ADFC-Fahrradsternfahrt auf der Autobahn

ADFC-Sternfahrt auf der Autobahn © Dirk Deckbar

Wissenswertes zur ADFC-Fahrradsternfahrt 2023

 

Alle aufs Rad! Die ADFC-Sternfahrt ist das Fahrradhighlight des Jahres in Berlin und der ganzen Region.

 

Sei auch Du dabei! Hier findest du alle Routeninfos und Antworten zu wichtigen Fragen.

 

Neuigkeiten

  • Gibt es etwas Neues 2023?

    Wir haben die Zahl der Treffpunkte deutlich reduziert. Dadurch führen die Routen länger über breite Straßen. Bitte informiere dich auf der Routengrafik oder in der interaktiven Karte über Zustiegspunkte. Wie ihr euch unterwegs zwischen zwei Treffpunkten anschließen könnt, erklärt die nächste Frage.

  • Wie funktioniert das Einsteigen unterwegs?

    Grundsätzlich empfehlen wir, eine Viertelstunde vor Abfahrt am Treffpunkt zu sein. Wenn du zwischen zwei Treffpunkten zur Demo stoßen möchtest, mittle gerne die Zeitangaben. Vor Ort kannst du mit der App Critical Maps sehen, wo sich die Demo befindet und wann sie bei dir ankommt.

    Wichtig: Einsteigen ist nur bis zum letzten Zustiegspunkt vor den Autobahnabschnitten möglich! Komm also spätestens zum Bahnhof Wannsee oder zum Treptower Park, Blaschkoalle oder Alt-Tempelhof.

  • Was hat sich sonst an der Strecke geändert?

    Nachträgliche Routen-Änderungen zum Beispiel aufgrund von Baustellen ergänzen wir hier. Bitte informiere dich einige Tage vor der Sternfahrt - dann bieten wir auch gpx-Tracks zum Download an.

  • Gibt es eine Route für Kinder?

    Ja! Dieses Jahr gibt es zwei Routen für die Jüngsten, Startpunkt ist bei der Jannowitzbrücke oder am Heidelberger Platz.

  • Was muss ich beachten, wenn ich mit Zug oder S-Bahn anreise?

    Aktuell keine besonderen Hinweise (Stand Februar 2023).

Die insgesamt 20 Routen haben eine Länge von zusammen 1000 Kilometern.
Nach und nach vereinigen sie sich und gemeinsam können wir mit dem Fahrrad sogar über die eigens freigegebene Autobahn rollen.
Ziel ist nachmittags der Große Stern.

Zubringer

  • Gibt es wieder eine Tour zur Anreise nach Frankfurt (Oder)?

    Die Anfahrt zu den Startpunkten erfolgt eigenverantwortlich. Bitte informiert euch über aktuelle Einschränkungen des Zugverkehrs.

  • Gibt es ab Szczecin (Polen), Leipzig oder Dessau eine Nachttour?

    Zu den beliebten Nachttouren reisen sportliche Menschen aus Berlin und dem ganzen Bundesgebiet schon tags zuvor an. Zubringer-Touren zur Demonstration werden als geführte Radtouren angeboten ohne Polizei. Lediglich die Expressroute ab Frankfurt (Oder) ist Teil der angemeldeten Demonstration. Erfahrene Tour-Guides begleiten die Gruppe. Eine ausreichende Kondition und gute Beleuchtung für die Nachttouren wird vorausgesetzt. Für Versorgung unterwegs und Anreise ist jede:r selbst verantwortlich.

Autobahn

  • Darf ich mit dem Fahrrad auf der Autobahn fahren?

    Ja. Die für die Sternfahrt freigegebenen Autobahnabschnitte sind jedoch nur im Rahmen der Demonstration mit dem Fahrrad zu befahren. Ein Mitfahren ist möglich, wenn man zu einem der “veröffentlichten Treffpunkte”: kommt und sich dort in die Demonstration einreiht.

    Die im Rahmen der Sternfahrt befahrenen Autobahnabschnitte sind während der Demonstration in beiden Richtungen für den Kfz-Verkehr gesperrt, dürfen von den Radfahrenden jedoch nur in der Fahrtrichtung der Demonstration befahren werden. Die Sperrung dauert etwa ein bis zwei Stunden – je nach Teilnehmendenzahl.

    Die Autobahnabschnitte der AVUS und des Südrings sind voraussichtlich zwischen 12:30 Uhr und 14:00 Uhr für den Kfz-Verkehr gesperrt. Wenn viele Radfahrende an der Sternfahrt teilnehmen, kann die Sperrung auch länger andauern.

  • Die Nutzung der Autobahnabschnitte im Rahmen der Sternfahrt ist doch kein Problem, oder?

    Doch. Es gab Jahre, in denen die Nutzung der Autobahnabschnitte erstritten werden musste. Während Radfahrende sich das ganze Jahr über die wenigen Fahrradstraßen mit den Kfz-Fahrenden teilen müssen, bleiben Autobahnen dem motorisierten Verkehr vorbehalten. Einmal im Jahr wollen wir unser Versammlunsgrecht nutzen und genau dort für bessere Bedingungen für den Radverkehr kämpfen und uns den Platz nehmen, der sonst nur den Autos vorbehalten ist.

  • Welche Autobahnen und Straßen sind betroffen bzw. gesperrt und wo finde ich weitere Informationen?

    Aktuelle Infos gibt es bei der Verkehrsinformationszentrale Berlin

    - A 100 (Südring) zwischen Oberlandstraße und AD Funkturm (ca. 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr)
    - A 115 (AVUS) zwischen Kreuz Zehlendorf und AD Funkturm (ca. 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr).

    Vor den Autobahnen, d.h. vor ca. 12:30 Uhr sind die Durchfahrtzeiten der Demonstration nicht langanhaltend, im Bereich der Havelchaussee und in Kreuzberg/Neukölln sind Behinderungen des sonstigen Verkehrs nicht ausgeschlossen.

    Auf der folgenden Strecke kann es bis zu 2 Stunden dauern, ca. 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr:

    - Abfahrt AVUS (A 115), Funkturm/ICC, Messedamm, Kaiserdamm, Bismarckstraße, Ernst-Reuter-Platz … Großer Stern … Brandenburger Tor

    Ein Befahren und Queren dieser Strecken ist für andere Verkehrsteilnehmende nicht möglich!

    Bitte beachtet auch weitere Verkehrsbeeinträchtigungen:

    - Schlösserlauf Potsdam & Triathlon Treptower Park

Die Übersichtskarte aller Routen wird regelmäßig aktualisiert. Bitte informiere dich wenige Tage vor der ADFC Sternfahrt nochmal hier über Routenänderungen!

Verkehrssicherheit

  • Was muss ich beim Fahren in großen Gruppen beachten?

    Fahrt bitte auf der rechten Fahrbahn, vorausschauend, mit genügend Abstand und versucht abrupte Bremsungen zu vermeiden. Order:innen sorgen vor Ort dafür, dass alle entspannt und sicher am Ziel ankommen. Unterstütze uns gerne und werde Teil des Teams!

  • Muss ich einen Fahrradhelm tragen?

    Nein, dafür gibt es weder im normalen Straßenverkehr noch während der Demonstration eine Pflicht.

  • Darf ich einen Fahrradhelm tragen?

    Wann immer Du möchtest ;-)
    Legt man allerdings die Hinweise der Brandenburger Versammlungsbehörde aus dem Jahr 2016 eng aus, könnte das Tragen eines Fahrradhelms sogar problematisch sein:
    “Hinweise zur Durchführung von Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel: … B. erlaubte und verbotene Gegenstände … 10. § 17a Absatz 1 VersG verbietet, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzügen Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen (z.B. Sturzhelme, Schutzschilde, Protektoren u.ä.).” :-)

Werde Teil des Teams!

Mehr als 250 Helfer:innen sind am 4. Juni ehrenamtlich im Einsatz, um die ADFC Sternfahrt zu ermöglichen. Sei auch Du Teil des Teams und melde dich hier an!

Du möchtest Teil des Ordner:innen-Teams werden? Dann melde dich hier an!

Andere Verkehrsmittel

Historie

Sternfahrt 2023

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 220.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 400 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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