit mehreren Monaten fehlt die Prüfung der Ursachen und der Umstände, zumindest fehlt die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse. Außerdem knüpfte sie an die Beschreibung der Unfallstelle durch Dirk Schneidemesser an und forderte als Sofortmaßnahme, dass die Fußgänger:innen-Ampel durch eine Baustellen-Ampel für den Radverkehr ergänzt werden solle. Im Pop-Up-Verfahren sollte dies zügig umzusetzen sein, in direkter Kopplung der Lichtzeichenanlage an die Fußgänger:innen-Ampel.

Nachtrag: Am 01.04.2022 wurden die Hinweise auf tödliche Unfälle und die Prüfungen durch die Unfallkommission aktualisiert.

Weitere Hinweise

Mit der Demonstration bekräftigt der ADFC Berlin die Zielsetzung des Mobilitätsgesetzes, dass sich keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden ereignen.

Nach ersten Medienberichten in der vergangenen Woche informierte die Polizeimeldung „Fahrradfahrer nach Verkehrsunfall verstorben“.

Bei dem Radfahrer handelt es sich um den dritten getöteten Radfahrenden in diesem Jahr.

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https://www.adfc.de/artikel/25032022-um-1645-uhr-visionzero-demo-und-geisterrad-mahnwache

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

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    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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