Die „neue Fossilienweg-Debatte“

Der Fossilienweg ist eine beliebte Rad- und Fuß-Verbindung in Mülheim-Broich. Das Potenzial einer alltagstauglichen Verbindung nach Saarn und weiter Richtung Kettwig, Ratingen und Düsseldorf ist groß.

Stadtverwaltung, viele Parteien und auch der ADFC wünschen sich einen alltagstauglichen Ausbau der Route durch Asphaltierung. Dies ist aber nicht unumstritten, daher wollen wir hier gerne den aktuellen Diskussionsstand zusammenfassen und unsere Haltung als ADFC bekräftigen, unsere Sprecherin Gudrun Fürtges schreibt in der aktuellen Rad im Pott:

Das Thema „Versiegelung durch Radwege“ ist in der Mülheimer Lokalpolitik aktuell: Verschiedene Anträge an Bezirksvertretung und Ratsausschüsse sowie Leserbriefe und Kommentare in den Medien wenden sich gegen eine geplante Befestigung, weil sie eine Beeinträchtigung der Natur durch Versiegelung und eine Belästigung oder gar Gefährdung der zu Fußgehenden durch schnelle Radfahrende befürchten.

Mal ganz ehrlich: Können Sie sich Richtung Essen einen RS1 vorstellen, der auf voller Breite den Belag des begleitenden Fußwegs hätte? Und doch wurde dies von Naturschutzverbänden vor Jahren so gefordert. Dabei ist es ganz interessant, auf dem Abschnitt der Rheinischen Bahn Richtung Essen immer mal wieder Gruppen zu Fuß auf der asphaltierten Seite anzutreffen. Diese Oberfläche scheint also auch für zu Fußgehende attraktiv.

Bekanntlich entstand der Fossilienweg auf der ehemaligen Ruhrtalbahntrasse auf halber Höhe des Kassenbergs vor 30 Jahren im Rahmen der Mülheimer Landesgartenschau aus Mitteln des Radwegebaus. 2006 wurde dann der sehr erfolgreiche RuhrTalRadweg  auf dieser Strecke eröffnet, der seit Jahren zu den fünf beliebtesten Radfernwegen der Republik zählt. Seine Hochstufung zu einem *****Radweg scheitert allerdings vor allem an der unkomfortablen Oberfläche: Nicht nur Menschen mit Hunden und Berufspendler*innen, sondern auch Radreisende sind bei „Schietwetter“ auf sichere, zumutbare Wege angewiesen.

Schon nach zwei verregneten Tagen steht die Strecke entlang des Steinbruchs in mehreren Abschnitten flächig unter Wasser, und dann finden Sie hier kaum Spaziergänger*innen. Ursächlich dafür sind zum einen die festgebackenen tonhaltigen Saarner  Mergelschichten im Unterbau auf Höhe des ehemaligen Steinbruchs, wo aus diesem Material Ziegel gebacken wurden. Zum anderen hat der jahrzehntelange Betrieb der Ruhrtalbahn den Untergrund stark verdichtet. Die Wasseraufnahme von „wassergebundenen“ Wegedecken ist hier also äußerst begrenzt!

Vermutlich spielt zur Degradierung der Wegoberfläche auch die charakteristische Schattenlage und der Laubanfall durch die (wunderschöne) Baumkulisse im Trasseneinschnitt eine Rolle. Jedenfalls kann Mensch zu Fuß oder per Rad beim Ausweichen vor Pfützen auf der glitschigen Humusschicht bei etwas Pech zu Fall kommen.

Auch sind Steigungen bei der gewählten Bauausführung bekanntermaßen reparaturanfällig: So mussten einzelne zerstörte Abschnitte auf Höhe des Hundetrainingsplatzes (durch ein Ruhrhochwasser) sowie ober- und unterhalb der Brücke über den Kassenberg (durch Starkregen) schon mehrfach wiederhergestellt werden, sinnvollerweise wurden kürzlich deshalb ein paar Meter gepflastert.

Wir Radfahrende stehen klar auf der Seite von Natur- und Klimaschutz – keine Frage! Auf dem RuhrTalRadweg soll es keine Maßnahmen zulasten der Natur wie etwa Baumfällungen geben. Flächenversiegelung ist zu vermeiden, aber handelt es sich bei den beabsichtigten Planungen denn um Versiegelung? Wenn man sich die inzwischen durch Asphalt befestigten Strecken z.B. des RuhrTalRadwegs in Mintard genau ansieht, findet man keine Ableitung des Oberflächenwassers in eine Kanalisation, sondern es wird seitlich in den Boden abgeleitet. Für einige der beschriebenen Streckenabschnitte sollte über begleitende Rigolen nachgedacht werden. Das sind Vertiefungen zur Aufnahme größerer Regenmengen. (Ein Fuß- und Radweg durch die Kleingartenanlage Römerstraße wurde damit dauerhaft saniert.) Damit entstünde eine allwettertaugliche, also alltagstaugliche Strecke, denn die brauchen wir für die im Rahmen der Verkehrswende notwendigen Verlagerung vom Kfz- auf den Rad- und Fußverkehr.

Im Rahmen der „ADFC-Mapathon“-AG zur Entwicklung eines geschlossenen Radwegenetzes diskutierte man über die Verbindung zwischen Schlossbrücke und Mendener Brücke links der Ruhr: Priorität für den Kassenberg oder den RuhrTalRadweg? Für den zukünftigen Radverkehr brauchen wir beides, 1. die direkte Alltagsroute über Ruhrufer/Kassenberg/Düsseldorfer Straße UND 2. den Fossilienweg - und zwar in alltagstauglicher Qualität!

„Unten“ gibt es einen viel zu schmalen Zweirichtungsradweg, der auch mal nach einem Parkstreifen im rechten Winkel abbiegt, und nur Insider finden auf Anhieb den Anforderungsknopf der Ampel da, wo er auf Höhe des Heuwegs auf die richtige Straßenseite wechselt. Die zahlreichen Ein- und Ausfahrten entlang der Düsseldorfer Straße machen das Vorwärtskommen alles andere als zügig und für ungeübte Radler*innen gefährlich.

Der Fossilienweg wiederum verdient eine Aufwertung für die nachhaltigen Nutzergruppen zu Fuß oder per Rad, denn er verbindet nicht nur die Stadtteile Broich und Saarn. Und wenn er durch eine Brücke über den Heuweg zur Alten Straße und zum Nachbarsweg „pendlerfähig“ verlängert wird, ergeben sich neue Potenziale für die Verbindungen nicht nur nach Kettwig, sondern auch nach Ratingen, Angermund und in die Landeshauptstadt Düsseldorf.

Link zu einer Studie zum Thema Versiegelung: https://bit.ly/3rhrjtu

Gudrun Fürtges

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https://www.adfc.de/artikel/der-fossilienweg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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