50.000 setzten bei der ADFC-Sternfahrt ein Zeichen für die „Radvolution“ und forderten mehr Recht fürs Rad

50.000 setzten bei der ADFC-Sternfahrt ein Zeichen für die „Radvolution“ und forderten mehr Recht fürs Rad © ADFC / Deckbar

ADFC-Sternfahrt #Radvolution: Zehntausende fordern mehr Recht fürs Rad

 

Heute große ADFC-Sternfahrt im Zeichen der „Radvolution“: Zehntausende fordern mehr Recht fürs Rad

 

Unter dem Motto „Mehr Recht fürs Rad – Viva la Radvolution!“ ruft der Fahrradclub ADFC heute zu einer großen Fahrradsternfahrt in der Hauptstadt auf. Zehntausende Radfahrerinnen und Radfahrer werden in Berlin erwartet. Der ADFC setzt damit einen ersten Höhepunkt seiner Kampagne „Radvolution“. Erreichen will der Fahrradclub damit eine große Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die Gleichstellung aller Verkehrsmittel und eine konsequent fahrradfreundliche Gestaltung von Städten und Gemeinden. Das aktuelle Gesetz hemmt den Ausbau der Radwegenetze und verhindert lebenswerte Quartiere.    

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Minister Wissing hat sich vorgenommen, Deutschland bis 2030 zum Fahrradland zu machen – mit flächendeckenden Radwegenetzen und attraktiven Bedingungen zum Fahrradfahren für alle. Super! Der Fehler ist nur: Das deutsche Straßenverkehrsgesetz verhindert den dafür notwendigen Schnell-Ausbau der Radwegenetze.  Bisher kann man einen Radweg nur einrichten, wenn es schon Tote und Verletzte gegeben hat. Das ist völlig kontraproduktiv. Man muss einen Radweg auch anlegen können, um die klaffenden Lücken überall in den Radwegenetzen zu schließen, damit Menschen sicher und komfortabel von A nach B kommen können. Und Kommunen brauchen die Möglichkeit, ohne Bürokratiemonster Zebrastreifen, Tempo 30 und verkehrsberuhigte Bereiche einzurichten. Dafür brauchen wir eine grundlegende Neuausrichtung des StVG – und keine Feigenblattreform, wie sie im Ministerium derzeit diskutiert wird. Wir fordern vom Bundesverkehrsminister, den Klimaschutz und die nachhaltige Stadtentwicklung als gleichrangige Ziele in das StVG aufzunehmen und damit die Weichen für das Fahrradland Deutschland endlich richtig zu stellen.“    

Eberhard Brodhage, Vorsitzender des ADFC Berlin, ergänzt mit Blick auf die Hauptstadt: „Es dauert Jahre, bis in Berlin Radwege eingerichtet oder Tempo 30-Zonen umgesetzt werden. Der Grund sind aufwendige und komplizierte Prüfverfahren, die durch das Straßenverkehrsgesetz vorgegeben werden. Bisher stehen da nur zwei Ziele: dass der Kfz-Verkehr fließen und sicher sein muss. Doch Berlins Straßen werden voller, und Berlin wird durch den Klimawandel immer heißer. Deshalb brauchen wir nicht noch mehr Autos, sondern menschen- und fahrradfreundlichen Verkehr und Platz für nachhaltige Stadtentwicklung als Ziele im Straßenverkehrsgesetz. Konkret behindert die jetzige Version, dass Schulstraßen eingerichtet werden, um Kinder auf dem Weg zur Schule zu schützen. Es behindert auch, dass Fahrradstraßen durch Modalfilter vor dem Kfz-Durchgangsverkehr bewahrt werden. Es erschwert die Einrichtung von Fahrradwegen und von verkehrsberuhigten Kiezen. Wir haben in Berlin ein fantastisches Mobilitätsgesetz. Jetzt muss das Radnetz ausgerollt und nicht durch das Straßenverkehrsgesetz behindert werden. Berlin hat sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ angeschlossen, in der mehr als 760 Städte und Gemeinde mitmachen. Alle zusammen fordern sie, dass Städte selber entscheiden können, wie sie Verkehr gestalten, um die Mobilitäts- und Verkehrswende voranzubringen. Genau das brauchen wir für Berlin.“

Großer Stern weithin sichtbar zur Radvolution beflaggt

Alle Routen der Sternfahrt werden mit großen Radvolutions-Fahnen des ADFC geschmückt – insbesondere der Ankunftsort am Großen Stern. Auf dem begleitenden Umweltfestival wird ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters die Hintergründe der Kampagne erläutern. Im Zentrum steht die Modernisierung des veralteten Straßenverkehrsrechts, das in seiner jetzigen Form die Verkehrswende ausbremst. Radfahrstreifen, verkehrsberuhigte Bereiche, Zebrastreifen oder Tempo 30-Zonen werden vom Gesetz als Beschränkung des Kfz-Verkehrs aufgefasst und können nur unter ganz besonderen Umständen und mit enormem bürokratischen Aufwand eingerichtet werden. Das muss sich nach Auffassung des ADFC, der Verkehrsministerkonferenz, Hunderter Kommunen und vieler anderer Verbände dringend ändern.

69 Orte, 1.000 Kilometer, Zehntausende auf dem Rad

Die Gesamtstrecke der ADFC-Sternfahrt ist über 1.000 Kilometer lang. Erwartet werden Zehntausende auf dem Rad. Einsteigen kann man an 69 Orten in Brandenburg und in Berlin. Mehrere Gruppen fahren sogar über Nacht oder auf Mehrtagestouren nach Berlin, unter anderem aus Osnabrück, Leipzig, Dessau, Stettin und Frankfurt / Oder. Besonderes Highlight sind die zwei Kinderrouten ab Bahnhof Jannowitzbrücke und dem Heidelberger Platz. Etwa ein Drittel der Teilnehmenden werden in Wannsee zusammentreffen und mit spektakulären Eindrücken über die berühmte AVUS nach Norden fahren. Die anderen Routen treffen sich an der A100 und fahren gemeinsam über den eigens für den Radverkehr freigegebenen Südring. Höhepunkt ist die gemeinsame Ehrenrunde mit Klingelkonzert ab 14 Uhr rund um die ikonische Siegessäule. Danach trifft man sich entspannt beim Umweltfestival nahe dem Brandenburger Tor. Alle Routen gibt es auf www.berlin.adfc.de/sternfahrt.  

Hinweise an (Foto-)Redaktionen: ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Petersund Eberhard Brodhage, Vorstand des ADFC Berlin, stehen ab 14.45 Uhr am Großen Stern (Verkehrsinsel am westlichen Abzweig Straße des 17. Juni) für Fotos und Interviews zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zur besseren Koordination unter presse [at] adfc.de an. Auf der Bühne des Umweltfestivals spricht Rebecca Peters ab 15.30 Uhr. Nach der Veranstaltung finden Sie Pressefotos in der Foto-Cloud des ADFC Berlin. Die geschätzte Zahl der Teilnehmenden erfahren Sie telefonisch ab ca. 15 Uhr bei den unten angegebenen Kontakten. Diese Pressemitteilung wird sowohl vom ADFC-Bundesverband als auch vom ADFC Berlin versendet. Eventuelle Dopplungen bitten wir zu entschuldigen.     

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Kontakt ADFC-Bundesverband

Pressesprecherin Stephanie Krone

Pressereferent Johannes Wallat

Telefon: 030-209 14 98-65

Mobil vor Ort: 0160-915 64 746

E-Mail: presse [at] adfc.de

Kontakt ADFC Berlin

Pressesprecher Karl Grünberg

Telefon: 030-44 84 724

Mobil vor Ort: 0151-413 60 030

E-Mail: presse [at] adfc-berlin.de

 

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50.000 forderten bei der ADFC-Sternfahrt mehr Recht fürs Rad

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ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters bei der Kidical Mass

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ADFC-Sternfahrt in Berlin

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https://www.adfc.de/artikel/adfc-sternfahrt-radvolution-zehntausende-fordern-mehr-recht-fuers-rad

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 220.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 400 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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