Mit dem Rad zur Abeit 2022 - die Mitmachaktion von ADFC und AOK © ADFC / AOK

ADFC und AOK starten Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“

Fahrradpendeln mit Zusatzmotivation / ADFC und AOK starten Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“

Gesundheit, Spaß, Klima, Geldbeutel – es gibt viele gute Gründe, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Für eine Zusatzmotivation sorgt jetzt die Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ vom Fahrradclub ADFC und der AOK. Berufstätige können ab 1. Mai wieder Kilometer sammeln, Teams bilden und an Gewinnspielen teilnehmen. Die bundesweite Aktion gibt es schon zum 21. Mal. Clever: Auch wer im Homeoffice arbeitet, kann mitmachen.

ADFC-Bundesvorstand Christian Tänzler sagt:„Was gibt es Besseres, als morgens schon eine Frischluft- und Bewegungseinheit erlebt zu haben, bevor es an den Arbeitsplatz geht. Und inmitten der Klima- und Energiekrise entfaltet das Radfahren ja gerade erst sein richtiges Problemlösungs-Potenzial. Gut auch, dass immer mehr fahrradfreundliche Arbeitgeber dieses Potenzial erkannt haben, und ihrer Belegschaft das Fahrradpendeln erleichtern. Wir freuen uns sehr, mit der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ wieder Hunderttausende Berufstätige zu motivieren, eine clevere Alternative zum Auto auszuprobieren. Von der Politik wünschen wir uns dazu mehr Tempo beim Ausbau der Radinfrastruktur in Städten und Dörfern. Denn damit immer mehr Menschen das Auto stehen lassen, darf das Radfahren keine Mutprobe sein. Fahrrad und E-Bike haben das Potenzial, in Kombination mit gut ausgebautem Nahverkehr die neuen Standard-Pendlerfahrzeuge zu werden. Nutzen wir gemeinsam diese Chance!“

20 Tage Kilometer sammeln

Berufstätige können sich ab sofort auf www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de für die Aktion von ADFC und AOK registrieren. Wer mag, kann einem Team beim Arbeitgeber oder einer privaten Gruppe beitreten, um sich gegenseitig zu motivieren. Ziel ist, im Aktionszeitraum vom 1. Mai bis zum 31. August an mindestens 20 Tagen mit dem Rad zur Arbeit zu fahren und dabei Kilometer zu sammeln. Auch Strecken rund ums Homeoffice zählen. Wer sich für das Gewinnspiel anmeldet, kann außerdem tolle Preise gewinnen: Fahrräder, Zubehör und vieles mehr.

Angebote für Fahrradfreundliche Arbeitgeber

Ein besonderer Schwerpunkt der Aktion ist in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit dem ADFC-Projekt „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“. Über 200 Unternehmen und Behörden haben schon auf den Fahrradtrend reagiert und sich vom ADFC als fahrradfreundliche Arbeitgeber zertifizieren lassen. Auf der Aktionswebsite www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de gibt der Fahrradclub interessierten Betrieben praktische Tipps, wie sie ihre Belegschaft für das gesunde Fahrradpendeln begeistern können. Am 18. Mai können Unternehmen, die fahrradfreundlich werden wollen, an einem kostenlosen Online-Seminar teilnehmen.

Hintergrund zu „Mit dem Rad zur Arbeit“

Mit der gemeinsamen Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ haben ADFC und AOK seit 2001 Millionen Menschen auf das Rad gebracht. Jedes Jahr beteiligen sich rund eine Viertelmillion Menschen an der Aktion – und legen dabei rund 50 Millionen Kilometer auf dem Rad zurück.

Hintergrund zum Fahrradpendeln

Viele Menschen haben den Wunsch, öfter mit dem Rad zu fahren. Das zeigt der kürzlich erschienene Fahrrad-Monitor 2021 des Bundesverkehrsministeriums. Dort heißt es: „Das Rad hat im Verkehrsmittelvergleich das höchste Wachstumspotenzial. In Zukunft wollen 41 Prozent der Menschen im Alter zwischen 14 und 69 Jahren häufiger Rad fahren.“ Nach den Wünschen zur Förderung des Fahrradpendelns gefragt, nennen 42 Prozent der Berufstätigen „finanzielle Zuschüsse rund um das Radfahren“, 39 Prozent „besser ausgebaute Radwege“ und 36 Prozent „sichere Fahrradstellplätze einrichten“.

Hinweis an Redaktionen: Diese Pressemitteilung mit Themenfotos und dem Kampagnenmotiv finden Sie in unserem Pressebereich. Alle Informationen zur Aktion gibt es auf www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de. Einen kostenlosen Selbstcheck für Arbeitgeber bietet der ADFC auf www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de.
 

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Mit dem Rad zur Abeit 2022 - die Mitmachaktion von ADFC und AOK

Mit dem Rad zur Arbeit 2022 - die Mitmachaktion von ADFC und AOK

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ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021

ADFC-Bundesvorstand Christian Tänzler

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https://www.adfc.de/artikel/adfc-und-aok-starten-aktion-mit-dem-rad-zur-arbeit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

    Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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