der ADFC Kreisverband Kleve

Bis zum 21.04.2024 Mitgliedschaft zum Sonderpreis !

Einstiegsmitgliedschaft ein Jahr für 19,00 €   Mehr Information

 



 

Der ADFC- KV-Kleve besteht aus vier Gliederungen und einer Stadtgruppe: 

Kevelaer  Gruppe, die seit 2022 aktiv in Kevelaer und Umgebung die Interessen der Radlerinnen und Radler vertritt.

Nordkreis   Gliederung, die den zentralen Bereich Kleve und Umland vertritt. Die Touren starten überwiegend in Kleve am Bahnhof oder am Hanselädchen in Grieth.

Mittelkreis  Gliederung, die weiträumig die Orte Kevelaer, Uedem, Weeze und das dazugehörige Umfeld umfasst;
Ausgangspunkt der Touren ist Weeze. 

Gelderland  Gliederung aus Geldern und Umgebung, die schon weit vor der Gründung des Kreisverbandes bestand und sich deshalb namentlich abhebt. Am ersten Samstag des Monats, von März bis November, ist der Drachenbrunnen auf dem Gelderner Marktplatz, mit wenigen Ausnahmen Startpunkt der Touren.

Emmerich / Rees  Gliederung im nordöstlichen Bereich des Kreises, die zwar zahlreiche, aber nur 
wenige aktive Mitglieder hat. Wer sich hier einbringen möchte, ist herzlich willkommen, auch die andere Seite
des Rheins zu präsentieren.


Generell:

Was alle Aktiven verbindet, ist der Spaß am gemeinsamen Fahrradfahren,
das Ausarbeiten der Routen und nicht zuletzt anderen Radlern die Vielseitigkeit der Landschaft in der Region zu präsentieren. Auch bei der Planung der Strecken wird darauf geachtet, dass kein Stress, oder Überforderung der Teilnehmer*innen aufkommen kann. Die Routen sind im Rahmen der Möglichkeiten autofrei gewählt, beinhalten nicht viel Gelände und die Streckenlänge ist dem zur Verfügung stehendem Zeitrahmen angepasst. Wichtig sind auch Pausen und deren Planung. Wo eingekehrt wird, ist in der Regel schon vorher festgelegt; die unterschiedlichen Coronaregeln und auch daraus entstehende Vorgaben sind zur Zeit noch bestimmend.

Zielgruppe:

Die Teilnahme an den Fahrradtouren ist für alle Altersgruppen geeignet.
Herzlich willkommen sind auch die ohne elektrische Unterstützung; vorausgesetzt dass sie sich zutrauen, eine Wegstrecke von 25-50 km, bei Tagestouren bis 100 km, bei einem Durchschnitt von 15-18 kmH, ohne Probleme zu bewältigen.

Kosten:

Kostenlos ist die Teilnahme nur für ADFC-Mitglieder.
Nichtmitglieder zahlen einen Kostenbeitrag von 3,00€ pro Person und Tour.
Zusätzlich entstehende Auslagen für Bus-, Fähr- und Bahnfahrten oder Eintrittsgelder werden auf die Teilnehmer anteilig umgelegt.

Anmeldung zur Tour

Anmeldungen zur Teilnahme an den Touren sind verbindlich. Der angegebene Anmeldezeitraum sollte unbedingt eingehalten werden. Dies schafft auch die nötige Planungssicherheit bei Einkehr und Pausen während der Tour.

Verkehrssicherheit und allgemeine Regeln

Ein verkehrstüchtiges Fahrrad ist zwingend Voraussetzung  
und muß auch in einem guten Zustand sein. Pannen können immer mal vorkommen und in  der Regel sind sofort Helfer zur Stelle; trotzdem sollte man Werk- und Flickzeug, evtl. auch einen Ersatzschlauch mitführen.

Jeder Teilnehmer muß vor Antritt der Tour abwägen, ob seine Kondition ausreicht,
die geplante Strecke zu bewältigen und ob er in der Lage ist, das durchschnittlicheTempo einzuhalten. Wer ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung fährt, sollte sich über die Reichweite des Akku genau im Klaren
sein und wenn nötig einen Ersatz mitführen. 

Den Fahrradhelm zu tragen hat sich durchgesetzt und ist Standard geworden.
Es ist aber keine Pflicht und wird allen Teilnehmer*innen selbst überlassen, ob Helm getragen wird oder nicht. Die Prävention für den Fall eines  Sturzes ist allerdings unbestritten.

Alle Teilnehmer haben während der Tour die Regeln der StVO. zu beachten
Jede*r ist für sich selbst verantwortlich und ein Anspruch gegenüber dem ADFC erwächst aus der Teilnahme an den Touren, bei Unfällen oder Beschädigungen nicht.

Rücksichtnahme in der Gruppe sollte selbstverständlich sein.
Elektrisch unterstützt ist man sicherlich bei Anstiegen und starkem Gegenwind im Vorteil, sollte aber nicht ständig vorgeführt werden; das Ziel erreichen letztlich alle zum gleichen Zeitpunkt.

Anordnungen der Tourenleiter*innen und der Helfer*innen sind bitte ernstzunehmen;
man kennt die erprobten Routen und man hat sich ausgiebig damit befasst. Daher sind "Abkürzungsvorschläge" und "schönere Strecken" während der Tour, genauso wenig erwünscht wie permanentes Nörgeln und das Überholen der Tourenleiter*innen. Die Routen sind für Gruppen geplant und so werden sie auch abgefahren; nicht zuletzt steht die Sicherheit dabei immer im Vordergrund. 

https://www.adfc.de/artikel/adfc-im-kreis-kleve

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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