35 Jahre ADFC Schleswig-Holstein

Der ADFC Schleswig-Holstein wird heute 35 Jahre alt. Wir haben zu diesem Anlass einmal eine kleine Zeitreise zu den Anfängen zusammengestellt, die ihr hier lesen könnt.

In der ersten Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift Pett Man Sülm vom Frühjahr 1987 begrüßt der erste Vorsitzende, Willy Albert, die Leser mit dem Satz: „Nachdem … die letzten Hürden aus dem Weg geräumt werden konnten, wurde am 14.4.1987 in der PUMPE in Kiel der Bezirksverein Schleswig-Holstein des ADFC gegründet.“ 

Der ADFC wird also heute 35 Jahre alt. Und damit auch die Pett Man Sülm. Wir haben zu diesem Anlass das allererste Vorwort sowie einen Beitrag aus dem Jubiläumsheft  03/12, der einen Blick auf die Jahre 1996 bis 2000 wirft, digitalisiert. Auch in der Anfang Juni erscheinenden Pett Man Sülm wird es ein paar Stimmen von Weggefährten zu hören geben.

Viel Spaß bei der kleinen Zeitreise in die Geschichte des ADFC Schleswig-Holstein!

 

Editorial des 1. Vorsitzenden Willy Albert, Frühjahr 1987

Liebe Radlerinnen und Radler!

Nachdem in den letzten Wochen und Monaten die letzten Hürden aus dem Weg geräumt werden konnten, wurde am 14.4.1987 in der PUMPE in Kiel der Bezirksverein Schleswig-Holstein des ADFC gegründet. Ich möchte als 1. Vorsitzender alle Mitglieder des neuen Bezirksvereins an dieser Stlle herzliche willkommen heißen.

Der Anfang ist gemacht, und nun kann mit der Arbeit begonnen werden. Dafür können wir auf viele Aktionen der ehemaligen Ortsgruppe Kiel zurückgreifen. Ein Radtourenprogramm ist fertig, und zu weiteren Veranstaltungen kann im Rahmen dieses Rundschreibens (s.u.) eingeladen werden. Zum Generalverkehrsplan in Kiel haben wir uns geäußert und hoffen nun auf eine befruchtende Diskussion mit Ämtern und Parteien. Der ADFC hat sich in Kiel schon eine gute Stellung aufgebaut.

Der neugegründete Bezirksverein ist für ganz Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Hamburger Randgebietes verantwortlich und muß daher in die Fläche gehen. In Lübeck bestehen gute Voraussetzungen für die Gründung einer neuen Ortsgruppe. Auch Flensburg hat schon Interesse angemeldet. Der gesamte Vorstand tritt hier gerne mit Rat und Tat zu Seite. In die Fläche gehen heißt nicht nur, Ortsgruppen zu gründen, sondern daß überall im Lande sich Interessierte – ob Mitglied oder nicht – finden, die sich für die Interessen der Radlerinnen und Radler einsetzen.

Ein Bereich macht mir im Moment als Vorsitzendem Sorgen: der Sektor Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird im Sommer verwaisen. An dieser Stelle möchte ich Hubertus Bürgstein für seine bisher geleistete aufopferungsvolle Arbeit danken. Wer??? kann diese Lücke schließen? Ich würde mich freuen, wenn sich jemand dafür finden und bei mir melden könnte.

Die Arbeit beginnt und ich hoffe, alle Mitglieder und Interessierten bei einem unserer nächsten Treffen persönlich begrüßen zu können.

Willy Albert

 

Artikel aus dem Jubiläumsheft der Pett Man Sülm 03/2012

Rückblick auf die Jahre 1996 bis 2000:

Dietmar Kettler, damals Vorsitzender, erinnert sich

1996 als Claudia Schmid den Landesvorsitz an mich abgab, hatte der Verband die dirtte oder vierte Aktiven-„Generation“ erreicht und zugleich eine Größe und Aufgabenbreite, die ohne bezahlte Kräfte nicht mehr zu bewältigen war. Die Anfragen aus dem ganzen Land waren so zahlreich geworden, dass sie ehrenamtlich nicht mehr abzuarbeiten waren. Und die Zahl der landesverkehrspolitisch wichtigen Termine hatte so zugenommen, dass die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder, die im wesentlichen als Angestellte ihre Brötchen verdienten und aus dem ganzen Land kamen, sie nicht mehr in ausreichendem Maße wahrnehmen konnten. Wer will schon ständig einen halben Tag Urlaub nehmen, wer will schon jede Woche quer durchs ganze Land zu einem Ministeriumstermin, einer Gremiensitzung oder einer öffentlichen Anhörung anreisen? Ein Teil meiner Arbeit von 1996 bis 2000 lag daher darin, die längst notwendig gewordenen Professionalisierung voran zu treiben. 1998 verabschiedete die Landesregierung ein „Programm Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“. Die Ministerpräsidentin hatte zuvor die Losung ausgegeben, Schleswig-Holstein müsse „Fahrradland Nr. 1“ werden, und in Nordrhein-Westfalen gab es mindestens seit Anfang der neunziger Jahre ähnliche Bestrebungen. Der erste Entwurf für ein „Programm fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“ stammte aus der Feder von Ministerialbeamten und konnte vom ADFC nur als gänzlich unbrauchbar verrissen werden. Nach entsprechender Kritik gab das Verkehrsministerium einem privaten Planerbüro den Auftrag, das „Programm“ neu zu schreiben, und dieses hatte nichts Besseres zu tun, als einen Beauftragten nach Kiel in die Landesgeschäftsstelle des ADFC zu senden und zu hören, was man denn dort für Vorstellungen hatte. Er notierte fleißtig, was wir vorgaben, legte das Ergebnis dem Ministerium vor und dieses übernahm nahezu alles. Das „Programm Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“ von 1998 trägt daher bis heute in weiten Teilen meine Handschrift. Nur von der Umsetzung hat man sich weitgehend verabschiedet.

Neu gegründet wurde als Folge des „Programms“ das Landesweite Fahrradforum, das nach dem Vorbild des Kieler Fahrradforums Entscheidungsträger der Landesebene und Lobbyisten zusammen bringen sollte, um den Kenntnisstand voranzubringen. Die regelmäßigen Sitzungen waren mit Vor- und Nachbereitung anstrengend, aber lohnend: Es war erschreckend, auf welchem fachlichen Niveau die bezahlten Entscheidungsträger agierten. 2000 gab es eine erste Fachtagung „Radverkehr in Schleswig-Holstein.“ Sie war als jährlich durchzuführende Veranstaltung wesentlicher Bestandteil des „Programms Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“ im Handlungsfeld „Öffentlichkeitsarbeit und Wissensvermittlung“. Diese erste Veranstaltung setzte sich, wie in dem „Programm“ angestrebt, mit dem Alltagsradverkehr zu tun hatten und auch kaum „Fachtagung“ genannt werden können.

2000, als ich den Staffelstab weitergab, war auch „Bett & Bike“ kurz davor, eine Anschubfinanzierung vom hiesigen Wirtschaftsministerium zu bekommen, die die notwendige Professionalisierung sowohl des „Bett & Bike“-Projektes auf schleswig-holsteinischer Ebene als auch die des ADFC-Landesverbandes entscheidend voranbringen sollte. In anderen Ländern gab es „Bett & Bike“ schon länger – jeweils mit einer Anschubfinanzierung des Landes. Der längst unerlässlich gewordene Geschäftsführer konnte jedoch noch nicht sofort eingestellt werden.

Die vier Jahre Vorstand haben mir so viel Arbeit beschert, dass man sie nur als Freiberufler leisten konnte oder als Rentner hätte leisten können. Aber ich habe zahlreiche Qualitätsstandards im Landesverband und in den Landesministerien setzen können. Auch aus zeitlichem Abstand betrachtet bin ich froh darüber.

Dietmar Kettler

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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