Appell an OB Thomas Eiskirch

Sofortmaßnahmen für sicheren Radverkehr jetzt umsetzen.

Nachdem im Oktober ein Radfahrer im Baustellenbereich der Alleestraße verunglückt ist, wenden sich ADFC Bochum, die Radwende Bochum, der Radentscheid Bochum und VCD Bochum - Gelsenkirchen - Herne in einem gemeinsamen Brief an OB Thomas Eiskirch.

Sie fordern den Oberbürgermeister auf, sich dafür einzusetzen, einige der bekannten Gefahrenstellen in der Stadt zu entschärfen und für Radfahrer:innen sicherer zu machen. Der tödliche Unfall auf der Alleestraße ereignete sich an einer Stelle, die seit langem als problematisch bekannt war. Hinzu kommt ein Beinahe-Unfall eines Jugendlichen auf der Wittener Straße, bei dem nur durch die schnelle Reaktion einer Autofahrerin Schlimmeres verhindert wurde.

"Wir haben genug von Anfragen an die Verwaltung und Ortsterminen mit Politiker:innen, nach denen nichts Konkretes passiert", so Karl-Heinz Hüsing von der Radwende.

Bernhard Raeder vom ADFC unterstellt der Verwaltung keine Tatenlosigkeit, für ihn markiert der tödliche Unfall an der Alleestraße aber so etwas wie eine Zeitenwende: "Ab sofort muss die Sicherung von Leben und Gesundheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer stärker als zuvor das Handeln der Verantwortlichen bestimmen. Dieses Handeln muss sichtbar und spürbar sein."

ADFC, Radentscheid, Radwende und VCD setzen darauf, dass OB Eiskirch angesichts der schweren Unfälle genauso betroffen ist und sich als Leiter der Verwaltung dafür einsetzt, dass mit Markierungen, Reparaturen und ähnlichen kleineren Maßnahmen die Sicherheit an vielen Stellen jetzt zügig verbessert wird, bevor weitere Unfälle passieren.

Die Radverbände legen ihrem Brief eine Liste mit 14 Sofortmaßnahmen (s.u.) bei, die in den nächsten Monaten umgesetzt werden könnten, unter anderem die Sicherung der restlichen alten Straßenbahnschienen im Stadtgebiet durch Vergießen mit Asphalt und zum Beispiel die Beseitigung von Engstellen auf der Dorstener Straße.
 

Hier geht es zum Schreiben an den OB.

Diese Sofortmaßnahmen sollten in den nächsten Monaten umgesetzt werden:

  • Entschärfung von Unfallorten der letzten Jahre (z.B. Kreuzungsbereich Sodinger Straße/Castroper Hellweg durch Einrichtung einer Aufstellfläche)
  • Beseitigung der Gefahrenstelle an der Wittener Straße 101 durch Einrichtung eines provisorischen Fahrradstreifens
  • Beseitigung der Engstelle auf der Dorstener Straße ( an der Gustavstraße)
  • Alle Unfälle, die zu schweren Verletzungen eines:r Radfahrer:in führt, sollen zukünftig transparent auf den Beitrag unfallbegünstigender Infrastruktur überprüft werden.
  • Einrichtung eines provisorischen Fahrradstreifens auf der Dorstener Straße von der Poststraße bis Stadtgrenze Herne zur Entschärfung der unfallträchtigen Engstelle Ecke Poststraße
  • Einrichtung eines provisorischen Fahrradstreifens auf der Fahrbahn auf der Wittener Straße zwischen Universitätsstraße und Alter Wittener Straße zur Entschärfung der Engstellen auf dem bisher kombinierten Rad-/Fußwegs
  • Überarbeitung der neuen erhöhten Querbalken auf der Springorumtrasse
  • Überprüfung und Anpassung der nicht ruckelfreien Übergänge von Radwegen zu Straßen (z.B. fehlende Überleitung am Werner Hellweg/Am Koppstück vo dem Tunnel oder fehlende Bordsteinabsenkungen bei der Querung Königsallee/Sheffieldring)
  • Beseitigung der fehlenden Linksabbiegemöglichkeit zum Hauptbahnhof in die Ferdinandstraße aus Richtung Düppelstraße. Die 2020 neu angebrachten offiziellen Radwegweiser weisen den direkten Weg zum Hbf.
  • Durchsetzung des Durchfahrverbots in der Innenstadt, z. B. mit Hilfe schwenkbaren oder versenkbaren Pollern.
  • Sicherung aller unbenutzten Straßenbahnschienen durch sicheres Vergießen sowie Maßnahmen zur Risikominimierung bei genutzten Gleiskörpern.
  • Dokumentation und schnellstmögliche Beseitigung der teilweise massiven Schäden (Wurzelschäden, Schlaglöcher etc.) auf Radwegen.
  • Zeitnahe Reinigung aller Radwege bei Laub- und Schneefall
  • Konsequente Durchsetzung von Park- und Halteverboten auf Fuß- und Radwegen
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https://www.adfc.de/artikel/appell-an-ob-thomas-eiskirch

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

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  • Wo finde ich die nächste ADFC-Vertretung in meiner Nähe und wie kann ich mitmachen?

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    Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.

    Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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